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Daniel Born

25.06.2025 Sitzungen 17/125

Dann darf ich auch hier kurz fragen, ob die Zustimmung von mindestens fünf Abgeordneten gegeben ist. – Ich sehe, es sind deutlich mehr als fünf Abgeordnete. Dann setzen wir entsprechend mit einer namentlichen Abstimmung fort. Ich darf Sie also einmal mehr bitten, die Abstimmungsmöglichkeiten zu nutzen. Wenn Sie dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zustimmen, werfen Sie bitte die blaue Karte ein, wenn Sie dagegen stimmen, die rote Karte, wenn Sie sich enthalten, die graue Karte. – Die Abstimmung ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Ich schließe hiermit die Abstimmung und darf ein zweites Mal die Schriftführerin und den Schriftführer bitten, das Ergebnis riode – 125. Sitzung – Mittwoch, 25. Juni 2025 festzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis wir das Ergebnis haben, unterbrechen wir unsere Beratungen zu Tagesordnungspunkt 1. Bevor ich Punkt 2 der Tagesordnung aufrufe, darf ich die Abgeordneten, die an der Diskussion teilhaben wollen, bitten, ihre Plätze einzunehmen. Diejenigen, die andere Gesprächsinhalte haben, darf ich bitten, ihre Gespräche nach außerhalb des Plenarsaals zu verlegen. Vielen herzlichen Dank. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Beteiligungsfondsgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 17/8972 Zunächst erhält das Wort zur Begründung Herr Minister Dr. Bayaz. – Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Herr Präsident, vielen Dank für den Wake-up-Call am frühen oder nicht mehr ganz so frühen Morgen. – Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident, Sie will ich natürlich auch begrüßen. Von den großen Fragen der Steuerpolitik jetzt ein bisschen in den Maschinenraum der Finanzpolitik: zur Landeshaushaltsordnung. Das ist der gesetzliche Rahmen für alle finanzwirksamen Vorgänge im Land und ist quasi so etwas wie die Bibel des Haushaltsrechts. Darin finden Sie jede Menge, nahezu alles, was den Haushalt betrifft: von A wie „Aufstellung des Haushalts“ bis Z wie Zahlungen. Es gibt jetzt verschiedene Gründe, an die Landeshaushaltsordnung heranzugehen: Änderungen der Rechtsprechung, neue Lebenssachverhalte, Modernisierungen im IT-Bereich, die jetzt Anpassungen erforderlich machen. Natürlich wollen wir auch unseren Anspruch des Bürokratieabbaus, über den wir an vielen Stellen, auch hier im Hohen Haus, immer sprechen, vor der LHO nicht nur gewahrt bleiben lassen, sondern den Abbau von Bürokratie dort auch vorantreiben. Deswegen ist dieser Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ein Konvolut aus verschiedenen organisatorischen Veränderungen für eine effiziente Verwaltung, den Abbau von Bürokratie und auch die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Ich möchte ein paar Aspekte aus diesem Gesetzentwurf hervorheben. Der erste Punkt betrifft die Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof. Wir wollen allen betroffenen Stellen ermöglichen, ihren Auskunftspflichten gegenüber dem Rechnungshof auf elektronischem Weg nachzukommen. Und wenn es möglich ist, dann soll auf jeden Fall auch ein automatisierter Datenabruf gewährleistet sein. Der zweite Punkt betrifft die Modernisierung des Kassenwesens. Sie alle wissen, dass wir das Haushaltsmanagementsystem des Landes neu aufgestellt haben und es in einem SAP-System in das Kassenverfahren integriert haben. