Petra Krebs
Herr Präsident – es ist immer gut, wenn man zeitig da ist –, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte schon in der ersten Lesung gesagt und sage es heute auch in der zweiten Lesung: Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist gut und richtig. Das Thema ist sehr relevant und hat einen breiten Konsens bei uns hier im Parlament und in der Anhörung gefunden. Präventive, wohnortnahe Unterstützung im Alter wird gebraucht. Das kann man gar nicht infrage stellen. Das ist ganz ode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 sicher richtig. Auch die öffentliche Anhörung, die kürzlich hier im Ausschuss stattgefunden hat, hat die Bedeutung noch einmal ganz deutlich gemacht. Wir sind uns gemeinsam mit den Sachverständigen darüber einig, dass die Gesundheitsversorgung der Zukunft zuvorderst auf Prävention setzen muss. Denn jeder Schlaganfall, der verhindert werden kann, jeder Diabetes, der verhindert werden kann, macht ein gesünderes und selbstbestimmteres Leben im Alter möglich. Das ist richtig und gut so. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Gleichzeitig, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde aber bei der Anhörung im Ausschuss auch ganz klar, dass dieser Gesetzentwurf Mängel hat – nicht nur Mängel, das ist unbestritten; Sie haben damit auch viel Gutes angesprochen, aber es gibt eben Mängel. Mehrere Expertinnen und Experten, etwa vom Landespflegerat, vom Hartmannbund, vom Gemeindetag, haben zahlreiche Kritikpunkte benannt. Einer davon ist – ganz klar –: Das Modell ist zu isoliert gedacht. Es fehlt die Einbindung in die bestehenden medizinischen und pflegerischen Versorgungsstrukturen, die da sind und die auch gut sind. Präventive Hausbesuche dürfen nicht losgelöst von bestehenden und bewährten Angeboten stattfinden, wie etwa dem Quartiersmanagement, das wir jetzt über Jahre ausgebaut haben – ein wirklich sehr gutes Programm –, den Pflegestützpunkten oder den Angeboten nicht ärztlicher Fachkräfte wie etwa VERAH oder NäPa. So, wie im Gesetzentwurf der SPD vorgesehen, drohen Doppelstrukturen und eine Zersplitterung der Versorgungslandschaft für die Menschen vor Ort, die die Wirkung solcher Maßnahmen, solcher Lösungen begrenzen. Zudem sind die Vorgaben zu Qualifikationsanforderungen unzureichend. Auch das wurde uns von den Expertinnen und Experten im Ausschuss so benannt. Es reicht nicht, einfach neue Stellen zu schaffen; wir brauchen tatsächlich ein Qualifizierungsangebot; wir brauchen Qualifizierungskriterien und ganz klare Kompetenzprofile. Gerade, wenn es darum geht, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und Lebensqualität zu erhalten, braucht es fundiertes Wissen, braucht es Public Health, Gesundheitsprävention und Sozialrecht. Ein Gesetz, das landesweit einen Mehrwert schaffen will, muss hier dringend Klarheit bieten. Neben diesen inhaltlichen und handwerklichen Schwächen wäre es auch fahrlässig – wirklich fahrlässig –, die laufenden bundespolitischen Reformprozesse zu ignorieren. Wir sind uns einig, dass die Bundesregierung da gerade etwas Gutes macht. Da bedanke ich mich auch bei Ihnen, der SPD und der Union, dass Sie das vorangetrieben haben. In der Ampelregierung war da schon einiges vorgesehen. Das wurde jetzt umgesetzt. Das Pflegekompetenzstärkungsgesetz, das derzeit auf Bundesebene die Grundlage schafft, dass Pflegefachkräfte eigenständig und mit erweiterten Kompetenzen tätig werden können, ist etwas Gutes, etwas Lobenswertes und darum auch für uns für die neue Berufsrolle der Community Health Nurse, die wir unterstützen, entscheidend. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Petra Krebs) Aber zum Gesetzentwurf der SPD, mit dem Sie die Gemeindeschwesternplus vorantreiben möchten: Dieses Programm zielt besonders darauf ab, die Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Dagegen geht die Community Health Nurse, die wir hier im Land unterstützen und vorantreiben wollen, deutlich weiter: Sie adressiert systemische Versorgungsfragen, stärkt die Gesundheitskompetenz und schließt Versorgungslücken als wesentlicher Bestandteil moderner Primärversorgung. Bis Ende 2025 sollen zudem neue Eckpunkte für eine umfassende Pflegestrukturreform vorliegen. Auch darauf freuen wir uns schon jetzt. Diese Reform zielt darauf ab, Mittel aus dem Pflegegrad 1 – der stand leider kurzfristig mal zur Disposition; es ist jetzt aber klar, dass er bleiben soll – für präventive und fachpflegerische Begleitung einzusetzen, also genau für das, worüber wir hier im Land diskutieren. Wir Grünen sagen deshalb ganz klar: Ja, wir brauchen in Baden-Württemberg eine starke wohnortnahe Versorgung. Es ist ehrenwert, das zu fordern. Aber wir müssen ganz klar integriert, multiprofessionell und auch zukunftsorientiert denken. Anstatt auf ein Modell mit überholtem Pflegeverständnis zu setzen – wir wollen jetzt nicht mehr über den Namen reden –, setzen wir auf das Thema „Community Health Nurse“. Ich möchte einfach noch mal ganz kurz sagen, weil es in der letzten Debatte etwas seltsam war: „Community Health Nurse“ ist nicht einfach die Übersetzung von „Gemeindeschwesterplus“. Das ist nicht so gedacht. Das wurde mir von der einen Seite ein paarmal ans Ohr geredet. Vielmehr ist das ein anerkannter Bachelor- und Masterstudiengang, den wir brauchen. Das wäre wirklich eine echte Stärkung. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung das jetzt schnell für uns regelt. Wir unterstützen das und setzen hier auf eine gute Versorgung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
