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Dr. Wolfgang Reinhart

21.05.2025 Sitzungen 17/123

Jetzt erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Schopper das Wort. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, dass die breite Zustimmung, die sich in der ersten Lesung und in der Ausschussberatung abgezeichnet hat, auch hier in der zweiten Lesung erkennbar ist. Ich glaube, der Kern des Gesetzentwurfs ist, dass die Beteiligten aller Seiten wissen und mehr Klarheit darin geschaffen wird, dass – bei aller Vielfalt, die wir haben und die ich auch sehr schätze – das Körperschaftsrecht vor Feinden der Demoeriode – 123. Sitzung – Mittwoch, 21. Mai 2025 kratie geschützt werden muss. Erfreulich ist, dass klare Regelungen für die Verleihung, aber auch für den Entzug des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geschaffen werden. Das neue Gesetz ist ganz im Sinne der kooperativen Trennung von Staat und Religion ausgestaltet. Es bleibt dabei, dass der Staat in religiösen Angelegenheiten neutral ist, aber gleichzeitig die Zusammenarbeit von Staat und Religion ermöglicht sowie fördert und das auch in vielem sehr intensiv lebt. In diesem Sinn stellt er den etablierten Religionsgemeinschaften eine Rechtsform zur Verfügung, in der sie effektiv ihren Aufgaben, vor allem auch der Seelsorge, nachkommen können. Aber es ist uns auch sehr wichtig, dass wir diesen Körperschaftsstatus nicht verschenken wollen. Die Hürden sind hoch, aber sie sind jetzt auch transparent. Die Bedeutung der Kirchen – nicht nur individuell für jede Person, die entsprechend in einem Glauben verhaftet ist, sondern auch für unsere Gesellschaft – hat der Kollege Gehring dargestellt. Ich glaube, die Hürden entsprechen den verfassungsrechtlichen Normen und den Vorgaben aus der Rechtsprechung. Herr Birnstock, die Definition haben wir mit den Kirchen abgestimmt. Da passt kein Blatt Papier zwischen uns, auch wenn Sie da noch – wie ich das bei Ihnen in der Aussprache entdeckt habe – eine Falte sehen mögen. Ich denke, es ist wichtig, das so konsequent zu regeln. Wir hatten ja bisher den Status: Wenn einmal der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wurde, dann war das sozusagen eine Ewigkeitsgarantie. Ich hoffe aber, dass wir von den neu einzuführenden Regelungen für den Entzug keinen Gebrauch machen müssen. Das ist ja nicht das, was uns da vorschwebt. Ziel ist auch, Struktur und Ordnung darin zu schaffen, wie man den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält. Das ist, wie auch von Ihnen in der Aussprache noch mal deutlich gemacht wurde, ein wichtiger Faktor. Uns wurde in der ersten Lesung vorgeworfen, wir hätten uns etwas mehr Zeit gelassen, andere Länder seien da schon früher tätig geworden. Da will ich noch mal sagen: Das ist nicht wirklich richtig. Denn einzelne Länder haben zwar schon seit wenigen Jahren ein Körperschaftsstatusgesetz, aber kein Land hat bislang die versprengten Normen und Grundsätze so in einem umfassenden Gesetz zusammengefasst, wie wir das jetzt tun. Ich denke, da ist manchmal auch Gründlichkeit vor Schnelligkeit gefragt. In diesem Sinn haben wir jetzt ein wirklich umfangreiches Gesetz, in dem alle Regelungen, sowohl zur Verleihung als auch zum Entzug, zusammengeführt sind. Einen Punkt habe ich noch zur AfD. Sie hat im Verlauf der Aussprache kritisiert, dass wir uns dem Gendern hingegeben hätten. Dazu will ich sagen: Da hilft manchmal ein Blick in die Grammatik. Denn „die Religionsgemeinschaft“ ist ein weiblicher Begriff. Das bedingt grammatikalisch, dass in der Folge von „Antragstellerin“ die Rede ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Daniel Born SPD – Vereinzelt Heiterkeit) (Ministerin Theresa Schopper) Es freut mich aber, dass das die einzige substanzielle Kritik war, (Zuruf von den Grünen: Substanziell?) die Sie zu diesem Gesetz vorgebracht haben. Das Gesetz verhält sich auch gegenüber den verschiedenen großen und kleinen Religionen neutral. Für alle Religionsgemeinschaften gelten die gleichen Voraussetzungen, wenn sie Körperschaften des öffentlichen Rechts werden wollen. Das gilt im Übrigen auch für die Weltanschauungsgemeinschaften. Denn durch die Verfassung sind die Religionsgemeinschaften in jeder Hinsicht auch gleichgestellt. Daher danke ich, dass Sie jetzt diesem Gesetzentwurf zustimmen und dass wir mit diesem Gesetz jetzt wirklich Klarheit und Transparenz in diesen entscheidenden Fragen haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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