Ulli Hockenberger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz. Nach den Redebeiträgen aller Fraktionen und den im Innenausschuss gestellten diversen Fragen habe ich die Hoffnung, dass dieses Gesetz heute breite Zustimmung erfährt, nachdem der Innenausschuss im Übrigen einstimmig zugestimmt hat. Lassen Sie mich diese Hoffnung auch begründen, indem ich noch einmal an die erste Lesung erinnere, in der der Innenminister das Gesetz eingebracht hat und die Kollegin Sperling und ich für die Koalition gesprochen hatten. Damals dachte ich: Das wird heute nicht leicht für die Opposition, (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) zumal mit Kollege Binder und Kollegin Goll zwei Kommunalexperten sprachen. Warum sage ich das? Nun, sowohl Kollege Binder als auch Kollegin Goll sind Juristen. Das allein macht sie nach meiner langjährigen Erfahrung nicht zu Kommunalexperten. Aber sie sind auch erfahrene ehrenamtlich Tätige in kommunalen Hauptorganen, und deswegen kennen sie beide den Unterschied zwischen Theorie – also: so sollte es sein – und Praxis – also: so ist es im Gemeinderat in Geislingen und in Waiblingen tatsächlich –, weil die kommunale Wahrheit vor Ort immer konkret ist. (Beifall bei der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Schon beim Gang zum Redepult hatte ich Ihnen, Herr Kollege Binder, an Ihrem gesichtsmimischen Ausdruck – er war ähnlich wie heute – (Heiterkeit des Abg. Andreas Deuschle CDU) angesehen: Das könnte etwas werden mit der Zustimmung der SPD-Fraktion. Da Sie sich dann aber ganz viel Zeit gelassen haben, um sich hier am Redepult in die richtige Position zu bringen, wusste ich, dass Sie gerade noch im Kopf – Sie sprechen ja bemerkenswerterweise immer frei – die Stelle suchen, an der Sie Kritik üben können. Sie sind ja schließlich Opposition. Das muss Ihnen schwergefallen sein; denn Sie haben dazu lange gebraucht. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Bei diesem Gesetz ist es Ihnen gelungen, Ihre Begeisterung zurückzuhalten, subtile Kritik zu äußern und trotzdem Zustimmung zu signalisieren. Ganz großes Kino, muss ich sagen. (Vereinzelt Heiterkeit) Dann gingen meine Gedanken zu Ihnen, Frau Kollegin Goll, und da dachte ich: Als engagierter Vertreterin einer Freiheitspartei muss es für Sie noch schwerer sein, heute Kritik an diesem Gesetz zu üben, Begeisterung zu vermeiden und auf vermeintliche Schwächen hinzuweisen. Aber Ihnen ist das gelungen, und auch Sie haben Ihre Begeisterung ein Stück weit zuode – 130. Sitzung – Mittwoch, 8. Oktober 2025 rückgehalten und am Schluss dennoch Zustimmung signalisiert und, bevor das Gesetz überhaupt schon in Kraft getreten ist, eine Anfrage dazu gestellt, die der Innenminister im Innenausschuss beantwortet hat; da ging es um Fristen bei Bürgermeisterwahlen. Herr Innenminister, ich habe mir überlegt, ob wir das Gesetz nicht „Kommunales Freiheitsgesetz“ hätten nennen sollen; denn dann wäre das Gesetz vielleicht von Anfang an auf große Begeisterung gestoßen. Sei’s drum. Ich hatte in der ersten Lesung gesagt, dass das Gesetz bidirektional wirkt. Es ist ein kraftvolles Zeichen für unsere Kommunen, denen wir zutrauen, dass sie damit verantwortungsbewusst und mutig umgehen. Das ist die eine Richtung. Noch wichtiger ist allerdings die andere Richtung, die Richtung Landesregierung. Wenn wir dieses Gesetz heute hoffentlich einstimmig beschließen, ist das ein unübersehbares Zeichen, dass das Parlament will, dass dieses Gesetz ein Erfolg wird und wir als selbstbewusstes Parlament von der Landesregierung nicht nur erwarten, sondern einfordern, dass sie alle Anträge im Lichte dieses Gesetzes positiv entscheidet. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Um es unmissverständlich und zum Nachlesen im Protokoll festzuhalten: Das erwarten wir von allen – ich wiederhole: von allen! – Ministerien. Das ist das, was der Kollege Binder in der ersten Lesung zu Recht mit Kulturwandel beschrieben hat. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Auf das Gesetz im Einzelnen möchte ich nicht mehr eingehen; das habe ich bei der ersten Lesung schon getan, und Frau Kollegin Sperling hat ja schon die Schwerpunkte gesetzt. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass sich die CDU-Fraktion durchaus hätte vorstellen können, in § 3 Absatz 1 Satz 4 die Formulierung aus § 3 Absatz 1 Satz 3 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes zu übernehmen. Das ist nicht gelungen. Zu den Themen „Digitale Einreichung“ und Onlineportal ist alles gesagt. Dazu liegt übrigens heute ein Entschließungsantrag der SPD vor, der die Forderungen der kommunalen Landesverbände aufgreift. Die Begründung auf Seite 10 der Drucksache 17/9087 ist sehr ausführlich ausgefallen. Frau Kollegin Sperling hat es wiederholt, deshalb muss ich dazu nichts weiter sagen, außer dass Kollege Ranger das im Innenausschuss auch noch einmal thematisiert hat. Alles in allem beschließen wir heute ein gutes Gesetz. Der Herr Ministerpräsident hat das vor Kurzem bei der 43. Landkreisversammlung als Akt des Vertrauens gewürdigt. Ich hätte es nicht besser sagen können. Vorschnelle Bewertungen dieses Gesetzes unter Hinweis auf andere Länder, wie wir es teilweise im Innenausschuss vernommen haben, verbieten sich nach meinem Dafürhalten, zumal der Landtag nach § 5 Absatz 2 laufend darüber unterrichtet wird und der erste Bericht schon am 30. Juni 2026 vorgesehen ist. (Ulli Hockenberger) Als Fan von Take That möchte ich Ihnen, liebe Frau Goll, zurufen: „Have a little patience“. Sie kennen dieses wunderbare Intro der Fernsehserie „Der Bergdoktor“. (Heiterkeit des Abg. Andreas Deuschle CDU – Beifall der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Haben Sie also ein bisschen Geduld bei diesem Thema. Das wird sich auszahlen. Der heutige Gesetzesbeschluss ist ein weiterer Beweis unserer Handlungsfähigkeit in der Koalition, wenn sich die Dinge ändern und wir uns im Ziel einig sind. Ich bin geneigt, es für die CDU-Fraktion mit folgenden Worten zusammenzufassen: Lassen Sie uns mehr Freiheit wagen; die Kommunen werden unser Vertrauen rechtfertigen. Und den Kommunen rufe ich für die CDU-Landtagsfraktion zu: Mut tut gut, die Landesregierung wartet auf viele gute Vorschläge, die Sie in der Vergangenheit schon immer einmal machen wollten. Mit jedem Antrag geben Sie der Landesregierung auch eine Chance, zu beweisen, dass und wie sehr kommunalfreundlich sie eigentlich ist. Deswegen stimmt die CDU-Fraktion dem Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden und Landkreise – ich kann es nicht anders sagen – mit Begeisterung zu. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
