Tayfun Tok
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich eine Landkarte unseres Landes vor – mit klaren Grenzen, offenen Daten und in digitaler Präzision. So soll Baden-Württemberg künftig aussehen. Mit dieser Novelle des Vermessungsgesetzes bringen wir unser Vermessungswesen vom analogen Kompass ins digitale Zeitalter. Bislang mussten viele Geodaten beantragt und bezahlt werden. Das war oft umständlich, teuer und hat Zeit gekostet. Ein Großteil der Geobasisdaten wird nun digital – entgeltfrei und frei zugänglich – in einem Portal bereitgestellt. Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung können künftig ohne Antrag auf Vermessungsdaten zugreifen. Damit schaffen wir eine moderne, transparente sowie bürgerinnen- und bürgerfreundliche Verwaltung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Offene Daten sind der Rohstoff einer digitalen Zukunft. Die unteren Vermessungsbehörden – die Vermessungsstellen in den Landratsämtern und Gemeinden – werden gestärkt. Sie kennen die Flächen, die Menschen und die Herausforderungen vor Ort am besten, und künftig dürfen sie auch längere Abschnitte von Straßen und Gewässern vermessen. Sie dürfen Grenzfeststellungen angrenzender Flurstücke wieder selbst vornehmen, und sie können gemeindeeigene Grundstücke wieder teilen. Diese Änderungen klingen technisch, haben aber große Wirkungen: mehr Bürgernähe, weniger Umwege und schnellere Verfahren. Die Anhörung vom 8. Oktober war wertvoll und hat uns auch nach vorn gebracht. Wir schaffen nun ergänzend klare Leitplanken, sodass die geplante Erweiterung des Tätigkeitsfeldes der unteren Vermessungsbehörden erfolgen kann, aber begrenzt und unter Fachaufsicht. Künftig dürfen die unteren Vermessungsbehörden höchstens zehn Katastervermessungen pro Landkreis und Jahr durchführen. Dabei soll die durchschnittliche Zahl bei drei bis vier Flurstücken pro Antrag liegen. Diese Regelung gilt nur für Gebiete, die vermessungstechnisch nicht eindeutig sind. Jede dieser Arbeiten wird der oberen Vermessungsbehörde angezeigt. Die obere Vermessungsbehörde führt außerdem die Fachaufsicht über diese Fälle und stellt sicher, dass die Beschränkung eingehalten wird. Das ist meines Erachtens ein fairer Weg für beide Seiten. Auch in anderen Punkten wird das Gesetz leichter verständlich und anwenderfreundlicher. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Nutzungsänderungen künftig nicht mehr selbst melden. Solche Änderungen werden heute ohnehin automatisch über Luftbilder und digitale Daten erkannt. Wenn viele Grundstücke betreten werden müssen, genügt künftig eine öffentliche Bekanntmachung anstelle vieler einzelner Schreiben. (Tayfun Tok) All diese Verbesserungen erfolgen haushaltsneutral; sie verursachen keine zusätzlichen Kosten für den Landeshaushalt. Unsere öffentlich bestellten Vermessungsingenieure bleiben ein zentraler Bestandteil unseres Vermessungswesens. Sie erhalten nun klare Regeln. (Abg. Anton Baron AfD: Dann wird doch Personal aufgebaut!) Sie müssen Auftraggeber informieren, wenn eine Arbeit nicht fristgerecht erledigt werden kann. Zugleich soll gelten, dass niemand, der unverschuldet, etwa aus gesundheitlichen Gründen, eine Aufgabe nicht beenden kann, für die Kosten einer Ersatzvornahme haftet. Meine Damen und Herren, diese Novelle ist jetzt kein trockener Gesetzestext, sondern ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft. Wir öffnen Daten, beschleunigen Verfahren und klären Zuständigkeiten. Wir schaffen mehr Raum für digitale Lösungen und entlasten Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Verwaltung. Ja, man könnte sagen: Wir zeichnen die Landkarte unserer Verwaltung neu. Sie führt zu einem Baden-Württemberg, das präzise vermisst, digital denkt und bürgernah handelt. Meine Fraktion wird dieser Novelle zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Und wer bezahlt die zu- sätzlichen Verwaltungsstellen? Total daneben! Die Privatwirtschaft wird geschwächt!)
