Dr. Hans-Ulrich Rülke
Ja, eben, ich habe das Wort. (Heiterkeit) Ich habe den Finanzminister zitiert, der davon gesprochen hat, es sei unklar, wie das Ganze läuft – Herr Dr. Rösler, Sie dürfen sich gern wieder hinsetzen –, (Heiterkeit – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Wieder ganz stilvoll!) und wenn dabei herauskommt, dass es zwingend ist, dass diese Schulden jedes Jahr aufgenommen werden, dann besteht die Alternative für das Land Baden-Württemberg darin, zu sagen: „Wir nehmen das Geld“ oder: „Wir nehmen es nicht.“ Wenn wir es nicht nehmen, dann wird es unter den anderen verteilt. Genau diese Möglichkeit hat der Finanzminister beschrieben – nicht ich. Es ist doch klar, was passiert, wenn ein Land vor die Alternative gestellt wird, einen Anteil an einer zwangsläufigen Verschuldung dem eigenen Haushalt zuzuführen oder nicht. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Nein, es ist immer noch eine souveräne Entscheidung des Landes, das zu akzeptieren! Das ist kein Automatismus!) Dann ist doch klar, was passiert. Damit ist es im Grunde der Zwang zur Verschuldung. Genau das kann das Ergebnis sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Kollege Stoch, Sie werfen dem Finanzminister immer vor, er sitze auf einem Sack voll Geld und verteile dieses Geld nicht. Wenn der Finanzminister auf einem Sack voll Geld sitzt, kann man doch nicht daran interessiert sein, den Sack noch größer zu machen. (Zuruf von den Grünen: Hat das eine Rolle gespielt?) Ich habe es schon so verstanden, dass Sie dafür plädieren, weitere Verschuldungsrechte zu ziehen oder weitere Verschuldungsmöglichkeiten zu schaffen. Sollte das nicht der Fall sein, freut mich das. Dann wären wir absolut einig. Sollten Sie aber der Meinung sein, wir bräuchten weitere Verschuldungsspielräume für Baden-Württemberg, dann wäre es, meine ich, zunächst einmal notwendig, erst einmal das Geld aus dem Sack einzusetzen, auf dem der Finanzminister nach Ihrer Auffassung sitzt. Erst dann würde es Sinn ergeben, zu neuen Verschuldungsrechten zu kommen. (Beifall bei der FDP/DVP) Herr Ministerpräsident, für uns stellt sich in der Tat die Frage, wie Sie weiter mit der Schuldenbremse umgehen wollen. Aktuell sind Sie offensichtlich der Meinung, wir bräuchten diese 0,35 % nicht. Für uns stellt sich die Frage: Sind Sie der Meinung, dass wir uns für die Zukunft den Spielraum dieser 0,35 % schaffen sollten, oder sind Sie nicht dieser Meinung? (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Der ist doch schon da!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Wir würden Sie dabei unterstützen, zu sagen: „Wir kehren zu dieser ursprünglichen Form zurück.“ – Herr Kollege Schwarz, lesen Sie das Urteil des Verfassungsgerichts. Dort steht, es bestehe die Möglichkeit, wieder zum ursprünglichen Zustand zurückzukehren. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Bundesrecht bricht Landesrecht!) Dafür würden wir plädieren. Deshalb ist es auch unsere Frage, Herr Ministerpräsident, ob Sie uns auf diesem Weg unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
