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Sandro Scheer

AfD 10.04.2025 Sitzungen 17/121

Lauter! Man hört gar nichts!) Kinder können sich am wenigsten wehren, und unsere Pflicht ist es, sie zu schützen. Ich weiß, wovon ich rede. Herr Poreski und ich haben hier im Haus den Fall A. erlebt und, wie ich glaube, meine Vorgängerin dabei tatkräftig unterstützt. Danach haben wir mit den kommunalen Landesverbänden Frühwarnsysteme entwickelt. Nach Staufen haben wir auch die Kinderschutzkommission einberufen. Natürlich kam dann die Pandemie; dazu kann ich noch ein paar Sätze sagen. Also herzlichen Dank für die qualifizierte Debatte. Sie haben einen Vorschlag zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes vorgelegt. Sie thematisieren einen im Grundsatz wichtigen Punkt des Kinderschutzes, nämlich die interkollegiale Zusammenarbeit. Meine Damen und Herren, Herr Hailfinger und Herr Poreski haben dankenswerterweise darauf hingewiesen – das möchte ich schon sagen –, dass wir im Kinderschutz seit Jahren einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Die umfassende Vernetzung aller Akteure steht bei uns im Mittelpunkt. Mit unserem Masterplan Kinderschutz haben wir genau diesen Ansatz gewählt. Wir haben ihn im Januar 2024 gestartet – beteiligungsorientiert, sektorenübergreifend, im besten Sinn multidisziplinär ausgerichtet. Über 40 Akteurinnen und Akteure aus Kultus, Innen, Justiz, der Landesärztekammer, öffentlicher und freier Jugendpflege sowie der Wissenschaft waren mit dem einen Ziel beteiligt – Herr Poreski hat darauf hingewiesen, Herr Hailfinger auch –, eine Gesamtstrategie „Kinderschutz“ zu entwickeln, die sektorenübergreifende Versorgung und Vernetzung zu stärken und den Kinderschutz wirklich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu etablieren. Der Vorschlag, den Sie uns heute vorgelegt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, betrifft jetzt nur eine von vielen Berufsgruppen, nämlich die Ärztinnen und Ärzte. Diese Regelung soll vor allem dem sogenannten „Doctor-Hopping“, das Sie beschrieben haben, begegnen, dem häufigen Arztwechsel zur Vertuschung von Misshandlungen durch Erziehungsberechtigte. § 4 Absatz 6 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz ermöglicht landesrechtliche Regelungen für interkollegialen Austausch zwischen Ärztinnen und Ärzten im Kinderschutzfall. Davon machen – Sie haben es angeführt – NRW, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt riode – 121. Sitzung – Donnerstag, 10. April 2025 und das Saarland Gebrauch. Wir haben bei diesen Bundesländern nachgefragt und haben eine ganz ernüchternde Rückmeldung erhalten: Sie können uns nicht sagen – es ist nicht bekannt –, ob diese gesetzliche Regelung tatsächlich wirkt und hilft. Das konnte kein Bundesland evident zurückmelden. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch einmal darauf hinweisen – Sie haben es ja in den Stellungnahmen erwähnt –: Die Landesärztekammer, die hauptbetroffene Gruppe, sagt, dass durch diese Regelung eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Kooperationsstrukturen gefährdet wird, u. a. – was ja ganz entscheidend ist – mit der Jugendhilfe. Ja, wir haben Ihnen berichtet, und Sie haben recht, Frau Dr. Kliche-Behnke, beim Fall in Staufen war es beispielsweise tatsächlich so, dass die entscheidenden Informationen nicht ausgetauscht worden sind. Aber das war nicht der interkollegiale Ärzteaustausch, (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Ja!) das war der interprofessionelle Kommunikationsaustausch. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Das ist ein Teil davon!) Das war die entscheidende Lücke. Wir wollen in Baden-Württemberg Kinderschutzregeln – das haben auch die beiden Vertreter der Regierungsfraktionen dargelegt –, die die Bezeichnung wirklich verdienen, einen echten, starken und effektiven Kinderschutz, weil wir der festen Überzeugung sind, dass Kinderschutz fach- und berufsübergreifend eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wir werden alle Akteure stärken und vernetzen und beim strukturierten Austausch alle relevanten Institutionen einbeziehen. Im Masterplan Kinderschutz führen wir das fort. Wir können über die höchste Summe, die dafür überhaupt einmal von einer Landesregierung – egal, von welcher Couleur – systematisch zur Verfügung gestellt wurde, verfügen. Dafür sage ich den Regierungsfraktionen noch einmal herzlichen Dank. Wir führen das koordiniert, sektorenübergreifend und multidisziplinär fort. Wir müssen die übergreifenden Potenziale heben. Herr Hailfinger und Herr Poreski haben darauf hingewiesen. Wir befinden uns gerade im LKJHG-Prozess, und wir haben auch schon intensiv mit den Regierungsfraktionen darüber gesprochen, dass das ansteht. Selbstverständlich werden wir in diesem Gesetz dem Kinderschutz die zentrale Rolle einräumen, die er verdient hat, nämlich ganz prominent. Erlauben Sie mir noch einen Satz, weil Sie das Nebenthema erwähnt haben, Frau Dr. Kliche-Behnke. Bereits im Jahr 2023 haben wir einen Antrag in der Gesundheitsministerkonferenz zur Aufhebung der Kontingentierung bei der Weiterbildung für Kinder- und Jugendärzte – das ist das eigentliche Dilemma, das wir derzeit haben – gestellt, der eine Mehrheit gefunden hatte. Der bis dato noch geschäftsführend agierende Bundesgesundheitsminister hat das nicht aufgenommen. Sie können in die Bundesratstagesordnung von morgen schauen. Dann sehen Sie, dass Baden-Württemberg einen Entschließungsantrag stellt. Wir, Grüne und Schwarze, haben aus un- (Minister Manfred Lucha) seren sektorenübergreifenden Mitteln 648 000 € in die Hand genommen, um zehn Weiterbildungsstellen in der Kinder- und Jugendmedizin zu finanzieren, damit wir diesen bundespolitischen Gap, den uns Herr Lauterbach hinterlassen hat, schließen können. – So viel zum Thema Kernkompetenz, Frau Dr. Kliche-Behnke. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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