Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die Landesregierung Herrn Innenminister Thomas Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! In zeitkritischen Gefahrenlagen, beispielsweise zur Verhinderung eines terroristischen Anschlags, beim andauernden sexuellen Missbrauch zum Nachteil eines Kindes, bei einer drohenden schwersten Gewalttat, ist eine schnelle Reaktionsfähigkeit der Polizei in unserem Land ein erfolgskritischer Faktor. Am 13. November 2025, also morgen, jähren sich die brutalen Terroranschläge von Paris zum zehnten Mal. Damals wurden 130 Menschen getötet, mehrere Hundert verletzt. Wir waren, Herr Vorsitzender Hockenberger, mit dem Innenausschuss in Paris und haben uns mit diesem schweren Attentat intensiv beschäftigt. Wir haben Bilder gesehen, die die Öffentlichkeit nicht gesehen hat. Und wer diese Bilder in Paris gesehen hat, wird sie nicht vergessen; ein Blutbad, wie es kaum vorstellbar ist. Auch in Deutschland und in Baden-Württemberg war die Polizei u. a. in Magdeburg, München, Solingen und Mannheim mit zeitkritischen Gefahrenlagen, Getöteten und Schwerstverletzten konfrontiert, die ein schnelles und entschlossenes Handeln zum Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung erforderlich gemacht haben. Paris ist also immer auch bei uns. Zwar verfügt die Polizei über eine Vielzahl rechtmäßig erhobener und gespeicherter Daten; diese Daten sind jedoch auf verschiedene Datenbanken und Quellsysteme verteilt. Eine manuelle Abfrage aus verschiedenen Datenquellen ist zwar möglich, selbstverständlich rechtlich zulässig, aber außerordentlich zeitintensiv. Teilweise sitzen über hundert Polizistinnen und Polizisten Tage, Wochen, ja Monate daran, solche Daten zusammenzuführen. (Minister Thomas Strobl) Es gibt eine Technik, die das in Sekunden macht. Das Problem ist also nicht, dass die Polizei zu wenig weiß, sondern das Problem ist derzeit, dass sie so viel weiß, dass sie gar nicht mehr weiß, was sie alles weiß. (Abg. Ansgar Mayr CDU: So sieht es aus!) Wir wollen also ermöglichen, dass die Polizei weiß, dass sie das weiß, was sie weiß – nicht mehr und nicht weniger. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Ansgar Mayr CDU: So sieht es aus!) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können künftig also unverbundene Daten und Datenquellen – alles Daten, die bereits rechtmäßig erhoben worden und rechtmäßig bei der Polizei vorhanden sind – auf einer verfahrensübergreifenden Rechercheund Analyseplattform, kurz: VeRA, zusammengeführt werden, um die vorhandenen Datenbestände rasch durch Suchfunktionen systematisch erschließen zu können. Sie kennen vielleicht so etwas von Google. Die VeRA ist damit ein wichtiges Werkzeug, um eine bisher vorhandene Befähigungslücke zu schließen. Oder, um es anders zu sagen: Mit der Einführung von VeRA weiß die Polizei künftig bei schwerster Kriminalität, bei Terrorgefahren das, was sie eh schon weiß – im Zweifel freilich in Sekunden. Oder umgekehrt gesagt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Stellen wir uns vor, es passiert ein schwerer Terroranschlag und es stellt sich heraus, die Polizei hätte das Wissen gehabt, diesen Terroranschlag zu verhindern, (Abg. Ansgar Mayr CDU: Das wollte ich nicht erle- ben!) aber leider hat man nicht gewusst, dass man diese Information hat. Ich würde es dann dem Kollegen Binder überlassen, (Abg. Sascha Binder SPD: Oh!) der Bevölkerung zu erklären, dass mit vorhandenem Wissen ein solcher Terroranschlag hätte verhindert werden können, wir aber der Polizei nicht die technischen Möglichkeiten gegeben haben, um diesen Terroranschlag zu verhindern. Ich möchte das der Bevölkerung nicht erklären. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Unterirdisch!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seiner Entscheidung vom 16. Februar 2023 ausführlich mit der hessischen und der hamburgischen Rechtsgrundlage für eine automatisierte Datenanalyse auseinandergesetzt. In dieser Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Nutzung einer automatisierten Datenanalyse für zulässig erklärt und die Voraussetzungen für eine verfassungskonform auszugestaltende Rechtsgrundlage benannt. Der heute zum Beschluss anstehende Gesetzentwurf orientiert sich glasklar an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. In den vergangenen Monaten haben wir uns intensiv – auch wiederholt im Innenausschuss sowie im Petitionsausschuss – mit der automatisierten Datenanalyse auseinandergesetzt. Insode – 134. Sitzung – Mittwoch, 12. November 2025 besondere bei der öffentlichen Fachanhörung zu dem Gesetzentwurf am 22. Oktober im Innenausschuss wurde der Gesetzentwurf durch externe Sachverständige sowohl aus rechtlicher Sicht als auch bezogen auf eine technische Umsetzung kritisch beleuchtet. Dabei haben die