Daniel Lede Abal
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Herbst 2019 kam es zu einer Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen in Illerkirchberg. Das war eine abstoßende Tat, aber die Täter wurden ermittelt und verurteilt. Zwei der Täter sind bereits in das Herkunftsland abgeschoben: einer in den Irak und einer nach Afghanistan. Zwei weitere Täter befinden sich anscheinend noch in Strafhaft. Laut Zeitungsberichten wurde die Ausweisung angeordnet und kann nach der Verbüßung der Haftstrafe vollzogen werden. Dazu kann sich sicherlich nachher Herr Staatssekretär Lorek für das Justizministerium noch einlassen. Ich möchte mich für meine Fraktion hinsichtlich dieser üblen Straftat für das konsequente Handeln von Polizei, Justiz und Verwaltungen bedanken. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Anton Ba- ron AfD: Was war daran konsequent?) Sie von der AfD haben den der heutigen Diskussion zugrunde liegenden Antrag bereits im Februar 2023 eingebracht. Sie haben bereits damals Gerüchte verbreitet und vielleicht auch zum Teil selbst erfunden, die man in dem von Ihnen im Februar 2023 eingereichten Antrag Drucksache 17/4217 nachlesen kann, der innerhalb weniger Tage vom Justizministerium ausführlich beantwortet wurde. (Abg. Anton Baron AfD: Was für ein Gerücht denn?) In diesem Antrag erheben Sie, an welche Behörde auch immer – irgendeine schuldige Behörde wird es schon geben –, ein ganzes Bündel von als Fragen verpackten Vorwürfen. Des Weiteren erheben Sie den Vorwurf gegen diverse und teils riode – 122. Sitzung – Mittwoch, 14. Mai 2025 nicht näher benannte Behörden, dass einer der Täter nach Verbüßung der Strafe nach Illerkirchberg zurückkam und nicht andernorts zugewiesen wurde. (Abg. Anton Baron AfD: Frage! Das ist kein Vor- wurf!) – Das ist die Rechtslage. – Sosehr ich nachvollziehen kann, dass es Kommunen wirklich nicht begrüßen, dass straffällig gewordene Personen wieder in die Kommune zurückverwiesen werden und damit nach Verbüßung der Strafe wieder in die Gemeinde zurückkommen, so sehe ich aber eben nicht, dass es eine kommunale Bereitschaft gibt, aus der Haft entlassene Straffällige aus anderen Kommunen aufzunehmen. Sie stellen hier eine Forderung auf, die nie zu erfüllen sein wird und die deshalb wirklich sinnlos ist. Zudem ist es ziemlich bodenlos, substanzlose Gerüchte oder Fake News über angebliche Schweigedeals eines Bürgermeisters in die Welt zu setzen und zu verbreiten. Das ist einfach unterirdisch. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Nach den uns vorliegenden Informationen, die zu einem Großteil aus den Zeitungen stammen, haben die Behörden nachvollziehbar und den Rechtsvorschriften entsprechend gehandelt. Das schließt auch die Überwachung des entlassenen Täters und die Reaktion auf versäumte Meldeauflagen ein. Dieser Täter wurde im weiteren Verlauf nach Afghanistan abgeschoben, was aus verschiedenen Gründen ein sehr schwieriges Unterfangen ist. Mir reicht aber nicht die Zeit, näher darauf einzugehen, und das ist gerade auch nicht der entscheidende Punkt; denn es geht in der Sache ja noch weiter. Nach der Abschiebung wurde eine Einreisesperre für sechs Jahre verhängt. Diese ist auch rechtskräftig. Jetzt hat der Täter – so entnehmen wir der Presse – über einen Anwalt einen Antrag auf Verkürzung dieser Einreisesperre gestellt, den das RP Tübingen nach sorgfältiger Prüfung abgelehnt hat – wohlgemerkt: nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung, wie es sich in einem und für einen Rechtsstaat gehört. Nach sorgfältiger Prüfung deshalb – ich betone das an dieser Stelle –, weil es keine einfache und klare Entscheidung ist, auch wenn es Parteien und Redner mit Verhetzungspotenzial gibt, wie wir es eben gehört haben, die genau diesen Eindruck erwecken wollen. Es ist keine einfache und klare Entscheidung, weil laut Angaben des Anwalts der Mann auch Vater eines Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit ist. Eine Behörde muss diese Angaben zum einen auf Richtigkeit prüfen und dann verschiedene Rechtsgüter gegeneinander abwägen, hier z. B. den grundgesetzlich geschützten Umgang des Kindes mit dem Vater gegen Sicherheitsaspekte und den Opferschutz. Dann hat eine Behörde eine rechtssichere Entscheidung zu treffen, die auch vor Gericht Bestand haben muss. Denn es gehört zu einem Rechtsstaat auch, dass Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüft werden können und sollen. An dieser Stelle stehen wir jetzt. Wir stehen hier an dieser Stelle, weil Deutschland ein Rechtsstaat ist und hier keine (Daniel Lede Abal) Willkür herrscht, bei der wir Personen irgendwo in dieser Welt hinschicken, wo ihnen keine Rechtsmöglichkeiten mehr zustehen oder wo Staaten auch einfach gerichtliche Entscheidungen ignorieren. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU)
