Dr. Hans-Ulrich Rülke
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zum Konsens, Herr Ministerpräsident. Wir haben so etwas wie einen Epochenbruch erlebt oder, Kollege Stoch, eine Zeitenwende. Das ist in der Tat richtig. Epochenbrüche und Zeitenwenden erfordern besondere Reaktionen. Richtig ist: Es geht in dieser historischen Lage um die Selbstbehauptung des europäischen Kontinents. Wenn Sie jetzt aber behaupten, Herr Ministerpräsident, die FDP bestünde buchstabengetreu auf der in den Nullerjahren konzipierten Schuldenbremse, kann ich Ihnen sagen: Diese Behauptung ist ganz einfach falsch. Die FDP war dazu bereit, im Jahr 2022 nach dem Überfall auf die Ukraine ein Sondervermögen von 100 Milliarden € im Grundgesetz zu implementieren, in Veränderung der ursprünglichen Schuldenbremse. Ich nehme an, Ihnen ist das entfallen, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der FDP/DVP) Die FDP-Bundestagsfraktion im alten Bundestag hat auch das Angebot gemacht, bezogen auf die Verteidigungsausgaben die Schuldenbremse zu lockern. Das Angebot war: Wir ziehen eine Grenze ein von 2,0 % des Bruttoinlandsprodukts, bis zu der es aus dem Haushalt zu finanzieren ist, und was darüber hinausgeht, wird von der Schuldenbremse freigestellt. Die Grünen haben einen ähnlichen Vorschlag gemacht: 1,5 %. Sie haben sich von CDU und SPD letztlich nur herunterhandeln (Dr. Hans-Ulrich Rülke) lassen – auf 1,0 %, weniger als bisher –, damit diese neue Schuldenkoalition in Berlin Spielraum erhält. (Zuruf: Alles falsch!) Auch an dieser Stelle hat sich die FDP bewegt. Deshalb ist die Aussage falsch, wir würden ideologisch, buchstabengetreu an der Schuldenbremse festhalten. (Beifall bei der FDP/DVP) Dieser Epochenbruch, die Notwendigkeit zur Selbstbehauptung, erzwingt aber nicht ein zweites Sonderschuldenvermögen von 500 Milliarden € angeblich für die Infrastruktur. Das hat damit nichts zu tun. Da hat man nur den Epochenbruch genutzt, um ein zweites Schuldenpaket sozusagen hineinzumogeln, damit diese Koalition weiter Spielgeld für Wahlgeschenke hat. Das ist doch die Realität. (Beifall bei der FDP/DVP) Das zweite Schuldenpaket hat nichts mit der europäischen Selbstbehauptung zu tun. Das Dritte ist, dass es auch nicht die Notwendigkeit gibt, aufgrund dieses Epochenbruchs jetzt im Land Baden-Württemberg neue Schulden zu machen. Das beweisen Sie ja, indem Sie sagen, Sie sähen im Moment keine Notwendigkeit, dass das Land Baden-Württemberg neue Schulden aufnimmt. Insofern war unsere Frage schon berechtigt, die wir an Ihre Regierung, an Ihre Regierungskoalition gestellt haben, ob Sie nun planen, diese neuen Spielräume zu nutzen. Die Antwort – wenn ich es richtig verstanden habe – lautet: vorerst nicht. Das ist schon mal eine wichtige Feststellung für uns. Nun haben Sie, Herr Ministerpräsident, gesagt: Es ging nicht anders bei diesem Paket. Im Bundestag wurde ein Gesamtpaket zur Abstimmung gestellt, und der Bundesrat musste dann nach dem Prinzip „Vogel, friss oder stirb“ entweder diesem Gesamtpaket zustimmen oder es ablehnen, und hätte man es abgelehnt, dann wären auch die Verteidigungsausgaben für den Epochenbruch gescheitert. Das ist richtig; das sehen wir durchaus. Die Frage ist allerdings schon, ob es nicht auch anders gegangen wäre, nämlich unter Einbeziehung des Parlaments. (Zuruf von der AfD: Des frisch gewählten!) Sie haben im Bundesrat einem Eingriff in die Landesverfassung zugestimmt, ohne überhaupt das Parlament mit einzubeziehen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das hätten wir schon erwartet, Herr Ministerpräsident, bei einem derart gravierenden und dramatischen politischen Prozess. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Einfach das Parlament außen vor zu lassen und zu sagen, das sei nur eine Sache der Landesregierung, und eine Landesregierung, die keine Zweidrittelmehrheit im Parlament repräsentiert, nimmt einfach für sich in Anspruch, eine so weitreiriode – 120. Sitzung – Mittwoch, 9. April 2025 chende Verfassungsänderung vorzunehmen, das halten wir für nicht in Ordnung, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Anton Baron AfD) Sie haben – so Ihre Aussage – der neuen Bundesregierung einen Vertrauensvorschuss gewährt. Ich bewundere da Ihren Mut, aber besondere Zeiten erfordern vielleicht auch eine besondere Form des Vertrauens. Dieser Vertrauensvorschuss beinhaltet einen Blindflug. Es wurde in dieser Debatte mehrfach deutlich: Niemand weiß genau, was jetzt geplant ist, wie die 100 Milliarden € vom Schuldenpaket