Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich hier die Fragen von Herrn Sänze beantworten darf, und schicke Bezug nehmend auf die erste Frage der heutigen Regierungsbefragung voraus: Auch das ist ein Thema, das mehrere Ressorts in irgendeiner Weise berührt. Ich glaube, ich stehe jetzt hier, weil das Wort „Steuer“ in dem Wort „Verpackungssteuer“ beinhaltet ist und insoweit der Blick Richtung Finanzministerium fiel. (Vereinzelt Heiterkeit bei den Grünen) Wir reden aber über eine kommunale Steuer. Insoweit könnte auch das für Kommunen zuständige Ressort angesprochen werden. Und es geht um Abfall. Insoweit könnte man den Blick auch auf das Umweltministerium richten. Jetzt stehe aber ich hier und versuche, diese Fragen zu beantworten. Wie eriode – 123. Sitzung – Mittwoch, 21. Mai 2025 immer antwortet man hier namens der Landesregierung. Wir sind bekanntermaßen eine Landesregierung und sprechen uns natürlich immer gut ab. Zunächst einmal: Wozu dient denn die Verpackungssteuer? Sie dient natürlich dazu, Verpackungsmüll zu vermeiden. Das ist grundsätzlich eine sinnvolle Sache, denn Verpackungsmüll ist gewissermaßen der direkte Weg von wertvollen Ressourcen hin zu zu entsorgendem Abfall. Bei Verpackungen, die um Take-away-Gerichte drum herum sind, kommt noch hinzu, dass diese Verpackungen zu einem nicht unerheblichen Anteil nicht im privaten Müll, für den man Gebühren zahlt, entsorgt werden, sondern in öffentlichen oder auch neben öffentlichen Abfallbehältern, sodass für die Kommunen Kosten entstehen. Denn diese Abfälle müssen dann eingesammelt und entsorgt werden. Jetzt spreche ich nicht für eine Kommune, sondern für das Land. Ich kann Ihnen aber sagen, dass wir seitens des Landes ja auch Abfallentsorgung auf öffentlichen Flächen betreiben, betreiben müssen, beispielsweise hier im Schlosspark in Stuttgart und im Rosensteinpark. Dort werden insgesamt ca. 100 t Müll pro Jahr eingesammelt und entsorgt. Im Hinblick auf den Schlossgarten Karlsruhe habe ich mich im Jahr 2022 schon einmal mit dem Thema auseinandergesetzt. Da gab es ein Wochenende, an dem mehr als 10 m3 Müll im Schlossgarten Karlsruhe eingesammelt wurden. Schon dies zeigt, dass das für die öffentliche Hand und natürlich in allererster Linie für die Kommunen ein Thema ist. Insoweit gab es schon lange Überlegungen, was man dagegen tun könnte. Die Stadt Tübingen ist dann tätig geworden und hat eine Verpackungssteuer eingeführt. Welche weiteren Kommunen dies tun oder tun werden, darüber führen wir beim Land keine Listen, darüber habe ich also sicher keinen kompletten Überblick, kenne aber, was man aus Pressemeldungen entnehmen kann. Ich weiß, dass auch in Konstanz die Verpackungssteuer eingeführt wurde. Sie haben Freiburg benannt. Ich kenne auch die Diskussion in Karlsruhe. Es ist schlicht und einfach davon auszugehen, dass sich nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Ende letzten Jahres, mit dem die Regelung in Tübingen für rechtmäßig erklärt wurde, jetzt weitere Kommunen in diese Richtung bewegen und entsprechende Regelungen für ihre Kommune einführen. Wir im Finanzministerium sind in der Tat nicht mit dieser Frage befasst. Wir werden dazu nicht von den Kommunen regelmäßig befragt, weil die Kommunen das selbst können. Rechtsgrundlage für die Verpackungssteuer ist das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg. Mit § 9 Absatz 4 werden die Kommunen ermächtigt, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern zu erheben. Damit liegt das in der Zuständigkeit der Kommunen. Im Rahmen ihres grundgesetzlich garantierten Selbstverwaltungsrechts können sie das selbst entscheiden. Wir gehen davon aus, dass sie das auch gut und sachgerecht entscheiden und dies ohne Beratung durch eines der Ministerien beschließen können. Geregelt ist im Kommunalabgabengesetz auch, welche Anforderungen diese Satzung erfüllen muss. Das schon ange- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) sprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass dies in der Form, wie es die Stadt Tübingen getan hat, seine Richtigkeit hat. Ich denke, damit habe ich jetzt alle Fragen beantwortet: die Frage nach weiteren Kommunen, die Frage, inwieweit Landesbehörden involviert sind, und, wie ich meine, ausreichend auch die Frage, wie wir das bewerten, denn ich habe auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen verwiesen. Wir halten es für richtig, dass die Kommunen in Baden-Württemberg darüber selbstständig entscheiden können.
