Dr. Wolfgang Reinhart
Meine verehrten Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Stellungnahme der Regierung. Ich darf Frau Ministerin Schopper das Wort erteilen. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Gesetzentwurf – ich denke, man hat die Einigkeit hier gespürt, dass wir grundsätzlich auch die Privatschulen als unverzichtbaren Teil unserer Schullandschaft sehen – sichern wir auch noch mal die Rahmenbedingungen ab, dass unsere Schulen in freier Trägerschaft die Arbeit, die sie hier leisten und die wir hier über die Fraktionsgrenzen hinweg anerkennen, auch weiterhin machen können. Nadyne Saint-Cast hat es wirklich mit auf den Punkt gebracht, was die Privatschulen bei uns auch ausmachen: eine größere Vielfalt in unserer Schullandschaft – wenn wir uns das anschauen, von Waldorf über Montessori bis zu normalen Privatschulen, aber auch ganz viele Privatschulen, die bei uns auch im Bereich der Sonderpädagogik arbeiten –, mehr Auswahlmöglichkeiten für die Eltern, auch spezielle pädagogische oder weltanschauliche Konzepte, eine besondere Prägung der Schulbildung, innovative Impulse, die oft auch in den öffentlichen Schulbereich mit hineingehen und von denen die öffentlichen Schulen profitieren, der positive Wettbewerb um die besten Bildungsangebote im Land und vieles, vieles mehr. Ich denke, da ist es auch wichtig, dass an dieser Stelle noch mal gesagt wird, dass wir die Privatschulen in unserem Land wirklich als eine echte Bereicherung empfinden und der Gesetzentwurf diese Rahmenbedingungen auch finanziell entsprechend absichert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Natürlich ist das sozusagen ein Standardgesetzentwurf, weil wir einfach die gesetzliche Regelung haben, dass wir alle zwei Jahre die Kopfsatzzuschüsse, mit denen wir die Privatschulen entsprechend finanziell fördern, auf 80 % der Kosten im öffentlichen Schulwesen anpassen. Das haben wir in einem Gesetzentwurf festgelegt – das war ja auch ein Weg, der nicht einfach war –, dass wir das dort absichern, dass wir diese Kopfsätze entsprechend immer im Monitoring halten und dann Bilanz ziehen, wie viel denn tatsächlich von den 80 % erreicht wurde. Diese gesetzliche Vorgabe, die wir aus der letzten Legislaturperiode haben, ist ein langes Versprechen, das die Privatschulen für sich auch eingefordert haben, dass sie eine verlässliche Finanzierung erhalten, dass sie wirklich auch eine Finanzierung erhalten, die dann auch ihre Kosten entsprechend abbildet. Daher ist das jetzt natürlich ein Standardverfahren. Es ist aber ein wichtiges Verfahren, damit die Privatschulen immer wieder die Möglichkeit haben, auf 80 % zu kommen. eriode – 122. Sitzung – Mittwoch, 14. Mai 2025 Es wurde bereits dargelegt – auch der Kollege Miller hat es noch mal gesagt –, dass wir die Ganztagsangebote an den Grundschulen künftig zur Hälfte im Bruttokostenmodell berücksichtigen. Der bisherige Sonderabzug wird halbiert und der Zuschuss für die Inklusion verdoppelt. Der Zuschuss für den Verwaltungsmehraufwand, der durch die Inklusion entsteht, wird von 5 % auf 10 % erhöht, um auch die freien Schulen bei diesem wichtigen Thema noch stärker zu unterstützen. Insgesamt bedeutet das Gesetzesvorhaben bei uns im Land mit dem, was wir mit diesem Gesetzentwurf noch einmal an zusätzlichen Kosten im Landeshaushalt festschreiben, eine Erhöhung der Mittel für die Privatschulen um 33,1 Millionen €. Im Haushalt des Kultusministeriums ist 1 Milliarde € für die Privatschulen vorgesehen, damit sie eine ordentliche Arbeit machen können. Das ist schon ein Wort und nicht nur, wie hier zum Teil der Eindruck erweckt wurde, ein kleines Nasenwasser. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit die Arbeit der Privatschulen gut absichern. Zudem stehen wir in einem ständigen Austausch mit der AGFS. Natürlich sind an mancher Stelle die Forderungen höher, aber ich denke, dass wir im Großen und Ganzen sehr gut übereinkommen. Zu der von der AfD aufgeworfenen Frage in Bezug auf die lange Wartefrist und dazu, ob der Schulbetrieb erst einmal ohne entsprechende öffentliche Zuschüsse gewährleistet wird: Da muss sich die Qualität erst erproben. Das ist die Kehrseite der grundgesetzlich garantierten Privatschulfreiheit, worauf man sich einlässt. Das ist aber nichts Verwerfliches. Es gab das Beispiel aus NRW im Hinblick auf die Privatschulen mit einer möglichen früheren Finanzierung. Dort ist aber die Abrechnungsmodalität eine ganz andere. Dort wird eine Spitzabrechnung durchgeführt. Bei uns hingegen bekommen die Privatschulen Pauschalen. Es ist bei uns viel freier als in NRW, wie die Privatschulen finanziell unterstützt werden. Man muss daher immer beide Seiten der Medaille auf die Agenda nehmen und darf nicht immer nur die Rosinen herauspicken und versuchen, daraus einen Kuchen zu machen; meist wird es doch nichts, wenn man das an dieser Stelle so sieht. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Zu den Fragen, die vonseiten der SPD gestellt wurden: An den Schulen, an den Gesundheitsfachschulen, die der Verantwortung des Sozialministeriums unterliegen, werden sehr wichtige Berufe mit einem wichtigen Handlungsfeld für die Menschen in unserem Land erlernt. Deren Zahl und die Mittel, die im Sozialministerium dafür etatisiert sind, sind so hoch wie nie, und wir sind bundesweit nicht sehr schlecht; Nadyne Saint-Cast hat ausgeführt, was dort finanziell an die Schulen gegeben wird. Wir warten auf die bundesrechtliche Regelung. Deswegen haben wir bisher keine freiwillige vollständige Übernahme der Mittel im Landeshaushalt beschlossen. Wir konnten die Schulgelder aber deutlich senken und sind durchaus auf dem Weg, an diesen Schulen eine Attraktivität zu haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) (Ministerin Theresa Schopper) Ich komme zum Schluss. Die Privatschulen sind ein wichtiger Bestandteil unseres Bildungssystems, und eine verlässliche Finanzierung ist die Grundvoraussetzung für die wertvolle Arbeit, die dort geleistet wird. Ich freue mich, dass wir hier im Plenum für den Gesetzentwurf eine hohe Zustimmung aus allen Reihen bekommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
