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Daniel Born

09.04.2025 Sitzungen 17/120

Nun darf ich Herrn Minister Hermann um die Beantwortung der Fragen bitten. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank für die Fragestellung. – Ich fange mit dem letzten Punkt an, weil das heute schon diskutiert worden ist und weil in dieser Stunde erstens die neue Bundesregierung und zweitens auch der Koalitionsvertrag bekannt gegeben werden. Wir haben uns auf der Verkehrsministerkonferenz mit dem Sondervermögen und damit, was davon für die Verkehrsinfrastruktur notwendig ist, befasst. Ich bin mir mit all meinen Kollegen einig, dass wir auf jeden Fall einen größeren Teil aus diesem Vermögen für die Verkehrsinfrastruktur brauchen, mit einem klaren Schwerpunkt auf Erhaltung und Sanierung. Das ist inzwischen unbestritten. Das sah vor wenigen Jahren noch anders aus. Aber nun sind alle bei dem Ansatz, den wir in Baden-Württemberg seit insgesamt 14 Jahren verfolgen: Erhalt, Sanierung und Modernisierung vor Aus- und Neubau, und Letzteres nur in speziellen, wohlbegründeten Ausnahmefällen. Wir haben auch dafür plädiert, dass wir eine Form finden, wie man das Vermögen verteilt. Denn ein Vermögen verteilt sich nicht von selbst, sondern dafür brauche ich eine Umsetzungsstruktur. Wir nennen das Verkehrsinfrastrukturfonds. Dieser soll eine überjährige, planbare Finanzierung sichern, weil wir wissen, dass alle Verkehrsprojekte, ob Sanierung und Erhalt oder auch Aus- und Neubau, überjährig stattfinden und wir dringend eine überjährige, verlässliche Finanzierung über viele Jahre brauchen. Das haben wir. Durch dieses Sondervermögen wissen wir, was in zwölf Jahren ungefähr an Mitteln da ist. Unsere Vorstellung ist, dass wir das allmählich hochwachsen lassen und dass wir dann auch sehen – darüber müssen wir uns erst noch unterhalten; wir haben gewartet, was die Koalition jetzt endgültig beschließt –: Wer soll eigentlich was und wie viel bekommen? Wie viel bekommt die kommunale Ebene, wie viel bekommen die Länder, was behält der Bund selbst? Der Bund hat selbst einen riesigen Sanierungsbedarf in den Bereichen Autobahn und Schiene. Aber wir haben auch einen riesigen Sanierungsbedarf bei Landesstraßen, und wir sehen natürlich auch die Bundesstraßen, für die wir in der Umsetzungsverantwortung sind. Wir haben uns darauf vorbereitet. Wir haben schon seit Jahren auch beim Personalaufbau dafür gesorgt, dass wir zuneheriode – 120. Sitzung – Mittwoch, 9. April 2025 mend Experten haben, die die Sanierung, insbesondere die Brückensanierung, bearbeiten können. Heute Morgen ist zu Recht gesagt worden: Mit dem Geld allein saniert sich gar nichts, sondern man muss planen und rechnen und dann vergeben, und es müssen auch Firmen da sein, die das machen können. Deswegen lege ich einen so großen Wert darauf, dass es langsam hochgeht. Denn schnelles Geld ins System zu geben, wird nur zum Verbrennen des Geldes führen und keinen positiven Effekt haben, sondern nur zu einer Preissteigerung führen. Man wird nichts schneller bekommen, weil es einfach nicht schneller geht, aber alle, die da sind, kassieren mehr. Vielleicht noch ein paar Zahlen: Wir geben 425 Millionen € im Jahr 2025 für verschiedene Sanierungsprojekte aus. Das sind etwa 140 km Bundesstraßen – im Wesentlichen die Fahrbahnen –; an Landesstraßen sind es 150 km. Wir sehen aber das Programm als solches schon auch als atmendes Programm in dem Sinn, dass wir auch sehen müssen, was passiert, was ansteht. Im letzten Jahr gab es die Hochwasserkatastrophe im Rems-Murr-Kreis. Da war es zwingend notwendig, Mittel zur Verfügung zu stellen, um die kaputten Straßen sofort zu sanieren. Diese Mittel waren so nicht vorgesehen. Das hat dann dazu geführt, dass andere Projekte nach hinten verlagert wurden.

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