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Dr. Wolfgang Reinhart

08.10.2025 Sitzungen 17/130

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9257 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich, wie ich sehe, kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Wir haben damit bereits Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Nunmehr kommen wir zu Punkt 5 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften – Drucksache 17/9478 Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Menschen in Baden-Württemberg leben sicher. Das zeigen die Kriminalstatistiken der letzten Jahre sehr deutlich. Wir haben in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich eine deutlich niedrigere Kriminalitätsbelastung für die Bürgerinnen und Bürger und eine beachtlich, ja hervorragend hohe Aufklärungsquote bei Straftaten. Nirgendwo lebt es sich so sicher wie in Bayern und in Baden-Württemberg. (Abg. Joachim Steyer AfD: Sagen Sie das mal den Opfern!) Dafür danken wir insbesondere unseren hoch motivierten, exzellenten Polizistinnen und Polizisten im Land. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Gleichwohl ist es ganz entscheidend, Radikalisierungstendenzen sehr frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Um ein deutliches Zeichen gegen Extremismus und Terrorismus zu setzen, hat die Landesregierung das Maßnahmenpaket „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ auf den Weg gebracht. Als zentraler Baustein war dabei die Einrichtung des Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrums SAT BW vorgesehen. Es freut mich sehr, dass wir das SAT BW schon zu Beginn dieses Jahres, zum 1. Januar, in den Wirkbetrieb nehmen konnten. Seitdem sorgt dort ein Team aus 280 hoch motivierten Kolleginnen und Kollegen für eine noch engere Zusammenarbeit bei den Sicherheitsbehörden und eine höhere Effizienz im Kampf gegen politisch motivierte Kriminalität. Eine erste Bilanz zeigt: Das SAT BW wirkt. Bei Taten wie in Mannheim oder dem widerwärtigen Angriff auf ein israelisches Unternehmen in Ulm trägt das SAT BW entschieden dazu bei, dass Ermittlungen mit großer Professionalität, der gebotenen Entschlossenheit und größter Sorgfalt durchgeführt werden. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im SAT BW für ihre wirklich engagierte, hoch motivierte Arbeit. Ich danke dem Landtag von Baden-Württemberg, dass wir die Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt bekommen haben, um das SAT BW einzurichten. Das ist in diesen Zeiten wirklich im (Minister Thomas Strobl) wahrsten Sinn notwendig. Ich kann Ihnen berichten: Es wird dort wirklich eine exzellente Arbeit für unser Land geleistet. Danke an die Kolleginnen und Kollegen im SAT BW. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Heute wollen wir mit dem Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes weitere wirksame Maßnahmen für ein sicheres Baden-Württemberg auf den Weg bringen nach dem Motto: Wir arbeiten jeden Tag daran, unser Land noch ein Stück weit sicherer zu machen. Mit dem Gesetz setzen wir wesentliche Maßnahmen aus dem besagten Maßnahmenpaket um. Wir legen nun gewissermaßen den Digitalisierungsturbo für die Polizei Baden-Württemberg ein. Nach der größten Einstellungsoffensive seit knapp zehn Jahren, die wir jetzt in diesem Land machen, nach der größten Einstellungsoffensive, die es jemals in der Geschichte der Landespolizei Baden-Württemberg mit über 13 000 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern gegeben hat, machen wir jetzt die größte Technikoffensive, die größte Digitalisierungsoffensive, die es jemals für die Landespolizei gegeben hat. Lassen Sie mich die wesentlichen Eckpunkte dieses Gesetzentwurfs darstellen: Zunächst soll eine Rechtsgrundlage zur Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von automatisiert generierten Standortdaten bei der Anwahl der Notrufnummer 110 geschaffen werden. Der Abruf dieser Standortdaten dient in vielen Fällen der Rettung von Menschenleben. Denn Hilfe suchende Menschen wissen oftmals nicht genau, wo sie sich gerade befinden, können bei Sprachbarrieren ihren genauen Standort nicht mitteilen oder haben aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine eingeschränkte räumliche Orientierung, weil sie z. B. so aufgeregt sind, dass sie ihren Standort einfach nicht mehr mitteilen können, oder weil mitten im Gespräch die Verbindung abreißt. Deswegen ist es wichtig, dass wir wissen, von welchem Standort aus diese Person den Notruf abgesetzt hat, um schnell intervenieren zu können und damit die Einsatzkräfte schnell die notwendige Unterstützung leisten oder veranlassen können. Zudem soll eine Befugnis zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von IT-Produkten mittels polizeilicher Echtdaten geschaffen werden. Erfolgreiche Polizeiarbeit erfordert moderne und sachgerechte polizeiliche Befugnisse und vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung auch den Einsatz neuer Technologien. Eine zielgerichtete Entwicklung und Validierung ist in vielen Fällen durch die Nutzung polizeispezifischer, in aller Regel auch personenbezogener Daten möglich. Damit informationstechnische Systeme ordnungsgemäß getestet und trainiert werden können, bedarf es zur Verarbeitung personenbezogener Daten einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Einfach gesagt: Die Polizei bekommt eine Experimentierklausel an die Hand, damit bestimmte Techniken nicht nur wissenschaftlich abstrakt, sondern auch von der Polizei praktisch erriode – 130. Sitzung – Mittwoch, 8. Oktober 2025 probt werden können. Das ist wichtig, damit die Polizei auch technisch auf der Höhe der Zeit ist und bleibt. