Emil Sänze
Vielen Dank, Herr Präsident. – Nach Tübingen und Konstanz hat sich jetzt auch der Gemeinderat von Freiburg im Breisgau mit Beschluss vom 6. Mai für die Einführung einer Verpackungssteuer ausgesprochen, die ab dem 1. Januar 2026 zur Anwendung kommen soll. Besteuert werden dann Einweggeschirr und Verpackung bei Lebensmitteln, die zum unmittelbaren Verzehr ausgegeben werden, sowie auch Einwegbestecke. Aus diesem Anlass frage ich die Landesregierung: Erstens: Sind der Landesregierung weitere Kommunen bekannt, in denen aktuell mit der Einführung einer Verpackungssteuer zu rechnen ist, und, wenn ja, um welche Gemeinden handelt es sich dabei? Zweitens: In welcher Form ist die Landesregierung beim Thema Verpackungssteuer involviert, weil z. B. Gemeinden die steuerrechtliche Expertise der Landesregierung anfragen oder die Landesregierung gegebenenfalls ihrerseits tätig wird, um zu einem einheitlichen rechtlichen Rahmen auf kommunaler Ebene beizutragen? Drittens: Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die Erhebung einer Verpackungssteuer vor dem Hintergrund, dass die Steuererhebung in den betreffenden Gemeinden zusätzlichen bürokratischen Aufwand erfordert und weiter damit zu rechnen ist, dass die betreffenden Mehrkosten von den jeweiligen Gastronomiebetrieben an die Kunden weitergegeben werden? Stehen die zu erwartenden Steuereinnahmen der Kommunen hierzu in einem angemessenen Verhältnis? Vielen Dank.
