Matthias Miller
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Änderung des Privatschulgesetzes. Die wesentlichen Punkte der Gesetzesnovelle wurden bereits in der ersten Lesung ausführlich dargelegt und diskutiert. Die Kopfsätze gemäß Bruttokostenmodell werden angepasst, die inklusive Bildung an Ersatzschulen wird gezielt gestärkt, und der Abzug für Ganztagsangebote an Grundschulen wird künftig nur noch zur Hälfte angesetzt. Wir, die CDU-Fraktion, haben bereits in der ersten Lesung unsere Unterstützung für den Gesetzentwurf deutlich gemacht, und in der anschließenden Ausschussberatung gab es auch keine Änderungsanträge oder weiter gehenden Ergänzungen. Entsprechend stimmen wir dem Gesetzentwurf heute zu. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Privatschulen sind ein tragender Bestandteil unserer badenwürttembergischen Bildungslandschaft. Sie leisten wertvolle Arbeit, sei es in pädagogischer Vielfalt, in konfessioneller Ausrichtung oder im berufsbildenden Bereich. Mit der jetzt vorliegenden Gesetzesänderung stellen wir, die Koalition, sicher, dass ihre Finanzierung auch in den kommenden zwei Jahren verlässlich und auskömmlich erfolgt. Uns liegen heute – gestern eingegangen – zwei Änderungsanträge vor, zu denen ich kurz noch Stellung nehmen möchriode – 122. Sitzung – Mittwoch, 14. Mai 2025 te. Wir haben ja gerade auch über einen gesprochen, Herr Dr. Balzer. Da geht es einmal um den Änderungsantrag der AfD. Sie fordern, die Zuschüsse an genehmigte Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unmittelbar nach der Genehmigung und Aufnahme des Unterrichts ohne Wartefrist zu gewähren. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Eine solche Änderung läuft der – wie Sie richtig sagen – aktuellen Praxis entgegen, den neuen Privatschulen erst nach drei Jahren nach Aufnahme des Unterrichts die Zuschüsse auszuzahlen. Ich nenne Ihnen auch den Zweck dieser Wartefrist. Zweck der Wartefrist ist, dass die freien Schulen zuerst dauerhaft ihren Bestand nachweisen, (Zuruf: Sehr gut!) weil sie den Titel „Staatlich anerkannt“ bekommen. Wir halten es für sehr sinnvoll, erst einmal den dauerhaften Bestand nachzuweisen, um das Prädikat „Staatlich anerkannt“ zu bekommen. (Beifall der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) – Immerhin habe ich eine Unterstützung hier. Vielen Dank, Frau Kollegin Saint-Cast. (Vereinzelt Beifall – Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜ- NE: Wenn schon die eigene Partei nicht klatscht! –
