Emil Sänze
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden jetzt über eine Stellungnahme der Landesregierung aus dem März 2023, also überholtes Zahlenmaterial. Nicht überholt ist dagegen die Aussage, dass die Endabrechnung aller Coronamaßnahmen weiterhin nicht abgeschlossen ist. Diese Aussage war vor zwei Jahren richtig und sie ist auch heute noch richtig. Die Coronamaßnahmen sind auch im Jahr 2025 bisher nicht abschließend abgerechnet. Dies gilt beispielsweise auch für die Coronasoforthilfe. Zwar gab es darüber hinaus auch Klagerücknahmen und Klageabweisungen, doch sind zugleich auch mehrere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zuungunsten der L-Bank, die eingesetzt war, ergangen und befinden sich inzwischen im Berufungsverfahren. Auch wenn man sich hier auf wenige Musterverfahren beschränken will, sind die Schlussabrechnungen der Coronasoforthilfen weiterhin nicht abgeschlossen, und es kann dementsprechend nicht gesagt werden, wann dies der Fall sein wird. Auch bei der sogenannten Überbrückungshilfe lag zum Jahresende 2024 in rund 19 000 Fällen noch keine Schlussabrechnung vor, und auch hier werden Klagen gegen die L-Bank geführt. Gerade im Hinblick darauf, dass die juristische Gesamtbewertung dieses Komplexes derzeit noch nicht möglich ist, muss das grundsätzliche Krisenmanagement der Landesregierung an diesen Stellen nochmals in aller Deutlichkeit kritisiert werden. Die Coronakrise ist die Geschichte eines übergriffigen Staates, der die Freiheitsrechte seiner Bürger massiv eingeschränkt und gleichzeitig der Wirtschaft unseres Landes massiven Schaden zugefügt hat. Die Politik der Coronaverbote wurde auch in Baden-Württemberg von der grün-schwarzen Landesregierung stets in vollem Umfang mitgetragen. Während der gesamten Coronakrise ist gleichwohl auf der Ebene von Bund und Ländern stets der Eindruck erweckt worden, dass man in Not geratenen Unternehmen finanziell umfassend helfen würde. Aber auch diesem Anspruch wurde die Politik in der Realität nicht gerecht. Ein besonderes Beispiel dafür ist der Fall der bereits genannten Coronasoforthilfe. Im März 2020 feierten sich die Regierungen von Bund und Ländern noch dafür, die Umsetzung der Soforthilfe für Soloselbstständige, kleine Unternehmen und Freiberufler gemeinsam auf den Weg gebracht zu haben; gleichzeitig wurde versichert, dass die Auszahlung schnell und unbürokratisch erfolgen werde. Die damaligen Erklärungen zur Coronasoforthilfe klangen vielfach so, als würden hier Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssten. Das war schon der erste Fehler. Dies ist auch von den Zahlungsempfängern vielfach so verstanden worden. In Baden-Württemberg sind auf diesen Grundlagen im Frühjahr 2020 insgesamt 2,2 Milliarden € als Coronasoforthilfe ausgezahlt worden. Die Antragsteller waren ganz überwiegend Soloselbstständige und Kleinunternehmer. 94 % der insgesamt 245 000 Antragsteller hatten bis zu zehn Beschäftigte. ode – 121. Sitzung – Donnerstag, 10. April 2025 Anstatt der auch vonseiten der Landesregierung versprochenen schnellen und unbürokratischen Hilfe ist seit dem Ende der Coronakrise ein langwieriges Rückmeldeverfahren durchgeführt worden, bei dem die Zuschussempfänger den Nachweis führen mussten, dass sie die Coronasoforthilfe zu Recht erhalten haben. Im Februar 2024 wurde bekannt, dass auch mehr als zwei Jahre nach dem Beginn des Rückmeldeverfahrens noch 40 000 Zuschussempfänger auf entsprechende Schreiben der L-Bank nicht reagiert haben. Schließlich wird aus den zahlreichen gerichtlichen Verfahren deutlich, dass das Versprechen unbürokratischer Coronasoforthilfen von staatlicher Seite nicht eingehalten worden ist. Stattdessen hat die Coronakrise zu einem gravierenden Verlust von Vertrauen in das Regierungshandeln von Bund und Ländern geführt. Das müsste eigentlich die FDP viel mehr beschäftigen, als jetzt zu fragen: Wer ist der Erfinder der Sondervermögen? So kommt es mir nämlich vor: dass wir Geld eingestellt haben, das jetzt noch in der Schwebe hängt. Deshalb ist es wichtig, dass wir spätestens in der 18. Legislatur die gesamte Coronakrise aufarbeiten, und das kann ich Ihnen schon heute versprechen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