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Schließlich soll eine Rechtsgrundlage zur automatisierten Datenanalyse geschaffen werden. Durch diese sollen bestimmte, bisher unverbundene Daten und Datenquellen des Polizeivollzugsdienstes auf einer verfahrensübergreifenden Rechercheund Analyseplattform – kurz VeRA – zusammengeführt werden, um die vorhandenen Datenbestände durch Suchfunktionen rasch und systematisch erschließen zu können, damit die Polizei weiß, was sie weiß. Wir wüssten nämlich viel mehr, wenn wir wüssten, was wir wissen. Es geht darum, dass Daten, die bei der Polizei bereits rechtmäßig erhoben worden sind, die selbstverständlich auch händisch zusammengeführt werden können und dürfen, jetzt schnell automatisch zusammengestellt werden. Es sind zum Teil sehr große Datentöpfe, die untersucht werden müssen. Die händische Auswertung und Zusammenführung nimmt Stunden, Tage, Wochen, manchmal Monate in Anspruch. Dieser Zeitfaktor ist einfach in einer entsprechenden Lage – denken Sie an eine Entführung, denken Sie an einen bevorstehenden Terroranschlag – unverantwortlich. Wenn wir hier eine Technik haben, die uns das in Sekunden erledigt, dann macht es aus meiner Sicht Sinn, diese Technik auch zu nutzen, um bevorstehende Gewalttaten und bevorstehende terroristische Anschläge und dergleichen mehr zu verhindern. Deswegen wollen wir diese automatisierte Datenanalyse vorliegender, rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten nutzen. (Beifall bei der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die automatisierte Datenanalyse soll die Polizei in besonderen Fällen unterstützen, so beispielsweise bei der Gefahr eines terroristischen Anschlags oder zur Verhütung besonders schwerer Straftaten. Das heißt, VeRA darf nicht von jedem Polizisten aus jedem Anlass eingesetzt werden, sondern es geht hier um schwere und schwerste Straftaten. Die Anwendung unterliegt dabei übrigens umfassenden Kontrollmechanismen. Maßnahmen der automatisierten Datenanalyse sind nur auf schriftliche und begründete Anordnung der Behördenleitung, bei Gefahr im Verzug auch durch besonders beauftragte Beamtinnen und Beamte möglich. Des Weiteren ist vorgesehen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vor der Einrichtung oder bei wesentlichen Änderungen der Analyseplattform anzuhören ist. Zur Gewährleistung der Transparenz hinsichtlich des neuen Werkzeugs soll darüber hinaus die parlamentarische Kontrolle erweitert werden. Dies soll das Parlamentarische Kontrollgremium übernehmen. In diesem Zusammenhang, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, möchte ich betonen: Unser Ziel ist es, eine souveräne europäische Software, eine sogenannte Euro-VeRA, zu entwickeln. Dazu werden wir seitens des Landes Baden-Württemberg alle Beiträge leisten, die wir leisten können. (Minister Thomas Strobl) Deswegen haben wir eine Kooperation mit qualifizierten Partnern auf den Weg gebracht. Diese soll den Sicherheitsbehörden die notwendigen technischen Fähigkeiten zur Recherche und Analyse großer Mengen polizeilicher Daten langfristig, unabhängig, souverän und sicher gewährleisten. Initiale Projektpartner sind zunächst Airbus Defence and Space und die Digitalsparte der Schwarz-Gruppe Schwarz Digits. Weitere Unternehmen können selbstverständlich folgen. Ich lese in den Medien immer wieder, dass es offenbar ganz viele Leute gibt, die das alles morgen und in wenigen Wochen und selbstverständlich können. Unternehmen, die dieses Können dann auch unter Beweis stellen, sind selbstverständlich herzlich willkommen, sich daran zu beteiligen. Jedenfalls: Baden-württembergische Sicherheitsbehörden begleiten dieses Projekt eng mit Blick auf die spezifischen fachlichen Bedarfe an eine verfahrensübergreifende Rechercheund Analyseplattform. Das heißt, wir sagen den Unternehmen gern, was wir brauchen, um dann eines Tages auch eine maßgeschneiderte Software zu erhalten und dann eine europäische, eine deutsche, am liebsten eine baden-württembergische Euro-VeRA zu haben. Das ist unser primäres Ziel. Wir tun alles, um dieses Ziel auch in die Realisierung zu bringen. Wahr ist aber auch, meine sehr verehrten Damen und Herren: Es geht nicht um die Entwicklung einer App, wo man dann mal draufdrückt, und dann funktioniert es oder funktioniert es nicht, sondern das sind wirklich hochkomplexe, außerordentlich komplizierte Programme, die nicht von heute auf morgen entwickelt werden können – von gar niemandem –, und – das will ich als der für die Polizeiarbeit Verantwortliche schon auch sagen – es müssen auch Programme sein, die am Ende des Tages nicht nur von Computerspezialisten bedient werden können, sondern die im polizeilichen Alltag von denen, die sie anwenden müssen, auch angewandt werden können und hinreichend praxistauglich sind. Das ist die Anforderung, die die Polizei in Baden-Württemberg hat, und in diesem Sinn entwickeln wir eine Euro-VeRA, eine europäische verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach der Einstellungsoffensive ist es nun an der Zeit, für die Polizei den Digitalisierungsturbo zu zünden. Das machen wir für die Polizei Baden-Württemberg, und vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften, um mit dem Entwicklungsstand der Informationstechnik Schritt zu halten, weiterhin eine effektive Gefahrenabwehr in Baden-Württemberg zu gewährleisten und Baden-Württemberg einfach noch sicherer zu machen, damit wir auch in Zukunft in Baden-Württemberg in einem sehr sicheren Land leben dürfen und auch in Zukunft sagen dürfen: „Nirgendwo lebt es sich so sicher wie in Bayern und in Baden-Württemberg“ und dass wir auch in Zukunft einfach für die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs ein sicheres Land bleiben. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) ode – 130. Sitzung – Mittwoch, 8. Oktober 2025

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