Thomas Dörflinger
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Nähe von Hochdorf im Landkreis Biberach müssen zwei marode Brücken der B 30 neu gebaut werden. Am 21. März teilte das Verkehrsministerium mit, dass es sich für einen Neubau der Brücken an gleicher Stelle unter Vollsperrung entschieden habe; alternative Vorschläge seien geprüft, am Ende jedoch abgelehnt worden. Das bedeutet nun mindestens eineinhalb Jahre lang Umleitungsverkehre über die Gemeinden Hochdorf, Ingoldingen, Eberhardzell und Ummendorf. Kilometerlange Staus, Verkehrschaos in den Umleitungsorten, erschwerte Rettungseinsätze sowie hohe volkswirtschaftliche Schäden werden vor Ort befürchtet. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Bund sind zahlreiche Planungsbeschleunigungen vorgesehen, auch der Wegfall von Planfeststellungsverfahren bei Infrastrukturmaßnahmen. Daher frage ich die Landesregierung: a) Warum hat die Landesregierung am 21. März 2025 die Entscheidung für den Ersatzneubau der B-30-Brücken bei Hochdorf bekannt gegeben und nicht das Ergebnis der aktuellen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene abgewartet, aus dem sich gegebenenfalls Neubewertungen ergeben könnten? b) Welche Auswirkung auf die untersuchten Varianten würde sich ergeben, wenn künftig bei Ersatzneubauten die Pflicht zu einem Planfeststellungsverfahren nicht mehr bestehen würde? Vielen Dank.