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es noch viel Arbeit erfordert, die Qualität der Daten, die dort hinterlegt sind, zu optimieren. Solch eine Optimierung kann nur durch eine langfristige Beratung und Unterstützung der Nutzerinnen und Nutzer des Systems gewährleistet werden. Deswegen richtet das Finanzministerium – wohlgemerkt ohne zusätzliche Stellen; das will ich an dieser Stelle auch beto- (Minister Dr. Danyal Bayaz) nen – eine neue Einheit bei der OFD Baden-Württemberg ein, nämlich das Landeszentrum Finanzmanagement. Das soll im Bedarfsfall bei buchungspflichtigen Vorgängen beraten und unterstützen. Damit das Landeszentrum diese Aufgaben erfüllen kann, ist ein dauerhafter Datenzugriff auf das SAP-System notwendig. Auch das wird hier in dieser Novelle der LHO gesetzlich geregelt. Ich hatte den Anpassungsbedarf aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erwähnt. Auch da gibt es Anpassungen, die die Nachtragshaushaltsgesetze betreffen. Diese sollen nicht nur bis zum Ende des Haushaltsjahrs von der Regierung eingebracht werden, sondern müssen auch zum Zeitpunkt des Ablaufs des Jahres parlamentarisch beschlossen werden. Das ist die unmittelbare Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem Nachtragshaushalt der damaligen Ampelkoalition – Sie alle erinnern sich daran; auch das war ja mehrmals Thema im Parlament –, und durch diese Änderung schaffen wir Rechtsklarheit in Bezug auf das Einhalten des Gebots der Vorherigkeit. Dann gibt es konkrete Punkte – ich hatte es gesagt – für Bürokratieabbau, für eine Verfahrensbeschleunigung, auch für Vereinfachungen. Auch auf diese Punkte möchte ich kurz zu sprechen kommen. Im Haushaltsvollzug wollen wir bei den Ausgaben für Investitionen und anderen Verpflichtungsermächtigungen das Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren. Das heißt, künftig wird es so geregelt sein, dass es grundsätzlich keiner Einwilligung des Finanzministeriums mehr für die Inanspruchnahme bedarf, sofern dies nicht anderweitig vorgeschrieben ist. Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung wollen wir auf effizientere Verfahren setzen. Sie alle kennen die CSRD-Richtlinie, die gerade von der Europäischen Kommission überarbeitet wird. Sie wird auf Bundesebene voraussichtlich im HGB, im Handelsgesetzbuch, umgesetzt. Rechtlich selbstständige Teile der Landesverwaltung sind davon dann auch tangiert, weil sie im HGB reporten. Durch diese Änderung der LHO wollen wir das vermeiden. Deswegen setzen wir weiterhin auf die leicht anwendbare und bewährte landesrechtliche Nachhaltigkeitsberichterstattung der Klimawin. Wir machen das nicht deshalb, weil dieses Thema nicht mehr wichtig wäre, sondern das Gegenteil ist der Fall. Wir sind da weiterhin Überzeugungstäter. Wir wollen eine Dopplung von Berichtspflichten vermeiden und den Aufwand gering halten. Es ist aber selbstverständlich, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiterhin wichtig ist und damit auch gewährleistet bleibt. An anderer Stelle, und zwar bei den Stabilisierungsmaßnahmen des Beteiligungsfonds, der noch während der Pandemie in der letzten Legislaturperiode gegründet wurde, wollen wir die Berichtspflichten an den Landtag von einer quartalsweisen auf eine jährliche Berichterstattung umstellen. Auch hier ist das Ziel, den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Als letzte Maßnahme, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich die Regelung aus dem Staatshaushaltsgesetz erwähnen, die sich mit der Rückkehr kommunaler Wahlbeamter in den Landesdienst – das kommt häufiger vor, als man glaubt – beschäftigt; denn die aktuelle Regelung hierzu ist eriode – 125. Sitzung – Mittwoch, 25. Juni 2025 zeitlich befristet, und das wollen wir als Dauergesetz in die LHO überführen. Sie merken, sehr geehrte Damen und Herren: Bürokratieabbau und auch die Modernisierung der Verfahren in der Haushaltsführung, in der Verwaltung können manchmal sehr kleinteilig sein – ich will sagen: fast technokratisch –; aber eine gute Technokratie ist die Grundlage dafür, dass wir eine funktionierende Demokratie haben, gerade was die Finanzverwaltung angeht. Deswegen bitte ich Sie, die Vorhaben und die Änderungen der LHO zu unterstützen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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