Dr. Gisela Splett
Gleichzeitig erleben wir in vielen Bereichen große Veränderungen: Die ökologische Transformation, der demografische Wandel, die fortschreitende Digitalisierung verlangen entschlossene Reformen und einen vorausschauenden strategischen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Wir sehen aber auch, dass die Ressourcen, also die Steuergelder, die die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land erwirtschaften, nicht wie in den vergangenen Jahren immer weiter sprudeln. Das zwingt mehr denn je dazu, Prioritäten zu setzen. In solchen Situationen ist es eben wichtiger denn je, dass wir auch die Strukturen unserer Verwaltung und unser Verwaltungshandeln kontinuierlich überprüfen, Handlungsfelder identifizieren und uns auf das Wesentliche konzentrieren. Der Rechnungshof hat mit seiner Denkschrift 2024 hierzu wieder einen wichtigen Beitrag geleistet. Er hat nicht nur Schwachstellen benannt, sondern auch Empfehlungen gegeben, wie Ressourcen effizienter eingesetzt und Verwaltungsabläufe modernisiert werden können. Das ist für uns in der Regierung wirklich von großem Wert. Die Denkschrift 2024 – sie steht heute auf der Tagesordnung, Herr Abg. Fink – (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) umfasst 20 Beiträge, die erneut ein breites Spektrum abdecken: von Fragen der Digitalisierung über Steuerverwaltung und Förderprogramme bis hin zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Zentral ist dabei die Empfehlung, Digitalisierung nicht als Selbstzweck, sondern als wirksames Instrument zur Verwaltungsmodernisierung sowie zur Verbesserung der Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu verstehen. Dies zeigen die Prüfungen zu den Einzelaspekten des „DigitalPakts Schule“ im Beitrag Nummer 5 sowie zur Modernisierung des IT-Einsatzes bei Förderungen in der Landwirtschaft im Beitrag Nummer 8. Darüber hinaus wird aufgezeigt, dass eine medienbruchfreie und effiziente IT-Struktur dringend weiterentwickelt werden muss. Die Erkenntnis zum IT-Einsatz bei ForstBW im Beitrag Nummer 9 und bei Vermögen und Bau Baden-Württemberg im Beitrag Nummer 6 macht deutlich: Digitale Souveränität, klare Zuständigkeiten und Planungssicherheit sind Grundvoraussetzungen für eine gelingende Transformation. Das Thema Digitalisierung werden wir unter Beachtung der Empfehlungen intensiv weiter im Blick behalten; deshalb ein ganz besonderes Dankeschön an den Rechnungshof. Die Begriffe „Chaos“ und „Katastrophe“, die Sie, Herr Abg. Fischer, genutzt haben, weise ich aber zurück. Sie können nicht einerseits eine positive Fehlerkultur fordern und gleichzeitig das Auftreten von Fehlern anprangern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es geht immer darum, Fehler möglichst zu vermeiden und aus Fehlern zu lernen. Aber dass in einer großen Landesverwaltung Fehler auftreten, Fehler gemacht werden, das liegt in der periode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 Natur der Sache. Das ist insoweit nicht überraschend und sicher kein Skandal und keine Katastrophe. Im Bereich der Förderprogramme – – (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Aber das Fehlen von 1 400 Lehrern schon!) – Darüber haben wir heute diskutiert. Die Landesregierung hat dazu das Wichtige und Richtige gesagt, sowohl die Kultusministerin als auch der Finanzminister. Wir haben eingeräumt, dass es ein großer Fehler war. Uns wäre es lieber gewesen, dieser Fehler wäre nicht aufgetreten, aber wichtig ist, dass wir mit diesem Fehler transparent umgehen, dass wir daraus lernen und dass wir dafür sorgen, dass ein solcher Fehler nicht noch einmal auftritt. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die FDP ist bekannt für ihre Fehlerkultur!) Im Bereich der Förderprogramme macht der Rechnungshof deutlich, wie wichtig eine klare Definition von Förderzielen und eine effektive Erfolgskontrolle sind. Daraus gilt es sowohl für die Regierung als auch für den Landtag abzuleiten, dass Fördermittel nur dann veranschlagt werden dürfen, wenn deren Ziele klar umrissen sind. Wirkungsorientierung ist das Gebot der Stunde. Wir haben dazu auch in der letzten Woche im Plenum debattiert. Zu beachten sind hierbei auch die Regelungen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes, das Sie ja vorhin in novellierter Form beschlossen haben. Die Prüfung des Programms „Start-up BW Acceleratoren“ im Beitrag Nummer 7 zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, klare Zielvorgaben mit systematischer Kontrolle zu verbinden. Nur so kann öffentliche Förderung gezielt wirken. Was mich als Finanzstaatssekretärin besonders freut, ist, dass Sie uns die ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung attestieren, so auch im „Noch-Corona-Jahr“ 2022. