Siegfried Lorek
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gemeinde Illerkirchberg ist in den vergangenen Jahren zweimal Schauplatz von schweren Verbrechen, von schweren Straftaten geworden, die von Asylbewerbern begangen wurden. 2019 wurde ein 14-jähriges Mädchen von vier jungen Männern aus dem Irak und aus Afghanistan vergewaltigt. Im Jahr 2022 ermordete ein Mann aus Eritrea die 14-jährige Ece und verwundete ihre Freundin schwer. Diese Taten haben die Menschen in Illerkirchberg, aber auch weit darüber hinaus schwer getroffen und erschüttert. Wir haben im Landtag auch schon mehrfach darüber gesprochen. Deshalb lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Es verdient größten Respekt und Anerkennung, wie die Gemeinde – Herr Abg. Binder sprach es an –, die Angehörigen der Opfer, die Menschen in Illerkirchberg, aber auch Bürgermeister Häußler mit diesen Taten umgegangen sind. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Sie haben sich gegen die pauschalen Vorverurteilungen von Geflüchteten gewehrt und ein respektvolles Miteinander angemahnt, aber sie haben auch gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, was sie vom Land und vom Bund erwarten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu Recht erwarten die Menschen in unserem Land, dass der Rechtsstaat auf solche Taten klar und deutlich antwortet. Das gilt einerseits für die strafrechtlichen Konsequenzen, aber natürlich geht es bei ausländischen Tätern auch um das Aufenthaltsrecht. Es muss definitiv klar sein: Wer schwere Straftaten begeht, muss Deutschland wieder verlassen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Deshalb hat auch der „Sonderstab gefährliche Ausländer“ die Bearbeitung übernommen und die Vorbereitung getroffen, um den Aufenthalt der Täter in Deutschland zu beenden. Einer riode – 122. Sitzung – Mittwoch, 14. Mai 2025 der Täter der Gruppenvergewaltigung ist im April 2022 in den Irak abgeschoben worden. Die Person, auf die sich der Antrag bezieht, musste zwischenzeitlich, nachdem die Strafhaft verbüßt war und die Abschiebungshaft mangels Abschiebemöglichkeit nach Afghanistan beendet werden musste, wieder in Illerkirchberg untergebracht werden. Dazu gab es keine andere rechtliche Möglichkeit. Die rechtlichen Ausführungen haben wir wirklich sehr klar in den beiden Landtagsdrucksachen 17/4217 und 17/4769 dargelegt. (Abg. Anton Baron AfD: Sie sind doch die Landes- regierung!) Herr Abg. Lindenschmid, Sie sagen, das sei ein politisches Versagen. Es gibt einen ganz großen Unterschied: Wir machen Realpolitik und nicht Politik für TikTok. Sie müssten einfach sagen: Wohin dann mit dem Menschen? (Abg. Anton Baron AfD: Abschiebehaft!) Wohin er meines Erachtens müsste, ist nach Afghanistan. Das habe ich in der Regierungsbefragung auch klargemacht. Aber zum damaligen Zeitpunkt gab es schlichtweg keine Rückführungsmöglichkeit nach Afghanistan, und dann muss er irgendwo untergebracht werden. So ist es einfach. Sie behaupten einfach, es wäre politisches Versagen. Sie haben ja noch Redezeit. Ich bin gespannt, ob Sie sagen, in welchem Ort er dann besser untergebracht worden wäre. (Abg. Anton Baron AfD: Abschiebehaft!) – Wir hatten ihn in Abschiebehaft, aber – vielleicht sollte es die AfD lernen – wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn es nun mal keine Abschiebemöglichkeit gibt, weil der Bund das zum damaligen Zeitpunkt nicht ermöglicht hat, müssen wir die Menschen irgendwann wieder entlassen, ob es uns gefällt oder ob es uns nicht gefällt. (Abg. Anton Baron AfD: Aber kurz vor der Bundes- tagswahl ging es plötzlich! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist trotzdem dummes Geschwätz, weil es da nicht ging! Keine Ahnung!) Aber das ist in einem Rechtsstaat so. Bereits ab Ende 2021 haben Ministerin Gentges und ich wiederholt vom Bund eingefordert, Abschiebungen von Straftätern, die schwere Straftaten begangen haben, nach Afghanistan wieder zu ermöglichen. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so!) Am 30. August 2024 ist es uns dann gelungen, diesen Betroffenen nach Afghanistan abzuschieben. Das war die erste Chartermaßnahme, die, nachdem die Taliban in Afghanistan wieder an der Macht waren, wieder nach Afghanistan ging. Der Betroffene wurde damals rechtskräftig mit einem Einreiseund Aufenthaltsverbot von sechs Jahren ab Zeitpunkt der Ausreise belegt. Nach Erlass dieser Ausreiseverfügung gab es noch weitere Straftaten, weshalb die Einreisesperre auf acht Jahre erhöht wurde. Das wird jetzt von dem Betroffenen beklagt. Er hat außerdem eine Verkürzung der Einreisesperre beantragt, was abgelehnt wurde. Das ist jetzt vor Gericht. (Staatssekretär Siegfried Lorek) Was