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Dr. Gisela Splett

10.04.2025 Sitzungen 17/121

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über einen bereits vor 26 Monaten umfassend und liebevoll beantworteten Antrag der FDP/DVP-Fraktion. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) Ich kann vorwegnehmen, dass sich an der Stellungnahme zum heutigen Tag im Vergleich zum Februar 2023 keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben. Die zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Schuldenbremse musste bereits am 19. März 2020 ihre Feuertaufe bestehen. An diesem Tag hat der Landtag beschlossen, dass sich Baden-Württemberg in einer außergewöhnlichen Notsituation befindet, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch niemand wirklich absehen konnte, welches gesellschaftliche und finanzielle Ausmaß die Coronapandemie annehmen würde. Herr Abg. Sänze, ich teile Ihre Einschätzung zur Coronapandemie und zu den staatlichen Maßnahmen ausdrücklich nicht. Wir haben gehandelt, und wir haben viele negative Auswirkungen der Coronapandemie erfolgreich abfedern können. (Beifall bei den Grünen und der CDU) In Baden-Württemberg wurden mit drei Nachträgen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 8,14 Milliarden € an Notkrediten aufgenommen und gleichzeitig ein verbindlicher Tilgungsplan beschlossen. All diesen Kreditaufnahmen lagen (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Parlamentsbeschlüsse zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation zugrunde. Der Titel des FDP/DVP-Antrags lautet: „Schnellstmögliche Tilgung der Coronaschulden umsetzen“. Zum Zeitpunkt des Antrags, liebe FDP/DVP-Fraktion, hätten Sie schon wissen können, dass wir bereits im Jahr 2022 rund 942 Millionen € einer Sondertilgung zugeführt haben. Den verbleibenden Betrag von 7,198 Milliarden € haben wir haushaltsmäßig vollständig verausgabt. Den Mitgliedern des Finanzausschusses haben wir regelmäßig – zeitweise wöchentlich – entsprechende Übersichten vorgelegt; zuletzt am 4. April, also vor wenigen Tagen. Wir haben das übrigens auch im November 2023 sehr ausführlich hier im Haus debattiert. In aller Kürze ist festzuhalten: Wir haben mehr Geld für Coronamaßnahmen ausgegeben, als Notlagenkredite dafür in Anspruch genommen wurden. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Meine Damen und Herren der FDP/DVP-Fraktion, der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Juli 2023 Ihr Organstreitverfahren gegen den Landtag wegen des Dritten Nachtragshaushalts für das Jahr 2021 als unzulässig zurückgewiesen. Spätestens mit dem Gutachten von Professor Dr. Kube, das wir infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 in Auftrag gegeben haben, ist das Thema „Notlagenkredite und ihre Behandlung in Baden-Württemberg“ abschließend geklärt. Die Zulässigkeit der Kreditaufnahme und die zweckmäßige Verausgabung wurden bestätigt. Dieses Gutachten ist Ihnen allen bekannt, und Sie hatten im Finanzausschuss auch die Gelegenheit, Professor Kube dazu selbst zu befragen. Ich erinnere daran, dass es einen Unterschied zwischen Notlagen- und Konjunkturkrediten gibt, der in diesem Gutachten deutlich herausgearbeitet wurde. Herr Bonath, dieser Unterschied ist wichtig; auch Herr Abg. Schütte hat darauf schon hingewiesen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr richtig!) Im Gegensatz zu Konjunkturkrediten sind ausschließlich die Notlagenkredite zweckgebunden und mit der Tilgungsbestimmung zu versehen. Dies wurde hier gemacht. Das Gesetz mit dem komplizierten Namen „Gesetz zur Feststellung einer Naturkatastrophe, der Höhe der Ausnahmekomponente und zur Festlegung eines Tilgungsplans nach § 18 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg“ wurde mehrfach angepasst, zuletzt mit dem Haushaltsbegleitgesetz vom 13. Dezember 2024. Durch die schon angesprochene Sondertilgung aus dem Jahr 2022 verkürzte sich der Tilgungszeitraum; auch das hat ein Vorredner bereits angesprochen. Das war abweichend zu den Regelungen des ursprünglichen Gesetzes. Inzwischen haben wir die Tilgungsbeträge wieder auf den im Gesetz ursprünglich festgelegten Zeitraum von 25 Jahren verteilt. Mit dem Tilgungszeitraum von 25 Jahren stehen wir bei Weitem nicht an der Spitze der Bundesländer. Auch das wissen Sie. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau! So ist es!) riode – 121. Sitzung – Donnerstag, 10. April 2025 Der Tilgungszeitraum orientiert sich an der jeweiligen Notsituation, der Höhe der Ausnahmekomponente sowie der konjunkturellen Situation. Dieser Dreiklang ist in der Landeshaushaltsordnung niedergeschrieben, und dem kommen wir nach. Bei der zweiten Änderung des Tilgungsplans im vergangenen Dezember sind wir der Empfehlung des Sachverständigenrats gefolgt und haben die jährlichen Raten dynamisiert ausgestaltet. Es bleibt also dabei: Wir stehen zu unserer Verantwortung. Wir tilgen die Coronaschulden vollständig und rechtmäßig entsprechend dem aktuellen Tilgungsplan. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Nun können Sie natürlich wünschen, dass schneller getilgt wird. Dann müssen Sie aber sagen, woher die Mittel dafür kommen sollen. Wer gestern Vormittag bei Punkt 1 und Punkt 2 zugehört hat, weiß, dass wir im Moment über die Möglichkeit zusätzlicher Schulden sprechen. Auch im Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre 2025 und 2026 waren wir nicht in einer Situation, in der wir Luft für zusätzliche Tilgungen hatten. Dass wir solche Möglichkeiten, wenn sie da sind, gern nutzen, zeigt der Blick in die vergangenen Jahre. Ich erinnere daran, dass wir im Doppelhaushalt 2018/2019 Schulden in Milliardenhöhe getilgt haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aktuell – ich verweise noch einmal auf die Debatten des gestrigen Tages – sind wir aber in einer anderen Situation. Und wie Sie alle wissen, sind wir, das Land, nicht mit Möglichkeiten gesegnet, um unsere Einnahmesituation zu beeinflussen. Finanzminister Lindner war uns in den letzten Jahren diesbezüglich auch keine Hilfe. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es! – Zu- ruf: Genau!) Insgesamt zeigt sich, dass die Behandlung des gut zwei Jahre alten Antrags etwas aus der Zeit gefallen ist. Ich danke dennoch allen für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Sebastian Cuny SPD)

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