Jochen Haußmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank an die SPD-Fraktion, dass sie ein für unser Land ganz wichtiges Thema hier in den Landtag eingebracht hat. Wenngleich die FDP/DVP-Fraktion dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen kann, ist das doch ein wichtiger Punkt, an dem wir in der nächsten Legislatur in Zusammenarbeit auch mit den Kommunen, denke ich, weiterarbeiten müssen. Es gibt aber drei Punkte, die für uns schwierig sind. Wir stehen jetzt vor großen Herausforderungen, was die kommunalen Finanzen anbelangt. Viele von Ihnen sind selbst in kommunalen Gremien, im Gemeinderat oder im Kreistag, und wir beschäftigen uns mit der Frage: Wo können wir noch Freiwilligkeitsleistungen anbieten und wo nicht? Es war auch eine Aussage von Herrn Buß in der Anhörung, dass jetzt nicht die Zeit ist, Gesetze zu beschließen, die eben wieder eine Mischfinanzierung vorsehen. Wenn also Bund und Land Gesetze beschließen, muss auch die Finanzierung gewährleistet sein, doch das ist bei diesem Gesetzentwurf nicht der Fall. (Beifall bei der FDP/DVP) Im Übrigen fand ich ganz spannend: Am 7. November war in der „Waiblinger Kreiszeitung“ zu lesen, dass die SPD Rems-Murr eine Reform und Stärkung der kommunalen Finanzen gefordert und geschrieben hat: Wer bestellt, muss bezahlen. Das ist im Grunde genau das, was wir seitens der FDP im Land auch fordern: (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Wir bestel- len doch nicht!) dass man – das ist auch das Ziel der SPD im Rems-Murr-Kreis –, wenn man ein Gesetz macht, auch die finanzielle Verantwortung dafür trägt. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) (Jochen Haußmann) Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, unterstützen also an dieser Stelle die Position der SPD im Rems-Murr-Kreis. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Sie haben mit dem Änderungsantrag dann noch ein weiteres Thema eingebracht, weil auch Sie gemerkt haben, dass eine starre Altersgrenze von 80 Jahren nicht ideal ist. Das ist nicht die Basis. Ich meine, wir müssen das Thema unter dem Stichwort „Einsamkeit“ – es wurde vom Kollegen Wahl genannt – ohne Altersgrenze angehen. Dann ist für uns ein Kritikpunkt, dass Sie vorgeben, dass es eben nur Pflegefachkräfte sein können. Das halten wir für falsch, da Sie sagen, es müsse unbedingt eine Qualifikation als Pflegefachkraft vorhanden sein. Wir sind der Meinung, das müssten wir öffnen; denn andernfalls würden Pflegefachkräfte durch Tätigkeiten, die im Grunde nicht nur Pflegefachkräfte machen können, letztlich wieder einem Markt entzogen, der unter Fachkraftmangel leidet. Deswegen ist das für uns zu eng gefasst. Wir müssen den Ansatz breiter gestalten. Das sind die Punkte, die wir kritisieren. Dennoch kann man an dem Thema weiterarbeiten, indem man es zum einen über kommunale und regionale Schienen betrachtet und zum anderen in bestehende ärztliche Strukturen einbindet. Denn die meisten Menschen – insbesondere diejenigen, die jetzt in dem entsprechenden Alter sind – haben über viele, viele Jahre, Jahrzehnte eine Hausärztin oder einen Hausarzt. Und über diese Strukturen, denke ich, macht es Sinn, diese präventiven Hausbesuche einzubauen. Das Gesetz in Rheinland-Pfalz wurde in der Anhörung noch mal sehr ausführlich dargestellt. Dort ist der Ansatz etwas anders. Es läuft nicht über die Kommunen, sondern über die Landkreise und die Verbandsgemeinden; die Verbandsgemeinden bilden dort eine etwas andere Struktur als in Baden-Württemberg. Dort sind 89 Fachkräfte im Einsatz. Bei dem Schlüssel, den Sie genommen haben, kommen wir auf ein Mehrfaches dieser Formen. Insofern, denke ich, bietet dieser Gesetzentwurf – dem wir so nicht zustimmen können –, dennoch die Basis dafür, dass wir, das Land, da Verantwortung übernehmen und dies in der nächsten Legislaturperiode wieder aufgreifen. Denn in der Tat gibt es die Kritik, dass sich das Land mit diesem Thema nicht beschäftigt hat. Wir können dies also als Basis nehmen und sagen: Okay, wir müssen mit den Kommunen, mit der regionalen Struktur der Versorgung und mit den ärztlichen Strukturen eine Struktur finden, die wir dann auch finanzieren können. Denn das sind Dimensionen, die aus unserer Sicht auch vom Land her machbar sind. Sie haben ja 20 Millionen € angesetzt. Das werden vielleicht noch ein paar Millionen mehr, wenn es alle Kommunen machen. Aber wir brauchen eine Lösung, die nicht so läuft, dass Kommunen, die über die finanziellen Ressourcen verfügen, es machen, während Kommunen, bei denen das nicht der Fall ist, es eben nicht durchführen können. Deswegen ist es, meine ich, ein guter Ansatz, auf dem Gesetzentwurf aufzubauen. Dazu sind wir gern bereit. Insofern noch mal herzlichen Dank an die SPD-Fraktion für den Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP) de – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025
