Daniel Born
Ich darf Frau Ministerin Razavi um die Beantwortung der Fragen bitten. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Schweickert, Sie vermuten eine Art Verschwörungstheorie oder so etwas Ähnliches, was es definitiv nicht gibt. Die Aufgabenverteilung ist sehr klar und sehr eindeutig. Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht – das geht auch aus Ihrer Frage hervor –: Die ganze Systematik ist hochkomplex. Deswegen möchte ich damit beginnen, darzulegen, wofür das MLW zuständig ist und wofür es nicht zuständig ist. Daraus ergibt sich ganz klar die Antwort auf Ihre Frage, warum wir bei diesem Antrag nicht zuständig sind und auch nicht zuständig waren, sondern warum ausschließlich das Finanzministerium zuständig war. In der Überschrift Ihres Antrags hieß es: „Grundsteuerreform unter der Lupe“. Wofür ist das MLW zuständig? Es ist zuständig für die organisatorischen Fragen wie z. B. Bildung der Gutachterausschüsse, Formalitäten der Bestellung der Gutachter, Pflichten der Gutachter, Vorgaben zur Abberufung, zum vorzeitigen Ausscheiden, für das Reglement der Besetzung an sich – nicht im Detail pro Gutachterausschuss, sondern für das übergeordnete Reglement –, für die Festlegung der Stichtage für die Wertermittlung, für Fristen, für die Entschädigung der Mitglieder, für die Behandlung von Grundsatzfragen und für die Vertretung des Landes in bundesweiten Gremien. Das ist der organisatorische Teil. Dann gibt es die technischen Unterstützungsleistungen. Dazu gehören die Übermittlung der gesammelten Bodenrichtwertdaten an BORIS-Deutschland, die Auskunftsplattform für Grundsteuer A und B, BORIS-BW, und die IT-Schnittstellen zwischen Gutachterausschuss und der Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung. Das heißt, das MLW ist in diesen ganzen Fragen nicht mehr, aber auch nicht weniger als der Dienstleister, um es technisch und organisatorisch auf den Weg zu bringen. Wofür sind wir nicht zuständig? Die Gutachterausschüsse sind, wie wir alle wissen, unabhängige Kollegialgremien, die bei den Städten und Gemeinden angesiedelt sind. Das heißt, wir haben keine Fachaufsicht und auch keine Rechtsaufsicht über die Gutachterausschüsse. Wir sind nicht zuständig für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie für die Bildung und Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen. Wir sind nicht zuständig für die Überprüfung der Bodenrichtwerte oder der Bodenrichtwertzonen. Wir sind nicht zuständig für die Ermittlung und Feststellung der Grundsteuerwerte. Das heißt zusammengefasst: Das MLW ist für die inhaltliche Bewertung der Grundstücke und auch für die inhaltliche, also steuerrechtliche Auseriode – 123. Sitzung – Mittwoch, 21. Mai 2025 gestaltung der Grundsteuer nicht verantwortlich. Zuständig für die Grundsteuer ist allein die Finanzverwaltung. In Ihrem Antrag Drucksache 17/8561 stellen Sie ausschließlich steuerrechtliche Fragen. Deswegen lag die Beantwortung ganz klar, eindeutig und ausschließlich beim Finanzministerium.
