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Ulli Hockenberger

CDU 23.07.2025 Sitzungen 17/128

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofs Dr. Ruppert, werte Kolleginnen und Kollegen! Weil ich noch nicht so lange dabei bin wie der Kollege Dr. Rösler, wird meine Rede weniger grundsätzlich; sie wird vielleicht sogar eher profan und vielleicht auch langweilig. (Zurufe von der SPD: Nein, nein! – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Unruhe) Aber damit Sie im Verlauf meiner Rede nicht völlig überrascht und gegebenenfalls gar irritiert sind, darf auch ich darauf hinweisen, dass ich sehr wohl mitbekommen habe, dass der Rechnungshof am Montag seinen neuen Jahresbericht 2025 vorgestellt hat. Herr Dr. Rösler, eine „Denkschrift 2025“ gibt es nicht. Wie Sie sehen, habe ich Ihnen genau zugehorcht. Früher hieß das „Denkschrift“, (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Die war aber di- cker!) und deswegen möchte ich dazu Grundsätzliches sagen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Doch eine Grund- satzrede, Herr Kollege?) – Das überlasse ich Ihrer geschätzten Bewertung, Herr Kollege Schwarz. Mir persönlich hat nämlich „Denkschrift“ etwas besser gefallen. „Denkschrift“ hat so einen Hauch von „Nachdenkschrift“, also von etwas Aufgeschriebenem, was dazu anregt, auffordert oder gar zwingt, nachzudenken. Deswegen empfinde ich es heute als besonderes Privileg, dass ich als letzter Redner der CDU-Fraktion zur Denkschrift 2024 reden darf. Niemals mehr wird in diesem Haus zu einer Denkschrift des Rechnungshofs gesprochen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir sehen uns vielleicht wieder!) Was man allerdings vorab zum Jahresbericht liest, zeigt, dass es dennoch spannend bleibt, wenn sich der Jahresbericht 2025 mit dem Haushaltsjahr 2023 befasst. Es bleibt ungefähr so spannend wie ein sogenanntes Hochrisikospiel in der Bundesliga. – Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich auf dieses Beispiel komme. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Ich auch nicht! – Zuruf der Abg. Gabriele Rol- land SPD) riode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 Der Rechnungshof hat seine Prüfungs- und Beratungstätigkeit optimiert und damit einen wichtigen Schritt in eine bessere Aufgabenerledigung gemacht. Wir dürfen also auch bei künftigen Berichten getrost davon ausgehen, dass es spannend bleibt, zumal das Land – die Frau Rechnungshofpräsidentin hat es gesagt – haushaltspolitisch weiterhin vor großen Herausforderungen steht. Heute geht es aber ausweislich der Tagesordnung – wenn Sie einmal kurz hineinschauen wollen – um die Denkschrift 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2022. Ich pflege mich an die Tagesordnung des Hohen Hauses zu halten. Deswegen wird mein Bericht vielleicht auch nicht ganz so interessant. Ich bin aber vor dem Hintergrund dessen, was nach mir kommt bzw. wer nach mir kommt, überzeugt davon, dass wir dazu noch etwas hören werden. Damit es nicht ganz so langweilig wird, möchte ich zunächst einmal für gute Stimmung sorgen und starte deshalb mit dem Tagesordnungspunkt 8b; da geht es um den Rechnungshof. Die Präsidentin des Rechnungshofs hat mit Schreiben vom 24. November 2024 dem Landtag die Rechnung präsentiert und zur Entschließung über ihre Entlastung vorgelegt. Nach intensiven Beratungen im Finanzausschuss – unter Vorsitz unseres Kollegen Rivoir – werden wir dem Landtag natürlich empfehlen, den Rechnungshof und die Präsidentin zu entlasten. Das tun wir wie immer aus Überzeugung und mit großem Dank für die Arbeit Ihres Hauses, Frau Präsidentin – nicht immer einer Meinung, aber immer auf einem guten Weg. