Sandro Scheer
Vielen Dank, dass ich fragen darf. – Frau Staatssekretärin, mich beschleicht da so ein bisschen der Gedanke des gläsernen Schülers. Wenn Sie sagen, das Arbeitsamt könnte dann auf die Daten zurückgreifen, frage ich mich, was denn mit den Daten ist, wenn die Leistungen in früheren Zeiten etwas schwächer gewesen sind und diese dann abrufbar wären. Könnte da unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit nicht ein Nachteil entstehen? Dann: Muss denn der Staat alles überwachen, oder wollen wir nicht auch die Schüler zu eigenständigen Bürgern erziehen, die das über den Bildungsweg mitbekommen und nicht über eine Schüler-ID? Also, mich beschleicht da irgendwie der Gedanke einer Komplettüberwachung. Könnten Sie dazu noch etwas sagen?
