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Dr. Wolfgang Reinhart

12.03.2025 Sitzungen 17/117

Wir kommen jetzt zur Zuständigkeit der Landesregierung. Ich darf die Frau Ministerin ans Redepult bitten. Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage als Allererstes Danke schön an alle Fraktionen, die Kolleginnen und Kollegen für die sehr breite und einhellige Unterstützung unseres Gesetzentwurfs. (Abg. Anton Baron AfD: Gern!) In der Tat, wir bringen heute das Verfahren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zum Abschluss, und – Sie haben das alle mit Ihren Worten bestätigt – wir machen etwas ganz Wichtiges: Wir schaffen es, die Landes- und die Regionalplanung im wahrsten Sinn des Wortes rundzuerneuern. Die Stichworte sind alle gefallen: Die Verfahren werden schneller, sie werden digitaler, sie werden effizienter, und vor allem werden die Pläne robuster. Deswegen schaffen wir damit die Voraussetzungen für eine wirklich zukunftsfähige Landesplanung, für eine zukunftsfähige Regionalplanung, die den Bedürfnissen unserer Gesellschaft gerecht wird. Damit ist dieses Gesetz auch ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Ich finde, es ist ein wirklich gutes Zeichen, dass sich alle Fraktionen hinter dieses wichtige Ziel stellen und sich jetzt gemeinsam auf dieses Gesetz verständigen können. Sie haben die Themen benannt: Digitalisierung, die Planerstellung wird robuster und besser, die Planerhaltung wird flexibler, auch die Plangenehmigung bekommen wir schneller auf den Weg. Deswegen möchte ich darauf gar nicht mehr im Detail eingehen. Eines ist mir jedoch noch wichtig – diesen Aspekt möchte ich deswegen nochmals herausgreifen –: Wir wollen mit dem Gesetz auch erreichen, dass Beteiligungsrechte nicht durch Beteiligungsmöglichkeiten missbräuchlich ausgeübt werden, um etwas zu verhindern oder einen Prozess zu erschweren. Deswegen möchte ich noch einmal ganz besonders betonen, dass es mir nicht darum geht – auf gar keinen Fall –, berechtigte Stellungnahmen, berechtigte Einwendungen zu verhindern. Denn Raumordnung lebt ja gerade von der Abwägung unterschiedlicher Belange. Das ist ja gerade ihr Kerngehalt. Das heißt, es müssen zunächst einmal auch wirklich alle Beeriode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 lange auf den Tisch, damit man sie diskutieren und gegeneinander abwägen kann. Nur so kann Raumordnung wirklich zu einem echten Anwalt berechtigter Belange werden und Konflikte auflösen. Aber dieses Recht darf nicht missbräuchlich genutzt werden, um Planungsprozesse lahmzulegen – so, wie wir es beispielsweise in der Region Neckar-Alb mit 450 000 Einwendungen erlebt haben, die zum Teil sogar KI-generiert waren und den kompletten Planungsprozess beim Ausbau der erneuerbaren Energien lahmgelegt haben. Das konterkariert den Zweck der Planung. Das kann nicht unser Ziel, unser Interesse sein. Wir dürfen so etwas auch im Interesse der vielen Betroffenen, die sich in einen Planungsprozess einbringen, nicht zulassen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) – Vielen Dank. – Was kann hier helfen? Ich bin überzeugt, dass wir durch die Digitalisierung gute Möglichkeiten bekommen, die wir hier unbedingt einsetzen und nutzen sollten. Daher sind die Verfahrensregelungen jetzt noch zielgerichteter auf die rein digitale Abwicklung der Planaufstellungsverfahren hin ausgerichtet. Massenhafte Eingaben in Papier, die dann per Lkw vor ein Büro, vor einen Regionalverband gefahren werden und dort ausgeladen werden, das gehört nun wirklich der Vergangenheit an. Die rein digitale Beteiligung wird künftig auch die automatisierte, digitalisierte Auswertung durch KI – das war mir persönlich ganz wichtig – möglich machen. Auch das ist ein völlig neuer Weg, den wir hier gehen. Das heißt, wir können heute, Sie können heute ein Gesetz beschließen, das auf die Anforderungen der Praxis zugeschnitten ist, das die Planverfahren schneller und einfacher macht und so grundlegend modernisiert. Es freut mich wirklich sehr, dass wir hier die breite Unterstützung des Parlaments haben. Besonders bedanken möchte ich mich bei den Fraktionen der Grünen und der CDU für die breite Unterstützung in der Vorbereitung des Gesetzes. Herzlichen Dank ans ganze Parlament für die breite Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)

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