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Beitrag Nummer 1!) Lassen Sie mich gern ein Thema, das Sie, liebe Frau Dr. Ruppert, und Ihr Team im Beitrag Nummer 1 thematisieren, aufgreifen. Es geht um den Anstieg der Ausgabereste – das wurde auch von Vorrednern angesprochen. Sie empfehlen uns, die Übertragbarkeit der Ausgabeermächtigung grundsätzlich auf Ausnahmen zu reduzieren. Auch uns sind die hohen Ausgabereste ein Dorn im Auge, aber wir müssen diese differenziert betrachten. Natürlich müssen wir, die Regierung, aber auch Sie, liebe Abgeordnete, die Haushaltsgesetzgeber, bei der Haushaltsaufstellung zukünftig noch genauer abwägen, wo Ansätze reduziert werden können bzw. müssen. Mit Blick auf die eingangs erwähnten Herausforderungen müssen wir die Haushaltsansätze mit Nachdruck am voraussichtlichen Mittelabfluss orientieren. Allerdings haben wir auch hohe Reste in den Bereichen, bei denen wir nicht einfach kürzen können: beim Kommunalen Investitionsfonds, im Rahmen der Hochschulfinanzierungsvereinbarung oder auch bei Drittmitteln. Wir haben seit 2022 auch einen Rückgang der Reste. Natürlich werden wir wie in den letzten Jahren einen restriktiven Maßstab an die Bildung der Ausgabereste anlegen. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Im Beitrag Nummer 4 – Schuldenbremse – weisen Sie auf den negativen Stand des Kontrollkontos hin und empfehlen, einen weiteren Anstieg zu vermeiden. Diese Empfehlung konnte durch eine Tilgung von 193 Millionen € im Jahr 2024 umgesetzt werden. Die negative Entwicklung auf dem Kontrollkonto konnte dadurch gestoppt werden. Zudem hätte auf der Basis der aktuellen Schuldenbremsenregelung aufgrund der eingetrübten konjunkturellen Entwicklung die Möglichkeit zur Kreditaufnahme bestanden, die nicht in Anspruch genommen wurde. Auch dadurch konnte eine wesentliche Verbesserung des Saldos auf dem Kontrollkonto erwirkt werden. Dies alles bestätigen Sie in dem zu Beginn erwähnten Jahresbericht 2025. Zu den besonders relevanten Prüfungen im Jahr 2024 in der Denkschrift zählte der Beitrag Nummer 11 – Förderung netzdienlicher Photovoltaikbatteriespeicher –, in dem Sie uns in diesem wegweisenden Feld konkrete Hinweise auf die Schwächen bei der Digitalisierung und der Erfolgskontrolle gegeben haben. Im Beitrag Nummer 15 – Ladepunkte für Dienstwagen an Landesgebäuden – haben Sie darauf hingewiesen, dass das wichtige, ambitionierte Ziel beim Klimaschutz nicht durch unwirtschaftliche Einzellösungen konterkariert werden darf. Auch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Masterstudiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten im Beitrag Nummer 17 ist ein wichtiger Appell an uns und die Hochschulen, Ressourcen gezielter einzusetzen. Die Landesregierung greift aus ihrer Verantwortung für unser Land heraus die Empfehlung des Rechnungshofs entschlossen auf und setzt sie so weit wie möglich um. Auch ich möchte noch einen Blick auf die aktuelle Haushaltslage und die Zukunft richten. Die Steuereinnahmen waren im ersten Halbjahr 2025 stabil. Sie folgten den zeitanteiligen Haushaltsansätzen 2025. Absehbar ist allerdings, dass die Steuergesetzgebung des Bundes, insbesondere die Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen, mit Blick auf die Abschreibungsregelung zu Mindereinnahmen führen werden. Dennoch sind Wachstums-, Innovations- und Stabilisierungsimpulse gerade in unserer exportorientierten Wirtschaft notwendig – aktuell umso mehr angesichts der Unsicherheiten, die sich aus den Kapriolen der US-Zollpolitik ergeben. (Zuruf von der AfD: Oje!) Aber nicht nur die Steuerpolitik des Bundes hat Auswirkungen auf Baden-Württemberg, auch die Änderung der Schuldenbremsenregelung wird sich auf unser Land auswirken, und es wird darum gehen, mit dieser erweiterten Verschuldungsregelung gut umzugehen und diese nur im zukunftsfähigen Sinn zu nutzen. Ebenso wird auch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität Effekte auf Baden-Württemberg haben. Ein vermeintlicher Geldsegen ist das aber nicht; denn die Bedarfe auf kommunaler Ebene und auch auf Landesebene sind enorm. Wir sind aufgefordert, uns weiter zu einer effizienten und an Nachhaltigkeitszielen ausgerichteten Verwaltung zu entwickeln. In diesem Sinn gilt es, das Sondervermögen zu nutzen und dabei die wertvollen Empfehlungen des Rechnungshofs zu berücksichtigen. riode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 Angesprochen wurde auch die Deckungslücke in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung von knapp 5 Milliarden € allein im Jahr 2027. Auch das verlangt, dass wir bei kommenden Haushaltsaufstellungen noch klarer Prioritäten setzen. Die mittelfristige Finanzplanung sind die Fortschreibungen unserer Ausgaben und der erwarteten Einnahmen. Das ist also kein „Schlechtrechnen“, wie Sie, Herr Abg. Fink, es gesagt haben, sondern es ist eine sehr wertvolle und wichtige Grundlage für zukünftige Haushaltsaufstellungsverfahren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zum Abschluss, liebe Frau Präsidentin Dr. Ruppert, nochmals meinen herzlichen Dank an Sie und an Ihr ganzes Haus für Ihre unabhängige und konstruktive Arbeit, für den kritischen Blick auf Prozesse und Strukturen und für die konkreten Empfehlungen zur Weiterentwicklung unserer Verwaltung sowie zur Stärkung der öffentlichen Finanzen. Schließen möchte ich mit einem Dank unseres Hauses für die stets gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Fachebene. Ich danke auch für die gute Debatte hier, insbesondere auch den Rednern, die darauf hingewiesen haben, dass sie sich wahrscheinlich das letzte Mal in dieser Form mit einer Denkschrift oder einem Jahresbericht auseinandersetzen und deswegen noch einmal richtig tief eingestiegen sind. Vielen Dank auch dafür. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)
