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Dr. Erik Schweickert

FDP 08.10.2025 Sitzungen 17/130

Herr Minister, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Habe ich es in den Beratungen richtig verstanden, dass explizit auch materielles Recht wie z. B. die Landesbauordnung gemeint ist und dass man den Kommunen, die abweichen wollen, sagt, dass das genauso umfasst ist? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Absolut. Es sind alle landesrechtlichen Vorschriften umfasst. Es wurde aus der FDP/DVP-Fraktion die Frage gestellt, was einen Wahltermin, Fristen bei Wahlen angeht. Auch diese Frage habe ich klar bejaht. Das ist natürlich in jedem Einzelfall zu entscheiden und zu bewerten. Aber prinzipiell und grundsätzlich gilt das für alle landesrechtlichen Vorschriften, auch für die Vorschriften der Landesbauordnung. (Minister Thomas Strobl) Das Gesetz haben wir also bewusst einfach, unbürokratisch und kommunalfreundlich ausgestaltet, und wie im Innenausschuss besprochen – das will ich noch einmal sagen – werde ich mich dafür einsetzen, dass der Gesetzesvollzug in den Ministerien von einem kommunen- und erprobungsfreundlichen Ansatz geprägt sein wird. Dafür, Kollege Hockenberger, spricht im Übrigen auch, dass wir eine Genehmigungsfiktion vorgesehen haben für den – aus meiner Sicht gänzlich unwahrscheinlichen – Fall, dass in einem Ministerium ein solcher Antrag dilatorisch behandelt werden sollte, (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Unvorstellbar!) also liegen bliebe. – Unvorstellbar. Aber für diesen unwahrscheinlichen Fall würde nach drei Monaten eine gesetzliche Fiktion eintreten. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Der Antrag der kommunalen Seite gilt dann automatisch als genehmigt. Auch das ist im Übrigen ein Beispiel dafür, dass wir uns das durchaus auch in anderen Fällen vorstellen könnten. Auch hier erproben wir im Grunde genommen mal etwas Neues, um die Botschaft zu geben, dass Anträge auch in anderen Bereichen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten kurzen Frist beschieden werden, automatisch als genehmigt gelten. Das Erprobungsgesetz bietet im Übrigen auch Ihnen, nämlich dem Gesetzgeber, eine Chance, wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung und Verschlankung unserer Rechtsordnung zu gewinnen. Die Erprobungen werden dokumentiert und ausgewertet. Wenn sich eine Idee bewährt, dann wird sie hoffentlich landesweit und dauerhaft umgesetzt werden, wie eingangs betont. Was im Einzelnen dabei herauskommt, wissen wir nicht. Ich bin jedenfalls gespannt. Probieren geht über Studieren. Nur Mut! Deswegen bitte ich auch heute um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Der Kollege Ulli Hockenberger hat die Begeisterung (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Zurückgehalten!) der CDU-Landtagsfraktion zum Ausdruck gebracht. Ich freue mich, wenn Sie heute den Mut haben, zuzustimmen. Die einen machen das mit einem fröhlichen Gesicht, die anderen mit einem verkniffenen Gesicht. Ich freue mich über die fröhlichen Gesichter der Koalitionsfraktionen. Ansonsten kann das Innenministerium ausnahmsweise nicht alles falsch gemacht haben, wenn alle in diesem Haus zustimmen werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: „Ausnahmsweise“! Aha!) Herzlichen Dank.

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