Sachverständigen Professor Dr. Waidner vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie in Darmstadt und Professor Dr. Vasel von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf übereinstimmend bestätigt, dass der Gesetzentwurf rechtlich gelungen und fachlich notwendig ist. Insbesondere waren sie sich einig, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse berücksichtigt werden. Die beiden Sachverständigen haben keinen Zweifel offengelassen. Alle weiteren Hinweise und Anregungen aus der Sachverständigenanhörung wurden seitens des Innenministeriums noch einmal sorgfältig geprüft. Die angesprochenen Punkte sind entweder bereits im Gesetzentwurf angelegt oder werden in der noch zu erlassenden Verwaltungsvorschrift näher ausgestaltet. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Experten haben bestätigt, dass die Palantir Technologies GmbH technologischer Marktführer in diesem Segment ist. Gleichwohl haben wir uns selbstverständlich zum Ziel gesetzt, digital souverän zu werden. Ja, das wollen wir. Die Polizei soll die notwendigen technischen Fähigkeiten zur automatisierten Datenanalyse langfristig und unabhängig haben. Selbstverständlich wollen wir eine europäische Lösung haben, aber die gibt es derzeit nicht. (Beifall des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Es ist leider auch nicht so, dass das eine App wäre, die man kurz zu Hause am Küchentisch entwickelt und sich dann auf das Handy spielt, sondern das sind hoch komplizierte und komplexe Dinge. Und dann ist eine Abwägung zu treffen. Natürlich birgt eine Technologie von Palantir – wie im Übrigen jede Hochtechnologie – auch Risiken und Gefahren. Wir haben uns in einer Güterabwägung in dieser Koalition und in dieser Regierung dazu entschieden, nicht fünf Jahre lang zu warten, bis die europäische Lösung da ist. Man kann es machen wie die SPD und in dieser Abwägung sagen: „Wir geben den Bedenken den Vorrang, entscheiden uns fürs Nichtstun und lassen die Polizei allein, (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) ohne die technischen Möglichkeiten, die es gibt.“ Wir haben eine andere Abwägung getroffen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE – Abg. Manuel Hagel CDU: Verantwor- tungsvoll!) Wir haben uns zum Schutz vor Terror und vor schwersten Gefahren für unsere Bevölkerung für unsere Polizei entschieden; das ist der Unterschied. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Andreas Schwarz und Michael Joukov GRÜNE – Zuruf des Abg. Sa- scha Binder SPD) Wie Sie wissen – so viel zum Thema „Souveräne Lösung in Europa“ –, ist es das Innenministerium in Baden-Württem- (Minister Thomas Strobl) berg gewesen, das jetzt eine Kooperation mit qualifizierten Partnern auf den Weg gebracht hat. Was hat eigentlich die SPD-Bundesinnenministerin in den Jahren, als sie Bundesinnenministerin war, bei diesem Thema auf den Weg gebracht und geliefert? (Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Wir haben das gemacht, um eine souveräne europäische Software, eine Europa-VeRA zu entwickeln. Konkret: Aktuell werden die Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit in einer Entwicklungskooperation mit Airbus Defence and Space und der Digitalsparte der Schwarz Gruppe, Schwarz Digits, sowie die damit verbundenen vergaberechtlichen Gegebenheiten geprüft. Wir haben auch Kontrolle maximiert. Wir sehen die Risiken und wollen die Gefahren gering halten. Deswegen berichtet die Polizei künftig dem Parlamentarischen Kontrollgremium über den Einsatz der VeRA und über verschiedene andere polizeiliche Maßnahmen. Damit wird die parlamentarische Kontrolle verstärkt, intensiviert und sichergestellt. Der Staat – das ist meine ganze Überzeugung – ist dazu aufgerufen, die Bürgerinnen und Bürger insbesondere vor schwerster Gewalt, vor Terroranschlägen zu schützen. Mit dem heutigen Gesetz sorgen wir dafür, dass die Polizei diesem Auftrag auch in Zukunft vollumfänglich gerecht werden kann. Praktiker aus der Polizei sagen mir: Das ist ein Quantensprung in der polizeilichen Arbeit der Zukunft. Ich möchte den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, insbesondere denjenigen, die sich bei der Entscheidung schwertun, meinen Dank sagen, dass sie sich in der Güterabwägung entschieden haben, der Polizei zu vertrauen, (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) hinter unserer Polizei zu stehen (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) und der Polizei die technischen Möglichkeiten zu geben, die es gibt. Damit haben sie das nicht nur in Sonntagsreden getan, sondern sie tun es in diesem Moment in diesem Parlament. Sie treffen damit eine Entscheidung für mehr Sicherheit in unserem Land, und sie tun das nicht nur mit Worten, sondern mit Taten. Dafür herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
