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Matthias Miller

CDU 09.04.2025 Sitzungen 17/120

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wolfgang Schäuble sagte 2021 zur Eröffnung des 20. Deutschen Bundestags: Politik ist kein Selbstzweck, wir dienen nicht dem Eigeninteresse einer gesellschaftlichen Gruppe oder Meinungsblase, sondern der Gemeinschaft. Dieser Satz bringt es auf den Punkt. Als Abgeordnete in einer repräsentativen Demokratie vertreten wir nicht Einzelinteressen, sondern wir vertreten das ganze Volk. Das gilt für unsere parlamentarische Arbeit ebenso wie für unseren Umgang mit Bürgerbeteiligung. Gerade in Zeiten, in denen Digitalisierung, Internet und soziale Medien völlig neue Formen des Austauschs und der Teilhabe ermöglichen, stellt sich die Frage, wie wir die Bürgerinnen und Bürger sinnvoll in politische Entscheidungsprozesse einbinden. Der Antrag, über den wir heute sprechen, greift diese Entwicklung auf; er wurde bereits im Januar 2023 mit einer umfassenden Stellungnahme beantwortet. Ich möchte jetzt die Gelegenheit nutzen, für die CDU-Fraktion unsere grundsätzliche Position zur repräsentativen und direkten Demokratie sowie zur Bürgerbeteiligung darzulegen. Für uns, die CDU, ist klar: Die repräsentative Demokratie bleibt das Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaats. Dabei dürfen wir Repräsentation nicht mit Repräsentativität verwechseln. (Beifall bei der CDU) (Dr. Matthias Miller) Die Vielfalt unserer Gesellschaft wird sich nie vollständig im Parlament abbilden. Umso mehr sind wir Abgeordneten in der Pflicht, den gesamten gesellschaftlichen Diskurs im Blick zu behalten. Daneben bietet unsere Landesverfassung klare Instrumente direkter Demokratie, nämlich Volksbegehren und Volksabstimmung auf Landesebene sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene. Zugleich sehen wir: Direkte Demokratie reduziert komplexe Sachverhalte auf ein einfaches Ja oder Nein. Das birgt Risiken der Polarisierung. Enge Abstimmungsergebnisse bei geringer Beteiligung werfen nicht selten mehr Fragen auf, als sie beantworten. In den vergangenen Jahren haben wir auf Landesebene neue Wege beschritten. Das Zustimmungsquorum für Volksentscheide wurde gesenkt und mit dem Volksantrag wurde ein weiteres Instrument geschaffen. Wir sehen darin ein ausgewogenes Verhältnis zwischen repräsentativen und direktdemokratischen Elementen. Eine besondere Rolle nimmt mittlerweile die dialogische Bürgerbeteiligung ein. Auch im Entwurf des Koalitionsvertrags auf Bundesebene, der eben verkündet wurde, ist in Zeile 1 896 festgehalten, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der ist up to date, der Mann!) dass der dialogischen Bürgerbeteiligung eine ergänzende Funktion zur repräsentativen Demokratie zukommt. Seit 2021 haben wir die dialogische Bürgerbeteiligung auch in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt. Im Frühjahr 2023 haben wir auf einer Delegationsreise nach Vorarlberg bestätigt bekommen, wie solche Formate gerade auf kommunaler Ebene bei der Entscheidung über konkrete, kontroverse Projekte in einem engen zeitlichen Korsett hilfreich sein können. Bürgerforen stoßen aber auch an Grenzen – in der Praxis wie auch in der Theorie. Verfassungsrechtlich wie demokratietheoretisch ist eine kritische Betrachtung notwendig. Im Kern geht es um die fehlende Rückbindung an Verantwortung. Wer nur Empfehlungen ausspricht, trägt keine politische oder rechtliche Verantwortung. Zudem besteht die Gefahr, dass gut gemeinte Formate am Ende vor allem von aktiven Minderheiten geprägt werden, dass also nicht die viel zitierte „Mitte der Gesellschaft“ repräsentiert wird, (Beifall bei der CDU) sondern besonders organisierte oder besonders meinungsstarke Gruppen dominieren. Die Rückmeldungsquote auf eine Einladung, an einem Bürgerrat teilzunehmen, ist in der Praxis häufig sehr gering, insbesondere dann, wenn die Themen als zu umfassend oder abstrakt wahrgenommen werden. Hinzu kommt, dass, wenn Parlamente die Ergebnisse eines Bürgerrats nicht übernehmen – sei es aus inhaltlichen oder verfahrenstechnischen Gründen –, möglicherweise ein Vertrauensverlust droht, der die repräsentative Demokratie eher schwächt als stärkt. Darüber hinaus ist auch klar: Neue Formen der Beteiligung dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Investitionen durch riode – 120. Sitzung – Mittwoch, 9. April 2025 langwierige Prozesse weiter verzögert werden. Der Investitionsstau in Deutschland ist real. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Wir haben heute Vormittag an dieser Stelle über Sondervermögen und neue Schulden gesprochen. Immer neue Schleifen der Bürgerbeteiligung dürfen nicht weniger Tempo bedeuten. Abschließend möchte ich betonen: Bürgerbeteiligung ersetzt nicht die parlamentarische Verantwortung. Der Landtag ist das Organ der Legislative und nicht die Regierung oder ein temporär einberufener Bürgerrat. Auf kommunaler Ebene hat Baden-Württemberg bereits starke Bürgerräte; sie heißen Kreistag und Gemeinderat. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Andreas Ken- ner SPD, Dr. Rainer Balzer und Dr. Uwe Hellstern AfD) Diese Strukturen – gewählt, legitimiert und rechenschaftspflichtig – sind das Rückgrat unserer Demokratie. Sie verdienen nicht nur Vertrauen, sondern auch unsere entschlossene Stärkung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)

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