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Dr. Natalie Pfau-Weller

CDU 12.03.2025 Sitzungen 17/117

Vielen Dank. – Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Es ist ein sperriger Begriff aus der Raumordnung. Da ich nicht weiß, ob die Zuschauerinnen und Zuschauer hier überhaupt wissen, was das Landesplanungsgesetz ist, schildere ich noch mal kurz, was das Landesplanungsgesetz regelt. Das Landesplanungsgesetz regelt beispielsweise, dass unser Bundesland Baden-Württemberg in zwölf Regionen aufgeteilt ist. Es regelt außerdem, welche Aufgaben die Regionalverbände haben, es regelt die Regionalplanung und auch, wie man einen Landesentwicklungsplan und einen Regionalplan aufstellt. Das ist beispielsweise sehr wichtig – das hat meine Vorrednerin schon gesagt – für Windenergie, für Solarenergie, aber auch für regionale Gewerbegebiete. Insofern ist es sozusagen die grobe Raumordnung. Heute haben wir, wie gesagt, die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, weil wir verschiedene Änderungen anstreben. Die erste Veränderung ist die Beschleunigung des Verfahrens; das ist sehr wichtig. Wir alle wissen, dass die Verfahren sehr lange dauern; in manchen Bereichen dauern die Prozesse einfach zu lang. Deswegen haben wir im Gesetzentwurf die Frist zur Stellungnahme verkürzt. Es gibt auch eine Konzentration der Rechtsprüfung auf das Wesentliche. Insofern wollen wir einfach eine effizientere Landesplanung erreichen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 Der zweite Bereich ist der Bereich der Digitalisierung. Bislang gingen die Stellungnahmen schriftlich ein. Künftig sollen alle Stellungnahmen online eingegeben werden. Auch die gesamte Bürgerbeteiligung findet dann online statt. Dieser Punkt ist ein absoluter Effizienzgewinn, eine Effizienzsteigerung. Zum anderen sparen wir auch Ressourcen, weil wir das ganze Papier nicht mehr benötigen. Insofern haben wir dann auch der Umwelt etwas Gutes getan. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Der dritte Bereich der Änderung des Landesplanungsgesetzes beinhaltet den Bürokratieabbau und eine Vereinfachung. Das hat auch schon meine Vorrednerin angesprochen. Es gibt verschiedene Regelungen, die künftig gestrichen werden, es werden unterschiedliche Regelungen harmonisiert, z. B. mit dem Raumordnungsgesetz. Insofern sparen wir hier einige Regelungen ein und machen es deutlich straffer, damit wir nicht so viele unnötige Regelungen haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Der letzte Punkt betrifft die Innovation. Dank Flexibilisierungs- und Experimentierklauseln sind zukünftig auch Abweichungen von diesem standardisierten Verfahren möglich, um zukünftig viel besser flexibel auf Krisen reagieren zu können. Das ist eine Möglichkeit, wie man durchaus innovativ auf verschiedene Krisen reagieren kann, mit denen wir in Zukunft leider konfrontiert sein werden. Der Normenkontrollrat hat sich positiv gegenüber diesem Gesetzentwurf geäußert, hat den Entwurf begrüßt. Das Vorhaben ist haushaltsneutral. Das sind schon einmal zwei gewichtige Punkte, warum man diesen Gesetzesänderungen auch zustimmen kann. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Änderung des Landesplanungsgesetzes steht unter den Leitbegriffen Beschleunigung, Digitalisierung und Vereinfachung. Insofern erbitten wir die Unterstützung dieses Gesetzes. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

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