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Thomas Poreski

GRÜNE 10.04.2025 Sitzungen 17/121

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne, auch wenn die Kollegin über weite Strecken ein bisschen von dem eigentlichen Thema abgewichen ist, kurz mit einem Dank. Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die SPD-Fraktion für eine verbesserte Rechtssicherheit beim interkollegialen Austausch einsetzt, wenn nämlich ein Verdacht von sexueller oder anderer Gewalt gegen Kinder besteht. Sie beziehen sich dabei auf – allerdings sehr unterschiedliche – Regelungen in anderen Bundesländern. Unbestritten ist auch für uns: Es besteht Handlungsbedarf. Das zeigen ganz viele Fälle aus ganz Deutschland. Bei den Kinderschutzskandalen in Baden-Württemberg hatten wir seitens der Abgeordneten zum Teil umfassende Akteneinsicht. Für unsere Fraktion habe ich dies zusammen mit meinem Kollegen Thomas Hentschel wahrgenommen, er als Jurist, ich als Sozialarbeiter und Pädagoge. In allen diesen Fällen zeigte sich weniger ein rechtsaufsichtliches als ein fachaufsichtliches Problem. Rein formal wurden Verfahrensregeln ode – 121. Sitzung – Donnerstag, 10. April 2025 eingehalten, das fachliche Handeln war aber mehr als fragwürdig. Denn in den meisten Fällen gab es eine Vielzahl von Hinweisen aus Kindertagesstätten, Jugendsozialarbeit, Schulen, Vereinen, Hilfen zur Erziehung und auch von Ärztinnen und Ärzten. Dennoch kam es nicht zu einem wirksamen Schutz der Kinder, mit fatalen Folgen. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hat hier nachgebessert und neue Verbindlichkeiten und Kriterien für einen besseren Kinderschutz eingeführt. Alle beteiligten Berufsgruppen, also auch Ärztinnen und Ärzte, können sich bei einem Gefährdungsverdacht von einer qualifizierten Kinderschutzfachkraft beraten lassen. Das ist auch notwendig, denn das medizinische Wissen ist nur ein Teil jener ganzheitlichen Kompetenz, die für ein zielführendes Handeln und einen wirksamen Kinderschutz erforderlich ist. Dieser letzte Punkt spricht aber auch aus der Sicht – ich habe die Stellungnahmen gelesen – des Deutschen Kinderschutzbunds und der Childhood-Häuser gegen den SPD-Entwurf in der vorliegenden Form. Diese Expertinnen und Experten halten berufsspezifische Sonderregelungen und Sonderwege für falsch und potenziell sogar für gefährlich. Sonderschleifen innerhalb einer Berufsgruppe liefern keinen diagnostischen Zugewinn, vielmehr droht dadurch wertvolle Zeit zu verstreichen. Deshalb greift der SPD-Ansatz zu kurz, auch wenn wir das dahinterliegende Anliegen absolut teilen. Es muss uns darum gehen, rechtssicher den inhaltlich-fachlichen Austausch aller relevanten Disziplinen zu ermöglichen und so zu mehr Handlungssicherheit zu kommen. Es geht um verlässliche Kooperation und zeitnahe Kommunikation, um Beratung, um Multiplikator:innen-Schulungen, also um die Netzwerke für Kinderschutz, die wir im Koalitionsvertrag definiert haben und die wir mit dem Masterplan Kinderschutz in Baden-Württemberg umsetzen – und das konsequenter als andere Bundesländer; um das mal zu sagen. Dazu gehören komplementär auch die Regelungs- und Schutzkonzepte an den Bildungseinrichtungen in unserem Land, die unsere Kultusministerin erst kürzlich vorgestellt hat, ebenso wie die allmähliche Etablierung von Schutzkonzepten in Vereinen. In all diesen Bereichen ist noch sehr viel zu tun – das stimmt –, aber wir sind hier – endlich, darf man sagen – auf einem guten Weg. Natürlich ist es nicht damit getan, den SPD-Vorschlag abzulehnen und dafür einen umfassenden, rechtssicheren interkollegialen Austausch aller Fachdisziplinen zu fordern. Dieser Austausch muss auch gestaltet und mit wirksamen regionalen Netzwerken für Kinderschutz kombiniert werden. Dazu, also zum interkollegialen Austausch aller fachlich relevanten Professionen, veranstalten mein Kollege Thomas Hentschel und ich zufällig morgen ein Fachgespräch. Sie sind übrigens gern dazu eingeladen. Wir haben dafür Expertinnen und Experten aus allen Disziplinen und Arbeitsfeldern eingeladen, um zu tragfähigen, rechtssicheren und Handlungssicherheit gebenden Lösungen zu kommen. Denn eines ist klar: Der Schutz unserer Kinder muss nicht nur oberstes Gebot sein; dieses Gebot muss auch eingehalten werden. Kein Kind darf verloren gehen. Das ist der Maßstab, an dem wir alle uns messen lassen müssen. In jeder Schulklasse sind rechnerisch zwei (Thomas Poreski) Kinder, die schon sexuelle Gewalt erfahren haben, von anderer Gewalt ganz zu schweigen. Vor diesem Hintergrund ist der Kinderschutz eine wahrlich riesige Aufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen. In diesem Sinn freue ich mich trotz des ernsten Themas auf den weiteren fachlichen politischen Austausch. Die Kinder und Jugendlichen in unserem Land sind es uns wert. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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