Sandro Scheer
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, der im Wesentlichen drei Dinge erzeugen soll: Bürokratieabbau, Digitalisierungsförderung und die Zukunftsfähigkeit des Vermessungswesens. Aus unserer Sicht handelt es sich aber eher um ein Sammelsurium kleinteiliger Änderungen, das kaum eines dieser Ziele überzeugend erreicht. Statt echter Entlastung und Klarheit bringt der Entwurf neue Unsicherheiten, Belastungen und intransparente Eingriffe in bestehende Strukturen. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, und zwar aus mehreren Gründen. Fragwürdige Schwerpunktsetzung, Scheinreform, kaum spürbarer Bürokratieabbau und unflexible Quotenregelungen sind die Hauptgründe – kein echter Bürokratieabbau, nur kosmetische Änderungen. Der Gesetzentwurf preist sich als Beitrag zum Bürokratieabbau, doch bei näherem Hinsehen bleiben die Effekte marginal. Ja, es gibt einige formale Erleichterungen, etwa die elektronische Übermittlung von Anträgen oder der Wegfall einzelner Meldepflichten. Aber das sind Minimalstandards, die längst überfällig waren. Statt echter Entlastungen entstehen neue Pflichten und Verfahren. Die öffentlichen Vermessungsingenieure werden mit zusätzlichen Informationspflichten belastet, etwa bei Fristversäumnissen oder beim Ausscheiden aus dem Amt. Gleichzeitig werden die Fachaufsichtsstrukturen ausgeweitet, was mehr Kontrolle statt Vertrauen bedeutet. Selbst der Normenkontrollrat weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf zusätzliche Informations- und Handlungspflichten schafft. Belastungsärmere Alternativen sollten geprüft werden. Das ist kein Bürokratieabbau, das ist lediglich Bürokratieverlagerung, Kompetenzverschiebung und Quotenregelung – unflexibel, bürokratisch und unzweckmäßig. Besonders kritisch sehen wir die starre Quotenregelung zwischen den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den unteren Vermessungsbehörden. Diese Quote – 80 % – zugunsten der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure mag ordnungspolitisch sauber aussehen, ist aber in der Praxis unflexibel und realitätsfern. So berücksichtigen Sie weder regionale Unterschiede noch die personelle Situation oder die Arbeitsbelastung vor Ort. Ein Landkreis mit hoher Bautätigkeit, vielen Großprojekten oder Fachkräftemangel hat völlig andere Anforderungen als ein strukturschwächerer Raum. Trotzdem gilt dieselbe starre Quotenregelung. Das führt dazu, dass Behörden gezwungen sind, Vorgänge künstlich zu verschieben, um die Quoten einzuhalten. (Sandro Scheer) Dazu kommen umfangreiche Nachweispflichten und Kontrollmechanismen, die genau das Gegenteil von Bürokratieabbau bewirken. Statt Vertrauen und Flexibilität schafft diese Regelung Misstrauen und unnötige Verwaltungslasten. Kurz gesagt: Diese Quotenregelung ist unzweckmäßig, bürokratisch und kontraproduktiv. Sie verhindert Eigenverantwortung und praxisnahe Lösungen. (Beifall bei der AfD) Wir sehen unklare finanzielle Folgen und Risiken für die Kommunen. Die Landesregierung betont, dass mit der Bereitstellung der Geobasisdaten über Open Data ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung getan wird. Das mag richtig sein. Aber die finanziellen Konsequenzen bleiben unklar und potenziell riskant. Wenn künftig große Teile der Geobasisdaten kostenlos bereitgestellt werden, besteht die Gefahr erheblicher Einnahmeausfälle bei den unteren Vermessungsbehörden und Landkreisen. Zwar weist die Landesregierung hier auf Haushaltsanpassungen und Rücklagen wie „digital@bw II“ hin, doch es ist zweifelhaft, ob diese Mittel auf Dauer ausreichen, um die Kosten der Umstellung und die entfallenden Gebühren auszugleichen. Mit anderen Worten: Eine schleichende Unterfinanzierung kann eine drohende Gefahr für die Vermessungsaufgaben sein. Sie ist real, und sie wird in diesem Gesetzentwurf nicht überzeugend adressiert. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf nicht zu. Es ist aus unserer Sicht viel Text und wenig Wirkung – kein spürbarer Bürokratieabbau, unflexible bürokratische Quotenregelungen und eine zunehmende Verlagerung von Aufgaben und Kontrollen. Das alles trägt nicht zu einer modernen, effizienten Verwaltung bei, sondern stärkt den Trend zur Überregulierung und Zentralisierung. Wir lehnen den Gesetzentwurf aus diesen Gründen ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
