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Daniel Born

21.05.2025 Sitzungen 17/123

Ich darf Frau Ministerin Gentges um die Beantwortung der Fragen bitten. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges: Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege von Eyb, ich freue mich über die Gelegenheit, über die Ergebnisse und erste Schlüsse aus unserem großen Projekt ZU-KUNFTSGERICHTET zu berichten. Wir haben mit diesem Projekt erheben wollen, wie sich die Justiz in diesem Land weiterentwickeln muss, um den berechtigten Anliegen der Rechtsuchenden, aber auch den Erwartungen an einen modernen Arbeitgeber zu entsprechen. Wir haben dazu zunächst einen Beteiligungsprozess durchgeführt, der in dieser Form bundesweit einmalig ist. Wir haben Onlinebeteiligungen durchgeführt – da konnte jeder mitmachen – und erst einmal Vorschläge erfragt: Was könnte, was sollte die Justiz? Daran haben sich 16 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligt, die mehr als 1 000 Vorschläge unterbreitet und mehr als 250 000 Mal darüber abgestimmt haben. In der zweiten Onlinebeteiligungsphase haben über 2 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die zusammengefassten Ergebnisse des ersten Onlinebeteiligungsteils diskutiert, 400 Kommentare abgegeben, mehr als 10 000 Reaktionen gezeigt. Dazu gab es Roadshows. Wir haben in 14 Veranstaltungen an 13 Standorten die Beschäftigten der Justiz über alle Dienste und Einrichtungen hinweg beteiligt und dabei Hunderte von Ideen gesammelt. Des Weiteren gab es eine demoskopische Erhebung über INSA-CONSULERE mit 1 000 Bürgerinnen und Bürgern, die befragt wurden. Wir haben digitale Workshops mit – so nennt man das Neudeutsch – Stakeholdern durchgeführt, also mit Polizei, Anwaltschaft, Wirtschaftsvertretern, Industrie, Städten, Kommunen, Verwaltungen. Darüber hinaus haben wir eine Onlineumfrage an den juristischen Fakultäten im Land durchgeführt, an der sich etwa 1 000 Studierende beteiligt haben, und ein großes Zukunftsforum am 15. Oktober 2024 auf der Landesmesse in Stuttgart veranstaltet. Ich konnte am Montag dieser Woche die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses bekannt geben und den Abschlussbe- (Ministerin Marion Gentges) richt vorstellen. Diesen kann auch jeder von Ihnen gern digital einsehen. Die Ergebnisse und Vorschläge waren vielfältig, hatten unterschiedlichste Facetten, sodass ich jetzt exemplarisch auf ein paar wesentliche Punkte eingehen werde. Vorwegschicken möchte ich aber, dass es dabei natürlich Dinge gab, die wir nicht ad hoc lösen können. Bei diesen Dingen ist z. B. der Haushaltsgesetzgeber oder der Bundesgesetzgeber gefragt. Es gibt längerfristig oder auch schneller umzusetzende Dinge. Ich nenne einfach ein paar Stichworte. Ein Thema, das immer wieder kam, war die Attraktivität als Arbeitgeber und in diesem Zusammenhang natürlich auch die Frage nach der Vergütung insbesondere von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Das ist etwas, bei dem das Hohe Haus gefordert ist. Ein anderes Beispiel: Öffentlichkeitsarbeit war ein wesentlicher Punkt, nämlich zu erklären, was Justiz tut, transparenter zu machen, was geschieht. Dazu gehörte auch die Erkenntnis, dass in vielen Bereichen die Vorstellungen von dem, was in der Justiz stattfindet, mit dem Tatsächlichen nicht übereinstimmen. Da wurden Kommunikationsnotwendigkeiten aufgezeigt, auf die wir reagieren. Erste Antworten sind z. B., dass wir Freistellungen von Pressesprechern vornehmen wollen, dass wir auf der Grundlage der Ergebnisse bereits begonnen haben, eine Social-Media-Strategie zu erarbeiten und die Sprecher im Justizministerium, in Gerichten und Behörden zu vernetzen. Stichwort Bürgernähe, Zugang zur Justiz: Da ging es um das richtige Verhältnis von Bürgernähe und Ausübung von Staatsgewalt. Nur ein Drittel der befragten Bürger hat die Justiz als eher oder sehr bürgernah beschrieben. Auch hier wurde als Hauptgrund ein Mangel an Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit benannt. Außerdem wurde der Wunsch offenkundig, der Zugang zur Justiz müsse digitaler und einfacher werden. Auch darauf nur im Stakkato, erste Maßnahmen: Wir haben uns eingebracht, als es darum ging, im Bund zu vereinbaren, Prozessordnungen zu modernisieren und Verfahren zu verschlanken und zu beschleunigen. Baden-Württemberg hat in einer Arbeitsgruppe den „Zivilprozess der Zukunft“ federführend unter die Lupe genommen und Vorschläge zu dessen Veränderung unterbreitet. Wir bringen uns bei der Etablierung eines bundesweiten Justizportals oder einer Justiz-Cloud aktiv ein. Wir haben jetzt ganz konkret ein Projekt aufgesetzt, wie man den Erbschein bei den Nachlassgerichten in Baden-Württemberg künftig wesentlich einfacher, schneller und vor allem digital beantragen kann. Es ging auch um die juristische Ausbildung. Da gibt es Dinge, die stärker in der Zuständigkeit des Wissenschaftsministeriums liegen, aber auch den juristischen Vorbereitungsdienst betreffen. Elektronische Examensprüfungen kommen gut an. Aber darüber hinaus besteht der Wunsch nach weiteren digitalen Formaten, nach einheitlichen Unterrichtsmaterialien, nach elektronischen Lernplattformen. Um einen letzten Punkt zu nennen: Um uns bei der Ausbildung und Prüfung im Referendariat besser zu verzahnen, werden wir ein Mischsystem aus haupt- und nebenamtlichen AG-Leitern im juristischen Vorbereitungsdienst mit Teilfreistellungen etablieren. eriode – 123. Sitzung – Mittwoch, 21. Mai 2025 Nur noch einen Punkt: Personalgewinnung. Ich habe schon ganz kurz die Vergütungsthematik angesprochen. Aber auch jenseits dessen haben wir parallel zu diesem Prozess begonnen, eine neue Nachwuchskampagne für die Justiz zu starten, die die Justiz selbstbewusst mit einer digitalen Strategie ganz bewusst auf Social Media präsentiert. Auch diese Werbekampagne läuft seit Montag dieser Woche. Schauen Sie mal nach unter „seiamstaat.de“.

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