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Sascha Binder

SPD 23.07.2025 Sitzungen 17/128

Herr Staatssekretär, langsam kommen wir der Sache näher. Sie haben sozusagen ein Spezialangebot auf dem Automarkt genutzt, (Heiterkeit des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) haben das Auto zur Hälfte des Preises gekauft, obwohl Sie noch gar keinen Führerschein für dieses Auto haben. Seitdem steht das Auto in der Garage, zwar zum halben Preis, aber man zahlt ja trotzdem für etwas, was man gar nicht nutzen kann. (Abg. Christian Gehring CDU: Zahlt man dies?) Insofern sind wir ja im Ziel einig. Aber Sie haben diesem Hohen Haus bis heute keine gesetzliche Grundlage vorgelegt. Insofern kann ich Ihnen das Schreiben des BDK gern weiterleiten. Grund dafür, dass keine Software eingesetzt werden kann, ist, dass die Regierung bisher keinen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat. (Abg. Raimund Haser CDU: Oh ja, wir machen in Zukunft immer erst ein Gesetz, bevor man etwas kauft! Ist ja super!) Ich stelle Ihnen deshalb die Frage: Wann legt die Landesregierung eine gesetzliche Grundlage dafür vor, damit Sie für eine teure Software die rechtliche Grundlage haben und Sie diese nicht rechtswidrig nutzen müssen, und wann wird aus diesem Vertrag die erste Rate fällig, und zwar in welcher Höhe, und wie viele Raten werden in den kommenden fünf Jahren fällig? Dann wissen wir in etwa, wie günstig das Angebot wirklich war, wenn Sie Geld für ein Mittel zahlen, das die Polizei vielleicht in der Zielrichtung braucht – richtig –, aber gar nicht einsetzen darf, weil Sie dem nicht die gesetzliche Grundlage geben.

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