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Emil Sänze

AfD 25.06.2025 Sitzungen 17/125

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu den Kernbereichen der vorgelegten Gesetz- und Verordnungsentwürfe gehört die Neuschaffung des Landeszentrums Finanzmanagement. Ganz offensichtlich ist man seitens der Landesregierung wieder einmal der Auffassung, dass ein ganz großer Wurf gelungen ist. In der Aufgabenbeschreibung des neuen Landeszentrums Finanzmanagement im neuen Absatz 3 von § 9 der Landeshaushaltsordnung ist von „der ständigen Beratung der Beauftragten für den Haushalt, der regelmäßigen Sichtung von Daten und der Durchführung von Korrekturmaßnahmen ... bei allen buchungspflichtigen Vorgängen im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Landes“ die Rede. In Anbetracht des offenbar omnipräsent und allumfassend zuständigen, neu vorgesehenen Landeszentrums kann es natürlich auch nicht überraschen, dass die Landesregierung diesem Gesetzesvorhaben das Prädikat „Bürokratievermeidung“ verleiht. Hierzu heißt es im Allgemeinen Teil der Gesetzesbegründung unter Ziffer V: Die Einrichtung des neuen Landeszentrums Finanzmanagement habe „lediglich verwaltungsinterne Auswirkungen“ und führe „zu einer einmalig umzusetzenden Modifizierung der Verfahrensabläufe“. – So weit, so gut. Diese Formulierung kommt wieder einmal reichlich verkopft daher und legt einen Automatismus nahe, der so nicht besteht. Warum trägt bereits die Neuschaffung eines Landeszentrums Finanzmanagement als solches nach Auffassung der Landesregierung zu einer noch effizienteren Verwaltung und dem reibungslosen Ablauf digitaler Vorgänge bei? Diese Frage ist unbeantwortet. Ist denn die bisherige Verwaltung ineffizient gewesen? Warum heißt es nun in der allgemeinen Gesetzesbegründung, dass ohne die Einrichtung des Landeszentrums Finanzmanagement eine kompetente Beratung und Unterstützung der Beauftragten des Haushalts nicht erfolgen könne? – Hört, hört. Wir sehen hier wieder beispielhaft, wie sich die Landesregierung hierzulande den Bürokratieabbau vorstellt. Man schafft eine neue organisatorische Einheit, verleiht dieser umfangreiche Kompetenzen und propagiert, dass bereits dieses Konstrukt selbst eine Garantie dafür bietet, die Verwaltungsabläufe entscheidend zu verbessern. Dies ist jedoch ein Umkehrschluss, der auf der nicht bewiesenen Behauptung basiert, dass die umfangreichen Zuständigkeiten ohne das Konstrukt nicht und damit weniger kompetent ausgefüllt werden könnten. Wir sind gleichwohl der Auffassung, dass allein durch die Regelung von neuen Zuständigkeiten Verwaltungsabläufe weder vereinfacht noch verbessert werden. Insofern fallen die Annahmen der Landesregierung zum Bürokratieabbau ähnlich (Emil Sänze) pauschal aus wie die kürzlich geäußerten Vorschläge des Finanzministers, das Eintrittsalter in den Ruhestand bei Akademikern je nach Grad ihres jeweiligen Universitätsabschlusses heraufzusetzen. Ansonsten werden im vorliegenden Gesetzentwurf zur Landeshaushaltsordnung auch Details geregelt, die die Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beinhalten. Konstitutive Ergänzungen dieser Art sind in jedem Fall zu begrüßen, weshalb wir – ohne jetzt der Ausschussberatung an dieser Stelle bereits vorgreifen zu wollen – im Ergebnis diesem Gesetzesvorhaben wohl zustimmen werden. Mit der Fokussierung auf den kompletten Neuaufbau des kameralen Haushaltsmanagementsystems verdeutlicht die Landesregierung zugleich leider auch, dass die konsequente Weiterentwicklung doppischer Elemente in der Haushaltsplanung des Landes nicht auf ihrer politischen Agenda steht. Ein genau darauf gerichteter Gesetzentwurf in der 16. Legislaturperiode – von der AfD-Fraktion eingebracht – wurde negiert. Ein neuer in diese Richtung zielender Antrag in dieser Wahlperiode wurde genauso abgelehnt wie alles andere auch. In der Tat wäre es besser, der Finanzminister konzentrierte sich auf das Enabeln seines eigenen Ministeriums, weniger auf „Tatort“-Rollen und schon gar nicht auf die Altersruhestände von Akademikern. Da gibt es viel zu tun innerhalb der Beamtenschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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