Ansgar Mayr
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick sehr technisch erscheinen mag und viele verschiedene Punkte unter der Überschrift „Änderungen der Landeshaushaltsordnung“ zusammenfasst, die inhaltlich wenig gemeinsam zu haben scheinen. Tatsächlich ist es aber ein weiterer Schritt hin zu einem handlungsfähigen, rechtlich klar aufgestellten und digital zukunftsfähigen Staat. Wir folgen damit zwei zentralen Zielsetzungen: Erstens setzen wir eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Und zweitens treiben wir den Bürokratieabbau und die Digitalisierung unserer Verwaltung entscheidend voran. Die Änderungen in der Landeshaushaltsordnung und im Beteiligungsfondsgesetz setzen damit notwendige rechtliche Vorgaben um. Wir modernisieren vor allem unsere Verwaltung, riode – 125. Sitzung – Mittwoch, 25. Juni 2025 reduzieren überflüssige Bürokratie und stärken die digitale Kompetenz des Landes. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sensatio- nell!) Diesen Kurs unterstützen wir ausdrücklich. Denn wer den Staat effizient, transparent und wirtschaftlich führen will, muss ihn auch digital befähigen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sind wir hier in Baden-Württemberg sehr gut aufgestellt und brauchen uns nicht zu verstecken. Aber zur Wahrheit gehört auch: Im internationalen Vergleich zu anderen Ländern in Europa und der Welt müssen wir noch aufholen. Und dazu sind wir bereit. Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Schaffung des Landeszentrums Finanzmanagement, kurz LZFI. Dieses LZFI wird dabei mehr sein als ein technischer Dienstleister. Es ist der strategische Anker für eine digitale, rechtssichere und verlässliche Haushaltsführung des Landes Baden-Württemberg. Gerade für uns, die CDU, ist klar: Die Digitalisierung des Staates muss mit dem Schutz personenbezogener Daten im Einklang stehen, aber nicht in Konkurrenz. Deshalb begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Arbeit des LZFI ausdrücklich regelt und die Verantwortlichkeiten klar zuweist. Wir wollen keinen Datenwildwuchs; stattdessen wollen wir eine zielgerichtete Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse und mit rechtssicherer Verankerung. (Beifall bei der CDU und der Abg. Nese Erikli GRÜ- NE) Der uns vorliegende Gesetzentwurf steht mit seinen verschiedenen Inhalten für eine moderne, datengestützte und digital handlungsfähige Finanzverwaltung in Baden-Württemberg. Er verbindet rechtliche Klarheit, datenschutzkonforme Digitalisierung und schlanke Verwaltungsprozesse und stärkt gleichzeitig die Steuerungsfähigkeit des Landes. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, gehen diesen Weg ausdrücklich mit und unterstützen ihn. Auf die Details sind die Kollegin Erikli und der Minister schon vertieft eingegangen. Das erspare ich Ihnen und meiner Stimme jetzt und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
