Julia Goll
Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion und die Debatte hier sind teilweise etwas hitzig. Das trifft auch auf die öffentliche Debatte und Diskussion rund um die Angelegenheit zu. Und – das muss man schon klar sagen – daran tragen riode – 130. Sitzung – Mittwoch, 8. Oktober 2025 das Innenministerium, die Regierung und vermutlich auch die Regierungskoalition eine erhebliche Mitschuld; denn offenbar hat die Kommunikation überhaupt nicht gestimmt. Der eine wusste nicht genau, was der andere mit dem Vorschlag, was gemacht werden solle, meint. (Zuruf von der SPD) Das ist nicht gut; denn das hat für erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt. So dürfen wir mit der Bevölkerung nicht umgehen, denn wir müssen die grundsätzlichen Sorgen der Menschen da draußen ernst nehmen, und Sorgen im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehen für die Menschen ganz weit vorn. Diese Sorgen dürfen wir nicht schüren, sondern müssen sie, wie gesagt, ernst nehmen, und wir müssen den Datenschutz einhalten. Wir von der FDP tun das. Für uns ist Datenschutz ein wichtiges Anliegen, ein zentrales Thema. Deshalb sind wir hier auch dafür, wirklich ganz sachlich in die Diskussion zu gehen. Es ist hier schon wiederholt ausgeführt worden: Die Polizei hat Unmengen von Daten, die sie auf legalem Weg erhalten hat. Das ist auch richtig so. Das darf man vielleicht auch mal betonen: Die Polizei hatte schon immer mit sensiblen Daten der Bürgerinnen und Bürger zu tun. Die Polizei braucht unser Vertrauen, sie hat unser Vertrauen. Dennoch muss man darauf achten, wie mit diesen Daten umgegangen wird. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Christian Gehring CDU) In Zeiten vielfältiger und schwerer werdender Kriminalität und Bedrohung muss man dem natürlich auch entgegenwirken, dem etwas entgegensetzen. Was können wir tun, um Taten nicht nur schneller aufzuklären, sondern sie möglichst zu verhindern? Dafür kann das automatisierte Verfahren bei der Datenanalyse sinnvoll sein. Und es ist auch zulässig – das sagt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich –, solche Verfahren einzusetzen. Dann wollen wir das auch tun. Aber – so führt das Bundesverfassungsgericht weiter aus – diese Verfahren bergen auch Risiken. Denen muss man ins Auge sehen. Deshalb hat das Verfassungsgericht auch vor etwa zwei Jahren in einem Urteil viele Voraussetzungen formuliert und aufgestellt, die zum einen ein entsprechendes Gesetz und zum anderen die Software erfüllen müssen, um zulässig zu sein. Daran halten wir uns. Das sind für uns absolut gesetzte klare Leitlinien. Nur dann, wenn das Gesetz, das uns hier vorliegt, diese Leitlinien einhält, sind wir von der FDP/DVP bereit, diesem auch zuzustimmen. (Beifall bei der FDP/DVP) Nach der vor Kurzem geführten Diskussion im Innenausschuss, aber auch, wenn man die Begründung des Gesetzentwurfs liest, haben wir – – Ich will nicht sagen: Zweifel daran, aber es bleiben doch noch Fragen. Wir haben dazu ganz konkrete Nachfragen, die höchstwahrscheinlich vor allem Rechtsfachleute beantworten können, die sich mit dem IT- und Softwarebereich auseinandersetzen. Wir haben dazu einen, wie ich meine, sehr guten Sachverständigen gefunden und ihn benannt. Wir wollen jetzt eine ausführliche Anhörung. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass wir das machen wollen und auch machen müssen. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. (Julia Goll) Jetzt ist dem einen oder der anderen vielleicht aufgefallen, dass ich Palantir bisher gar nicht erwähnt habe. Ja, so ist es. Der Landtag hat nämlich über den Einsatz der Palantir-Software nicht abzustimmen. Das ist nicht unsere Aufgabe. Dass das Innenministerium diese Software eingekauft hat, ohne dass der grüne Koalitionspartner offenbar davon wusste, das war verfrüht. Genau das war auch in der öffentlichen Debatte schädlich. Das ist hier auch schon ausgeführt worden. Vor allem – darauf schauen wir natürlich intensiv – war das ein finanzieller Schaden. Es war ein ganz klarer finanzieller Schaden, der für den Landeshaushalt, für das Land, der den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes entstanden ist. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch das muss man kritisieren dürfen. Ob jetzt der Einsatz dieser konkreten Software, die nun einmal da ist, die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, in der praktischen Anwendung einhält, das wird kontrolliert, das wird geprüft. Das ist gesagt worden. Es ist gut so, dass der LfDI, der Datenschutzbeauftragte, und auch das Parlamentarische Kontrollgremium eingesetzt werden. Aber auch wir werden das weiter begleiten. Schließlich – das muss ich sagen – hat die Landesregierung bisher offensichtlich zu wenig geliefert, zu wenig geleistet. Denn es ist nicht nur wünschenswert, dass es eine eigene europäische, eine innerdeutsche Software gibt, sondern – auch das sagt das Bundesverfassungsgericht ganz klar – es muss eine eigene Software her, damit wir diese Souveränität haben. Jetzt hieß es: „Ja, ja, wir machen das.“ Was hat man bisher eigentlich gemacht? Ich habe davon nichts vernommen. Wir werden ganz genau hinschauen, was denn nun die Landesregierung, das Innenministerium, das Wissenschaftsministerium tun, um solche Forschung jetzt schnell zu befördern, damit man schnellstmöglich auf eine eigene Software zurückgreifen kann. (Beifall bei der FDP/DVP)
