landtag-bw.de ↗

Bernd Gögel

AfD 25.06.2025 Sitzungen 17/125

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn ich die Ausführungen der Vorredner heute Morgen zusammenfasse, dann weiß ich gar nicht, über welches Problem wir sprechen. Alle Vorredner haben Regierungen angehört, die dieses Problem längst hätten lösen können. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Wir im Landtag von Baden-Württemberg können heute den ganzen Tag darüber debattieren, aber wir entscheiden das nicht. Wir können unsere Stimme für die Absenkung – ich würde sagen, das wird heute einstimmig ausgehen – abgeben; wir können aber nur hoffen, dass in Berlin endlich Einsicht einkehrt. Die Absenkung 2020 von 19 % auf 7 % in der Gastronomie war ja eine Notmaßnahme der desaströsen Coronapolitik dieses Landes, um der Gastronomie eine kleine Hilfestellung zu geben, durch diese schwere Zeit zu kommen. (Abg. Christian Gehring CDU: Rund 70 %, das war einmalig!) Es war eine überfällige Maßnahme zu dieser Zeit. Leider war die inzwischen gescheiterte Ampelkoalition nicht dazu bereit, daraus eine dauerhafte Entlastung zu machen, weshalb die Absenkung im Jahr 2023 auslief. Wer war an der Ampel beteiligt, Herr Rülke? Die FDP! (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das sagen Sie als Trinkgeldexperte!) Sie waren an der Ampelpolitik beteiligt, und Sie haben es auch nicht fertiggebracht, dauerhaft diese Absenkung dort durchzusetzen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Und heute wollen Sie sich mit einem Antrag als Retter der Gastronomie in Baden-Württemberg profilieren. (Beifall bei der AfD) Inzwischen sind anderthalb Jahre ins Land gegangen. Von der neuen Bundesregierung wird die erneute Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie ins Spiel gebracht. Wir, die AfD-Fraktion, haben uns in dieser Wahlperiode mehrfach für die (Bernd Gögel) Beibehaltung bzw. für die Absenkung ausgesprochen, z. B. im Rahmen einer Aktuellen Debatte am 11. Oktober 2023. In der Tat sind wichtige Gründe vorhanden, um der Gastronomiebranche entgegenzukommen. Die Umsätze sind in den vergangenen Jahren Gott sei Dank wieder gestiegen; doch die Zahl der daran beteiligen Betriebe ist von 2014 bis 2023 stark rückläufig gewesen. Besonders im ländlichen Raum sind zahlreiche Gaststätten nach der Coronakrise nicht wieder auf die Beine gekommen. Was also liegt näher, als nun doch jene dauerhafte Mehrwertsteuersenkung anzustreben, die vor anderthalb Jahren auf Bundesebene verhindert wurde? Man bedenke: In anderen wichtigen europäischen Ländern ist dies längst Standard. Die AfD-Fraktion unterstützt dieses Vorgehen. Wir werden deshalb heute hier auch zustimmen. Der finanzielle Spielraum für die Betriebe wird sich dadurch zweifellos vergrößern und so manchen Betrieb, der sich aktuell in Not befindet, zumindest vorläufig stabilisieren. Doch, meine Damen und Herren, wir müssen realistisch sein. Der Verbraucher wird von der erneuten Umsatzsteuersenkung nicht profitieren. Sinkende Preise sind wegen gestiegener Kosten für die Gastronomie unwahrscheinlich und unrealistisch. Stattdessen geht es um eine leichte Abfederung für die Zukunft und einen leichten Konjunkturimpuls. Leider wird auf Bundesebene offensichtlich erneut die Chance zu einer grundsätzlichen Umsatzsteuerreform vertan. Das Steuerrecht ist generell zu einer völlig unübersichtlichen Spezialmaterie verkommen. Von einem Bundeskanzler, der einst von einer „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ gesprochen und diese eingefordert hat, (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) sind ganz andere Impulse für dieses Land notwendig, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Leider lässt sich die CDU im Bund ebenso wie hier im Land von linken Parteien kontrollieren und gängeln. Deshalb geht auch in vielen Bereichen leider nichts vorwärts. Gerade in einer Zeit, in der landauf, landab die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus beschworen wird, wäre es erforderlich, das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich zu vereinfachen. Doch genau das geschieht nicht, meine Damen und Herren. Als Fazit bleibt daher zu sagen: Gleiche Steuersätze für Essen sind keine Ermäßigung, sondern eine Gleichbehandlung des Wirtshauses mit dem Imbiss, dem Lieferdienst und dem Einzelhandel. Es ist eine Einzelmaßnahme, die wir, die AfD, mittragen. Klar ist aber auch, dass die Gastronomie ebenso wie die gesamte Privatwirtschaft weitere Entlastungen benötigt, die zudem dann auch beim Bürger, bei Bedürftigen und bei der Mittelschicht ankommen, gegenfinanziert durch massive Ausgabenstreichungen bei links-grünen Prestigeprojekten. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!) riode – 125. Sitzung – Mittwoch, 25. Juni 2025 Das bedeutet für die AfD-Fraktion u. a.: 7 % Mehrwertsteuer auf Lebensmittel in Deutschland sind weiterhin zu hoch. Danke. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Bernd Gögel Protokoll ↗