Infrastruktur letztlich auf die Bundesländer verteilt werden. Niemand weiß auch genau, wie mit diesen neuen Verschuldungsrechten von 0,35 % umgegangen werden soll. Ich denke schon, dass es angemessen ist, in der Landespolitik darüber zu reden, ob man bei diesem Prozess einfach so zuschaut oder in diesen Prozess eingreift. Ich habe es so verstanden, Herr Ministerpräsident, dass Sie in diesen Prozess eingreifen und das Parlament nach Ostern darüber informieren wollen, was Sie sich vorstellen. Das ist in Ordnung. Gleichwohl ist es angemessen, in diesem Landtag danach zu fragen. Darüber hinaus ist es angemessen, diesen anstehenden Prozess zu begleiten und gegebenenfalls zu korrigieren. Uns ist durchaus bekannt, dass im Grundgesetz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ steht. Im Grundgesetz steht aber auch, dass die Länder eigene Rechte, eine eigene Hoheit haben, wenn es um die Finanzen geht; Sie haben den Artikel selbst zitiert, Herr Ministerpräsident. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Da stehen doch zwei Verfassungsgüter gegeneinander. Wenn man feststellt, dass dieses im Schweinsgalopp auf den Weg gebrachte Gesamtpaket, das jetzt beschlossen wurde und bei dem vieles unklar ist, vielleicht etwas in die falsche Richtung geht, dann muss man doch bereit sein, es im Wege eines Gesetzescontrollings möglicherweise wieder zu verändern. Das ist die Frage, die wir stellen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Herr Ministerpräsident, sind Sie und Ihre Regierung gegebenenfalls bereit, da im Wege einer Bundesratsinitiative nachzubessern? Wenn man feststellt bzw. die Erkenntnis reift, dass die Länder Verschuldungsrechte haben, die sie eigentlich gar nicht brauchen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Dann nimmt man sie nicht!) oder etwas falsch aufgegleist ist, muss es doch möglich sein, diesen Prozess wieder zu verändern. Deshalb denke ich, dass die Frage schon berechtigt ist, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) ob diese Landesregierung grundsätzlich zum ursprünglichen Geist des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassung zur Schuldenbremse steht. (Beifall bei der FDP/DVP) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Es geht, wie Sie gesagt haben, um eine Neuordnung der Aufgaben, und diese Neuordnung der Aufgaben zwischen dem Bund und den Ländern ist nicht abgeschlossen. Da gibt es erhebliche Unsicherheiten und einen Nachbesserungsbedarf. Wenn Sie, Herr Ministerpräsident, von einer Neuordnung der Aufgaben sprechen – das waren Ihre Worte an diesem Pult –, dann muss man doch auch bereit sein, dieses ganze Gesetzespaket gegebenenfalls nachzujustieren. Um es anders zu formulieren: Wir haben ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie sagten, es ginge nicht anders, wir müssten dieses Gesamtpaket kaufen, obwohl es an dieser Stelle – wie Sie es formuliert haben – ein Störgefühl gebe. Das darf aber nicht heißen – und das wäre Ideologie, Herr Ministerpräsident Kretschmann –, dass dieses Paket so, wie es beschlossen wurde, für die Ewigkeit steht und nicht mehr hinterfragt wird. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: „Für die Ewig- keit“ hat gar niemand behauptet! Nur zwölf Jahre!) Ein solches Hinterfragen ist notwendig, und das erwarten wir, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Kollege Stoch, Sie sprachen davon, dass es zu diesem Verfahren keine Alternative gegeben habe. Für die Positionierung der Landesregierung im Bundesrat gab es schon die Alternative, den Landtag zu befragen. Es gab für die Landesregierung im Bundesrat allerdings nicht die Möglichkeit, zu einem anderen Verfahren zu kommen. Man konnte nur zustimmen oder ablehnen. Es gibt jedoch durchaus die Möglichkeit, dieses Verfahren zu hinterfragen und gegebenenfalls zu ändern. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Jetzt nicht mehr!) Wir stellen jedenfalls fest, dass diese zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts hier im Land Baden-Württemberg derzeit nicht gebraucht werden. Wir stellen auch fest, Herr Ministerpräsident: Wenn Sie – – (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) – Was quatschen Sie denn immer dazwischen? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das war ein Zwi- schenruf! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE) Kümmern Sie sich um Ihre figürlichen Darstellungen, aber quatschen Sie nicht immer dazwischen, Herr Rösler. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP)
