Dr. Alexander Becker
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein Gesetzentwurf der AfD zur Erhebung von kostendeckenden Hochschulgebühren für internationale Studenten vor. Vorweg gesagt: Studiengebühren können ein sinnvolles Instrument sein, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) insbesondere dann, wenn ihr Erlös vorrangig den Hochschulen zugutekommt, (Abg. Anton Baron AfD: Richtig!) (Dr. Alexander Becker) wenn er der Lehre dient oder wenn er, gerade im Fall internationaler Studentinnen und Studenten, zu einer guten Betreuung vor Ort führt. Wir diskutieren hier im Hohen Haus ja gelegentlich über Studiengebühren, und zwar immer unter der Prämisse dafür oder dagegen bzw. mit Blick auf haushalterische Zwänge. Die Debatte, was wir mit den bereits heute erhobenen Studiengebühren bezwecken und was wir damit gegebenenfalls erreichen, sollten wir in der Tat einmal sehr gründlich führen. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt!) Und ja, das Erheben oder Erlassen von Studiengebühren kann auch ein Steuerungsinstrument sein. Auch darüber zu diskutieren wäre sinnvoll. Persönlich hätte ich große Sympathien für die Übernahme eines sogenannten bayerischen Modells. Doch von alldem weiß der vorliegende Gesetzentwurf nichts. Er weiß auch nichts von der aktuellen Situation an badenwürttembergischen Hochschulen, von der Entwicklung der Studentenzahlen, von deren Verteilung. Er weiß nichts von den Bedarfen der heimischen Wirtschaft und auch nichts vom Wert des internationalen Austauschs gerade in der Wissenschaft. Kein Wort dazu in der Gesetzesbegründung. Der Gesetzentwurf der AfD ist deshalb vor allem eines: Ausdruck einer gern gepflegten Neiddebatte. (Abg. Anton Baron AfD: Neiddebatte? Das sind Steu- ergelder, die Sie hier verschenken! Das kann es doch nicht sein!) – Neiddebatte. Sie brauchen nicht zu protestieren. Ich zitiere aus dem Vortext Ihres Gesetzentwurfs: Bei Beibehaltung des Status quo müssen weiterhin einheimische Steuerzahler für ein Studium im Ausland oft sehr hohe Studiengebühren zahlen, während internationale Studenten in Baden-Württemberg ein Studium ... nahezu kostenlos erhalten. Das wurde vorhin auch so vorgetragen. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Und? Was ist falsch daran?) – Das ist nicht falsch, aber was hat das eine mit dem anderen zu tun? Natürlich kommen Sie in der Begründung auch auf Ihr Lieblingsthema zu sprechen. Ich zitiere erneut: Eine Befreiung nach Asylstatus wird es nicht geben, da sich dies als weiterer Anziehungsmagnet für ein bereits überlastetes Asylsystem auswirkt. Das kostenfreie Studium also als Pullfaktor für Wirtschaftsflüchtlinge: (Abg. Anton Baron AfD: Was für Wirtschaftsflücht- linge?) Das ist wirklich ein amüsantes Argument, wäre es nicht traurig. Ich will es Ihnen ganz deutlich sagen: Das eigene Ressentiment an die Stelle einer interessengeleiteten Wissenschaftsund Standortpolitik zu stellen, das ist für eine Partei, die in ihriode – 130. Sitzung – Mittwoch, 8. Oktober 2025 rem Namen den Anspruch erhebt, eine Alternative für unser Land zu sein, wirklich entscheidend zu wenig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD) Der vorliegende Gesetzentwurf offenbart vor allem eines: dass Sie wissenschaftspolitisch ziemlich blank sind. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Auch wissenschafts- politisch!) In diesem Sinn – aber wirklich nur in diesem Sinn – mag der Entwurf das Papier wert sein, auf das er gedruckt ist. Wir lehnen ihn natürlich ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP)
