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Klaus Ranger

SPD 12.11.2025 Sitzungen 17/134

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin und der Kollege haben über Daten gesprochen; ich möchte über die Menschen reden. Geodäten, das sind hoch spezialisierte Fachleute für Vermessung und Geoinformation. Wie wir in der Anhörung gehört haben, ist das eine sehr anspruchsvolle und – wenn man den Fachleuten glaubt und zuhört – ausgesprochen faszinierende Tätigkeit. Nur wissen das eben längst nicht alle. Geodäten arbeiten zum einen draußen an der frischen Luft beim Ermitteln und Vermessen der Daten, aber auch im Büro beim Verarbeiten, damit diese nachher, wie der Kollege Tok sagte, zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Genau hier liegt der Kern der heutigen Gesetzesnovelle. So, wie die Aufgaben zwischen Staat und privaten Vermessungsingenieuren derzeit verteilt sind, können die unteren Vermessungsbehörden eine attraktive und praxisnahe Ausbildung kaum noch gewährleisten. Die Folge: zu wenig Nachwuchs und drohender Fachkräftemangel in einem Bereich, der für die Verwaltung – wir haben es gehört – sowie für Planung und Bauwesen unverzichtbar ist. Denn auch Geodäten gehen irgendwann in Rente. Genau wie bei allen anderen Babyboomern ist der Trend schon im Gange, und das geht so weiter. Es werden also weniger Menschen diesen Beruf ausüben. Folglich brauchen wir Nachwuchs. In der Anhörung zum Gesetzentwurf haben wir uns deshalb vor allem mit der zentralen Frage der Aufgabenteilung zwischen Staat und privat beschäftigt. Dabei wurde deutlich: Sowohl die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als auch die unteren Vermessungsbehörden haben gute und nachvollziehbare Argumente vorgebracht. Aber wenn sich das Verhältnis der Aufgabenteilung mancherorts von ursprünglich 80 % privat und 20 % Staat dann hin zu 90 % privat und nur noch 10 % Staat verschiebt, muss uns das zu denken geben, (Abg. Anton Baron AfD: Wieso?) erst recht, wenn die Verwaltung uns dann berichtet, dass sie unter diesen Bedingungen keine qualitativ hochwertige Ausbildung ihres eigenen Nachwuchses mehr sicherstellen kann. (Abg. Anton Baron AfD: Wieso? Das verstehe ich nicht!) Genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Er will nicht den privaten Vermessungsbüros Steine in den Weg legen, sondern er schafft die Möglichkeit, dass die unteren Vermessungsbehörden dann, wenn es zur Sicherung einer guten Ausbildung notwendig ist, wieder mehr eigene Aufgaben übernehmen können. Das stärkt die Ausbildung, erweitert die fachliche Bandbreite und macht den Beruf für junge Menschen attraktiver. Das ist richtig so. Denn auch wenn manche Fraktionen es nicht gern hören: Ein funktionierender Staat braucht eine leistungsfähige, starke Verwaltung. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Aber 10 % reichen doch aus!) de – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 Nach der Anhörung haben wir im Ausschuss zudem einen Änderungsantrag unterstützt, der auf einen wichtigen Kritikpunkt eingeht. Es soll sichergestellt werden, dass das Verhältnis von Staat und privat künftig im Gleichgewicht bleibt, damit aus einer 80:20-Regelung, die sinnvoll ist, nicht irgendwann das Gegenteil wird. Mit dieser Ergänzung liegt nun ein tragfähiger Kompromiss vor, der beiden Seiten gerecht wird: dem öffentlichen Interesse an einer guten Ausbildung und der berechtigten Rolle der privaten Vermessungsbüros. Deshalb können wir dieser Gesetzesnovelle und den weiteren positiven Punkten, die sie enthält – auch dem Änderungsantrag –, mit Überzeugung zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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