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Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP 09.04.2025 Sitzungen 17/120

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Uns interessiert, ob die Landesregierung, ob der Ministerpräsident noch zur Schuldenbremse steht. Er war ja vor 15 bis 20 Jahren einer derjenigen, die an der Schuldenbremse in ihrer bisherigen Form mitgearbeitet haben. Das Parlament hier – es war in einem erfreulicheren Zustand als heute, auch was die Zahl der Fraktionen anbelangt – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das stimmt, Herr Kollege! Da haben Sie recht!) hat diese Schuldenbremse einstimmig beschlossen. Sie, Herr Ministerpräsident, haben im Bundesrat der Grundgesetzänderung zugestimmt, implizit auch einer Änderung der Landesverfassung. Dennoch habe ich gelesen, es gefalle Ihnen nicht, was da, zumindest in Bezug auf die Landesverfassung, mit der Schuldenbremse impliziert gewesen ist. riode – 120. Sitzung – Mittwoch, 9. April 2025 Deshalb möchten wir am heutigen Tag wissen, wie es die Landesregierung denn mit der Schuldenbremse hält – also die Gretchenfrage der baden-württembergischen Landespolitik. (Beifall bei der FDP/DVP) Sie, Herr Kollege Schwarz, haben unter Tagesordnungspunkt 1 schon Bezug auf Tagesordnungspunkt 2 genommen. Jetzt will ich unter Tagesordnungspunkt 2 Bezug auf Tagesordnungspunkt 1 nehmen. Kollege Stoch hat ja eine Einladung ausgesprochen. Wir haben gesagt: Wir sind da offen. Die Äußerungen der Koalitionsfraktionen habe ich eher so wahrgenommen, dass im Moment keine so große Offenheit besteht. Sie, Herr Kollege Schwarz, haben davon gesprochen, wir würden im Zusammenhang mit der Schuldenbremse im Moment im Nebel stochern. Kollege Hockenberger hat davon gesprochen, es sei alles offen, man wisse noch gar nicht, was auf einen zukommt. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Finanzminister Bayaz wiederum hat von Zumutungen gesprochen, auch davon, dass es möglich sei, dass im Grunde vorgesehen ist: Die Länder werden zur Verschuldung gezwungen, und die Gelder, die Bundesländer nicht haben wollen, werden dann auf andere Bundesländer verteilt. Das wäre theoretisch möglich, so wie das Ganze angelegt ist. (Heiterkeit des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Das zeigt im Grunde schon, wie absurd das Ganze ist. Da wird eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Die Landesregierung stimmt ihr im Bundesrat zu, und es könnte dabei herauskommen, dass man zu Schulden gezwungen wird, die man gar nicht braucht. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Das muss man sich einmal vorstellen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP) Vor diesem Hintergrund stellt sich schon die Frage, ob das alles so, wie es abgelaufen ist, in Ordnung war. Ich will nur daran erinnern: Ich bin jetzt wirklich kein Freund des Gebäudeenergiegesetzes, aber beim Gebäudeenergiegesetz wurde vom Verfassungsgericht geurteilt: So schnell und in einem derartigen Blindflug geht es nicht. Aber diese Geschichte, dieser massive Eingriff in Bundes- und Länderrechte wird im Schweinsgalopp durchgezogen, und die Landesregierung sagt im Bundesrat einfach Ja und Amen dazu. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Deshalb haben wir das vom Verfassungsgericht überprüfen lassen. Ich empfehle, das vorläufige Urteil des Verfassungsgerichts einmal zu lesen. Da wird schon deutlich, dass auch das Verfassungsgericht sieht, dass es Argumente gegen diese Vorgehensweise gibt. Das ist eigentlich auch nachvollziehbar. Anders als etwa die Landesregierung von Schleswig-Holstein – diese kann sich auf eine Zweidrittelmehrheit im Parlament stützen – haben Sie, Herr Ministerpräsident, eine solche Mehr- (Dr. Hans-Ulrich Rülke) heit nicht. Trotzdem haben Sie ohne Konsultation des Landtags im Bundesrat im Grunde auf Basis einer Zweidrittelmehrheit für die Änderung der Landesverfassung die Hand gereicht. Das halten wir für problematisch. Deshalb, meine ich, ist es schon notwendig, in diesem Parlament darüber zu reden und auch darüber zu reden, wie man es denn zukünftig mit der Schuldenbremse halten will. Ich habe von beiden Koalitionspartnern jetzt vernommen, man habe keinen Nachtragshaushalt vor, man wolle diese zusätzlichen Verschuldungsrechte zunächst mal nicht ziehen, man habe zunächst mal vor, mit dem auszukommen, was man hat. Das begrüßen wir. Es bestehen dann aber künftige Möglichkeiten. Auch über diese künftigen Möglichkeiten muss man ja reden. Denn, Herr Bayaz, Sie haben davon gesprochen: Es sollte nicht so sein, dass erst das Geld kommt und dann die Frage: „Was machen wir mit dem Geld?“, weil das natürlich Reformen verhindert. Genau das ist aber jetzt beschlossen worden. Die Anreize sind da, sich zu verschulden und dann anschließend zu sagen: „Jetzt schauen wir mal, wie wir das Geld verteilen können.“ Wenn es tatsächlich so kommt, dass der Bund die Länder zwingt, jedes Jahr 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts in einer Haushaltsordnung – – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist doch Quatsch! Wir werden doch nicht gezwungen!) – Bitte, Herr Rösler, wollten Sie eine Zwischenfrage stellen oder wollten Sie sich wieder zuschalten? (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)

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