würde passieren, wenn er zurückkommt? Dann werden wir natürlich sofort wieder einen Abschiebehaftantrag für ihn stellen und wieder versuchen, ihn zurückzuführen. Die beiden übrigen Mittäter aus Afghanistan sollen auch abgeschoben werden. Der eine ist in Abschiebehaft, der andere derzeit noch in Strafhaft. Meine Damen und Herren, das Land hat in den genannten Fällen die Maßnahmen getroffen, die uns rechtsstaatlich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus arbeiten wir auch entschieden daran, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. Im Herbst haben wir im Rahmen des Sicherheitspakets „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ beispielsweise eine Stärkung des „Sonderstabs gefährliche Ausländer“ beschlossen. Da danke ich Ihnen allen für die Bereitstellung der erforderlichen Stellen im Rahmen der Haushaltsaufstellung. Im Bereich Migration werden aber natürlich viele Entscheidungen auf Ebene des Bundes und der EU getroffen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Deshalb haben wir über unser Sicherheitspaket hinaus eine Bundesratsinitiative mit vielen Vorschlägen eingebracht, um Migration zu ordnen, zu steuern und auch zu begrenzen. Ich bin froh, dass viele Anregungen davon im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aufgenommen wurden. Wir haben lange darauf gedrängt, dass es wieder Abschiebemöglichkeiten nach Afghanistan gibt. Es war gut, dass diese eine Chartermaßnahme im August 2024 durchgeführt worden ist. Mit der Abschiebung der einen betroffenen Person konnten wir wirklich auch eine Last von der Gemeinde Illerkirchberg nehmen. Für uns ist auch völlig klar: Diese Maßnahme darf kein Einzelfall bleiben. Ich sage deshalb ganz klar: Wir benötigen weitere Rückführungen nach Afghanistan und Syrien. Wir haben in Baden-Württemberg allein aus Afghanistan derzeit rund 80 ausreisefähige, ausreisepflichtige Straftäter, die wir zurückführen wollen, wenn es wieder möglich ist. Darum bin ich auch wirklich froh, dass die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD das im Koalitionsvertrag auch klar festgeschrieben hat. Ich bin überzeugt, dass die Bundesregierung zielgerichtet darauf hinarbeitet. Es belastet die Akzeptanz von Migration wirklich stark, wenn die Menschen in unserem Land den Eindruck haben, dass wir ausreisepflichtige Straftäter nicht außer Landes bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Dazu benötigen wir auch den von Herrn Abg. Deuschle angesprochenen Ausreisearrest. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD: Wir benötigen einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder und Täter schwerer Straftaten nach Haftverbüßung ..., bis die freiwillige Ausreise oder Abschiebung erfolgt. Genau das ist die notwendige Maßnahme, die wir auch in einem solchen Fall benötigt hätten, die aber bislang rechtlich noch nicht zur Verfügung steht. eriode – 122. Sitzung – Mittwoch, 14. Mai 2025 Uns ist auch wichtig, dass die Bundesregierung im Bereich der Migrationspolitik die Herkunftsländer stärker als bisher zur Kooperation bewegt. Dazu sollen außenpolitische, migrationspolitische und entwicklungspolitische Aspekte ganzheitlich betrachtet und verknüpft werden, genau so, wie wir es auch aus Baden-Württemberg oft gefordert haben. Das ist definitiv richtig. Und, was wir auch sagen müssen: Auch wenn wir die Probleme im Bereich der Migration jetzt nicht allein durch Abschiebungen lösen können, sind sie doch für eine geordnete Migrationspolitik wirklich unabdingbar. Der Fall des jetzt zwischenzeitlich abgeschobenen Täters aus Illerkirchberg zeigt exemplarisch, wie schwierig es sein kann, verurteilte Straftäter außer Landes zu bringen. Ich bin dem „Sonderstab gefährliche Ausländer“ unter der Leitung von Herrn Dr. F. mit seinem Team und den vier regionalen Sonderstäben bei den Regierungspräsidien wirklich dankbar für die tolle Arbeit, die sie hier leisten, um diese Täter außer Landes zu bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Von der Bundesregierung erwarten wir in den nächsten Jahren, dass sie sich dem Thema Migration und auch den Abschiebungen schneller und entschiedener widmet als die ehemalige Ampelkoalition. Wir müssen wirklich die Probleme der irregulären Migration lösen. Das brauchen wir auch deshalb, damit wir integrationsfähig bleiben und unsere Gesellschaft für die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, die wir wirklich dringend benötigen, offen bleibt. Diese Form der regulären Migration müssen wir fördern. Wir, das Land, werden daher die Arbeit der neuen Bundesregierung eng begleiten und uns weiterhin einbringen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Joukov GRÜNE)
