Dr. Erik Schweickert
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift dieses Tagesordnungspunkts könnte auch lauten: „Opposition wirkt!“ Die FDP/DVP wirkt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Oh-Rufe von der CDU – Zurufe, u. a. Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Das Protokoll vermerkt: Zustimmung!) Das ist jetzt – – Ich weiß. Das kommt gleich. (Heiterkeit – Weitere Zurufe) Weil – das will ich schon einmal darstellen – – (Unruhe) – Nein, nein: Ich komme gleich zum Lob der Regierungsfraktionen. Nicht aufregen! (Heiterkeit) Ich denke, hier liegt etwas vor, mit dem wir alle ordentlich leben können, insbesondere die Betroffenen. Nichtsdestotrotz hat es mich schon verwundert, dass der erste Entwurf so klar, sage ich mal, in die Wirtschaft eingegriffen hat. Die FDP/DVP hat klar ihre Position vertreten. Wir standen von Anfang an auf der Seite der öffentlich bestellten Vermesser, denn sie sind der Mittelstand, der in Baden-Württemberg das Rad vorantreibt. Wir haben uns gefragt, warum eine Regierung, die in § 102 der Gemeindeordnung oder mit dem Gesetz zur Mittelstandsförderung sagt: „Privat vor Staat“ und in Sonntagsreden immer den Mittelstand lobt, montags dann mit einer Regelung kommt, die den Unternehmen Aufträge weggenommen hätte. Jetzt kommen zunächst mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen der SPD, die gemeinsam mit uns eine öffentliche Anhörung gefordert haben, und – das will ich hier auch noch einmal ganz klar sagen – der Dank an die Regierungsfraktionen dafür, dass man etwas Druck herausgenommen hat; denn eigentlich wäre dieser Gesetzentwurf schon in der letzten Run- (Dr. Erik Schweickert) de verabschiedet worden. Ich denke, dass die Argumente, die während der Anhörung insbesondere hier von dieser Seite vorgebracht worden sind, unterstrichen haben, dass unsere Bedenken nicht aus der Luft gegriffen waren. Deswegen gilt tatsächlich der Dank den Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der CDU, dass man eine Regelung gefunden hat – bzw. versucht hat, zu finden –, die unserem Ursprungsantrag relativ nahe kommt. Um das etwas greifbarer zu machen: Wenn Sie in einer Kleinstadt ein Vermessungsbüro mit zwei Mitarbeitern haben – diese Situation gibt es ja; das haben die Anfragen gezeigt –, dann stehen die Leute morgens früh auf, fahren bei jedem Wetter raus, messen, werten aus, müssen aber auch mit Behörden, Bauherren und Ämtern sprechen und digital gut drauf sein, weil das Ganze eingepflegt werden muss. Dieses Büro lebt von Aufträgen, von fairen Regelungen. Wenn jetzt die öffentliche Hand selbst als Anbieter aktiv wird und ihnen Aufträge wegnimmt, dann ist es nicht das, was wir als faires Gleichgewicht sehen; denn ein Staat muss kein Unternehmerrisiko tragen. Deshalb war es richtig, diese Anhörung durchzuführen, und es war von den Regierungsfraktionen auch richtig, darauf zu reagieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der CDU, es wird sich jetzt zeigen, ob die gefundene Formulierung, die ich als Nichtjurist klar interpretiere, nachher auch so gelebt wird und nicht irgendwie anders interpretiert wird, sodass den Privaten keine lukrativen Aufträge weggenommen werden. Ich bin ein positiv denkender Mensch. Deswegen glaube ich erst einmal, dass es so kommt. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, ja!) Das ist auch der Grund, weshalb wir Ihnen, sollten Sie doch noch Kritik haben, noch einmal die Möglichkeit geben, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Unser Änderungsantrag ist etwas weiter gehend, und man braucht dann vielleicht keine Interpretation. Ich will aber auch klar sagen: Frau Ministerin, wir, die FDP/ DVP-Fraktion, stimmen sowohl dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, den wir für richtig halten – denn er macht ein nicht gutes Gesetz zu einem ordentlichen bis guten Gesetz –, als auch dem Gesetz an sich zu, weil es Fortschritte in der Digitalisierung bringt, aber – durch den Änderungsantrag – auch an sich ein Fortschritt ist. Trotzdem hängt viel daran, wie es nachher in den Landkreisen gelebt wird. Deswegen kann ich nur an diese appellieren: Fordern Sie den Gesetzgeber nicht zu sehr heraus. Deshalb halten wir unseren ursprünglichen Antrag auch aufrecht: weil wir der Meinung sind, dass er dies von Anfang an deutlicher regeln würde. Ich hoffe aber, dass dieser Spatz in der Hand, den die Vermesser jetzt haben, besser ist als die Taube auf dem Dach. Es hat sich wieder mal gezeigt, dass nicht jedes Gesetz den Landtag 1 : 1 so verlässt, wie es eingebracht worden ist. Deswegen kann ich für die FDP/DVP-Fraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum einen um Unterstützung für unseren Änderungsantrag bitten, der noch einen Tick besser ist als der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen. Aber wenn Sie ode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 unserem Änderungsantrag nicht zustimmen, dann, denke ich, haben wir ein Gesetz, bei dem wir trotzdem noch alle in den Spiegel schauen können und das für die Betroffenen, sowohl die Landkreise als auch die Privaten, ein Regelungswerk darstellt, das zukunftsfähig ist. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Klaus Ranger SPD)