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie der Abg. Carola Wolle AfD) Sehr geehrte Frau Präsidentin, Sie gestatten mir, dass ich heute zum ersten und zum letzten Mal auf zwei Kollegen zu sprechen komme, mit denen ich als Berichterstatter besonders intensiv zusammenarbeiten durfte und denen ich meinen besonderen Dank ausdrücken darf. Ich habe die Leiter der Abteilungen 4 und 5 des Rechnungshofs sehr geschätzt, weil sie sich immer den Blick für das große Ganze bewahrt haben. Sie haben auch gewusst, dass sich politische Meinungen nicht nur aus der unerlässlichen Beachtung der Landeshaushaltsordnung, sondern durchaus auch aus anderen Quellen speisen. Das haben wir immer geschätzt. Deswegen bitte ich Sie, den Dank auch an die übrigen Mitglieder des Senats weiterzugeben. Ich komme zur Vermögensrechnung. Die Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2022 und die Vermögensrechnung werden heute vom Landtag auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Die Vermögensrechnung ermöglicht uns jetzt schon im siebten Jahr einen transparenten Blick auf unsere Vermögensverhältnisse und ist Basis für vorausschauendes politisches Handeln und ressourcenschonende Haushaltswirtschaft. Seit der Eröffnungsvermögensrechnung von 2017 ist die Bilanz ständig vervollständigt und weiter verbessert worden. Bewertungsmethoden sind weiterentwickelt worden. Rückblickend stellt man fest, dass die Vermögensverhältnisse des Landes im Geschäftsjahr trotz multipler Krisen in Form von Ausläufern der Coronapandemie und des Krieges gegen die Uk- (Ulli Hockenberger) raine Beweis einer vorausschauenden und soliden Haushaltspolitik sind. Hervorzuheben ist der Rückgang der Verbindlichkeiten, der im Wesentlichen auf die Tilgung von Krediten zurückzuführen ist. Die Steigerung bei den Pensionsrückstellungen verdeutlicht einmal mehr die Belastungen, die vor uns liegen. Im Jahr 2022 – darauf reflektiert der Bericht – haben wir ja noch die volle Zuführung an den Pensionsfonds vorgenommen. Sie sind darauf eingegangen. Künftige Verpflichtungen werden transparent dargestellt. Die Korrektur der Gebäudewerte hat uns lange beschäftigt. Die Kunstgegenstände, um ein Detail zu nennen, sind jetzt vollständig erfasst. Der Dauerbrenner Ausgabereste beschäftigt uns auch dieses Mal wieder. Ich kann nur darauf hinweisen, dass das Finanzministerium immer eine sehr strenge Prüfung der Meldungen der einzelnen Fachministerien vornimmt und dann zum Ergebnis kommt, diese Reste zu bilden. Dazu werden wir nachher noch gebannt an den Lippen des Kollegen Fink hängen. Die Pressemitteilung des Rechnungshofs vom 22. Juli 2024 hat folgende Schlagzeilen. Erstens: Rechnungshof sieht bei der Zielsetzung und Umsetzung von Förderprogrammen Verbesserungsbedarf Zweitens: Digitalisierung der Verwaltung sowie der zeitgemäße Einsatz von IT-Verfahren sind für die Zukunftsfähigkeit des Landes unerlässlich Drittens: Prüfungen im Bereich des Klimaschutzes und Nachhaltigkeit zeigen auf, wie Maßnahmen wirkungsvoller umgesetzt werden können In 20 Beiträgen, auf die ich nachher nur noch kurz eingehen werde, beschäftigt sich der Rechnungshof im Wesentlichen auch mit Empfehlungen zur Prozessoptimierung und zur Verschlankung der Strukturen in der Verwaltung und macht transparent, wie öffentliche Mittel sinngemäß und sinnvoll verwendet worden sind. Gerade die erste Schlagzeile – Verbesserungsbedarf bei Förderprogrammen – ist sozusagen topaktuell. Sie erinnern sich: In der letzten Sitzung haben wir uns auf Antrag der FDP/DVP mit der Frage von Förderprogrammen auseinandergesetzt. Unser finanzpolitischer Sprecher Dr. Schütte hat dazu wie immer äußerst engagiert und kompetent Stellung genommen. In diesem Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass