Dr. Erik Schweickert
Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung. – Der Grund dafür, dass wir diese Fragen stellen, hängt damit zusammen, dass bei der Grundsteuer der Steuerpflichtige, also der Bürger, eine Meldung ans Finanzamt über ELSTER machen musste, und die Basis dafür musste er sich aus BORIS-BW holen. Wenn dort ein Gutachterausschuss einen Wert vorgegeben hat, musste er diesen selbst melden. Er war somit der Meldepflichtige, und damit war die Landesregierung raus. Damit hat man sich meines Erachtens sehr clever aus der Verantwortung gestohlen; denn man hätte auch einfach die Daten übernehmen können. Somit stimmt das alles, was Sie gesagt haben. Aber können Sie mir beantworten, wie es sein kann, dass, wenn wir Fragen dazu stellen, was die Gutachterausschüsse dürfen und nicht dürfen – Sie haben gerade ausgeführt, die Verantwortung für die Gutachterausschüsse obliege Ihrem Haus und nicht dem Finanzministerium –, das Finanzministerium antwortet? Beispielsweise wird in der Antwort zu Ziffer 6 unseres Antrags Drucksache 17/8045 geschrieben: Aufgrund der Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse sind diese jedoch nur an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gebunden. Und eine Antwort zuvor schreibt es: Auf die Einordnung eines Grundstücks unter die Vorschrift des § 15 Absatz 2 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kommt es bei der Anwendung des § 38 Absatz 4 LGrStG nicht an. Das wären Fragen, die wir Ihrem Haus stellen können, weil Sie für das Thema Bauen und das BauGB zuständig sind. Warum kommen diese Informationen dann nicht vom MLW, sondern überlässt man die Interpretation des Baugesetzbuchs dem Finanzministerium? Selbst wenn in der Überschrift „Grundsteuer“ steht, gehe ich doch davon aus, dass sich die Landesregierung alle Fragen durchliest und schaut, welches Ministerium mitberatend ist.