Abgeordnete der CDU-Fraktion am 14. April 2025 den Antrag Drucksache 17/8701 gestellt haben, der diese Problematik vom Grundsätzlichen her aufgreift. Wir warten da noch immer auf eine Stellungnahme des Finanzministeriums. Der Aufwand ist wohl etwas größer als ursprünglich angenommen. Wenn uns die entsprechende Stellungnahme allerdings vorliegt, werden wir uns mit den Fragen auseinandersetzen: Welche Programme sind noch notwendig? Welche Programme sind sinnvoll? Welche Programme erreichen ihre Wirkung? periode – 128. Sitzung – Mittwoch, 23. Juli 2025 Wir werden in diesem Zusammenhang – ich darf das sagen – nicht nur Prioritäten setzen; wir werden auch Posterioritäten setzen müssen. Das heißt auf gut Deutsch: Wir müssen auch mal sagen, was wir nicht mehr machen, weil es nicht mehr sinnvoll ist. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Am 14. Juli war dazu in der „Stuttgarter Zeitung“ auch noch zu lesen, dass sich der Normenkontrollrat mit dem Förderdschungel des Landes nicht nur kritisch auseinandergesetzt hat, sondern auch Vorschläge gemacht hat. Er schlägt vor, eine zentrale Stelle zu schaffen, Förderprogramme zu standardisieren, Förderprogramme transparent zu machen, das Förderwesen zu konsolidieren – das ist eine euphemistische Umschreibung für das, was ich eben mit den Auswirkungen der Förderprogramme gemeint habe – und die Förderprogramme zu digitalisieren. Die Beiträge im Einzelnen mit Blick auf die Uhr nur noch holzschnittartig. Beitrag Nummer 1, immer der wichtigste: Der Rechnungshof stellt fest, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes geordnet war und deswegen keine wesentlichen Beanstandungen getroffen werden mussten. So ähnlich steht es auch im neuen Jahresbericht, den ich gelesen habe, sodass man mit dieser Feststellung durchaus sehr zufrieden sein kann. Was die IT-Vorschriften und -Verfahren anbelangt, hat die Frau Präsidentin ausführlich Stellung genommen. Das zieht sich sozusagen mehr oder weniger wie ein roter Faden durch verschiedene Bereiche und durch verschiedene Ministerien. Darauf möchte ich nicht mehr im Detail eingehen. Bemerkenswert finde ich die Anregungen in den Beiträgen Nummer 12 bis Nummer 14. Da geht es um die Steuerverwaltung. Darin gibt uns der Rechnungshof wertvolle Tipps zur Optimierung der Verwaltungspraxis. Und in der Tat – auch darauf sind Sie eingegangen, Frau Präsidentin –: Der Beitrag Nummer 15 ist lohnenswert. Der Rechnungshof fordert darin eine Intensivierung des Ausbaus der landeseigenen Infrastruktur, damit deren Nutzung günstiger und attraktiver wird. Der Beitrag Nummer 16 ist deswegen bemerkenswert, weil dies der einzige Beitrag war, bei dem wir dem Beschlussvorschlag des Rechnungshofs nicht in toto haben folgen können. Dies zeigt aber auch, dass der Rechnungshof bereit ist, sich darauf einzulassen, wenn der Landtag bzw. der Finanzausschuss einen sinnvollen Vorschlag macht. Wir haben die Regelung über die Leitungsverträge zu bereits vorhandenen Straßen ein Stück weit modifiziert. Die Masterstudiengänge hat Herr Dr. Rösler angesprochen. Auch wenn es dazu jetzt einen Stand der Dinge gibt, wie er ihn beschrieben hat, bin ich nicht sicher, ob das Thema auf Dauer vom Tisch ist. Eine Prognose ist schwierig. Der Ausgang wird im Zweifel offen bleiben. Letzter Satz mit Blick auf die Uhr: (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) (Ulli Hockenberger) Das war’s zum Haushaltsjahr 2022 in der letzten Denkschrift, der Denkschrift 2024. Ich freue mich auf einen gelungenen Redebeitrag meines Mandatsnachfolgers zur Denkschrift 2025. Schönen Abend noch! (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)

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