Dr. Erik Schweickert
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich habe von dem Fall Anfang dieses Jahres auch erst erfahren. Jetzt sagt man: Das war eben ein IT-Fehler des Bundes. Das war es faktisch auch. Trotzdem lief es ja über die L-Bank. Und meine Frage – die haben Sie jetzt nicht beantwortet –: Warum hat man eigentlich die Betroffenen nicht informiert? Denn man muss sich das Ganze schon so vorstellen: Man gibt da etwas in ein Onlineportal ein. Dann kommt ein Betrag heraus. Dann wird dieser Betrag überwiesen. Und dieser wird schließlich dafür eingesetzt, das Unternehmen zu retten, um iode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 Steuern, IHK-Beiträge zu zahlen – was weiß ich, was alles anfällt. Das, was da kommt, geht ja nicht im Verhältnis 1 : 1 in den Gewinn des Unternehmens. Vielmehr wurde ein Unternehmen gerettet. Und dann sagt man fünf oder viereinhalb Jahre später: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht ja, dass bei der Schlussabrechnung alles gegengerechnet wird. Sie wissen doch nicht erst seit Januar 2025, dass da ein Systemfehler vorliegt. Warum geht man dann nicht proaktiv auf die Unternehmen zu, anstatt zu warten, bis die bzw. der prüfende Dritte das einreicht und erst mal niemand weiß, worum es ging? Im ersten Moment wusste auch die L-Bank nicht, wo der Fehler liegt. Denn es hat sich ja hin und her gezogen. Deswegen also die Frage: Warum geht man nicht auf die Unternehmen zu, die bei der L-Bank den Antrag gestellt haben? Das Zweite: Was glauben Sie denn, was für ein Signal das an die Unternehmen ist, wenn wir einerseits reihenweise die Prozesse verlieren, weil wir hinsichtlich der coronabedingten Liquiditätsausfälle zu unbestimmt gewesen sind, andererseits aber den betreffenden Unternehmen sagen: „Bei euch haben wir Nachforderungen gemacht, die habt ihr bezahlt; ihr habt nicht geklagt, das war’s“? Wir alle wünschen uns nicht, dass so etwas noch einmal vorkommt. Aber sind nicht auch Sie der Meinung, dass so etwas zu Politikverdrossenheit insbesondere in den Unternehmen führt, wenn der Staat etwas ins Schaufenster stellt, was er nachher nicht halten kann? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Also, der letzten Aussage – der Staat stelle Dinge ins Schaufenster, die er nicht halten kann – möchte ich widersprechen. Wir haben über die Coronahilfen und die Überbrückungshilfen – die Ereignisse haben sich in dieser Zeit überschlagen – wirklich alles unternommen, um den Unternehmen in unserem Land in dieser Zeit zur Seite zu stehen und sie dann in der Weiterentwicklung der Programme, gerade bei den Überbrückungshilfen – – Beispielsweise haben wir, das Land, auch für die Schausteller sowie für die Hotellerie und Gastronomie mit der Stabilisierungshilfe Extraprogramme aufgelegt. In dieser schweren Phase, in der man auch hätte verzweifeln können, hatten wir alle große Bedenken, dass die Unternehmen ihre Tätigkeit aufgeben und es dann wirklich zu einem Flächenbrand kommt. Dem haben wir durch die Programme entgegengewirkt, die wir, Bund und Länder, gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Die Länder haben dann ergänzt, und beim Bundesprogramm haben wir administriert. Deswegen muss man da unterscheiden. Sie haben zum einen danach gefragt, wie die L-Bank damit umgeht. Da bin ich nicht involviert. Die L-Bank führt dies aus und geht da natürlich auch vor dem Hintergrund dieser Masse von Anträgen schon verantwortungsbewusst mit den Partnerinnen und Partnern um. Dazu, zu welchem Zeitpunkt wer wann über mögliche Systemfehler informiert wurde, kann ich jetzt keine Aussage treffen. Tatsache ist, dass ja gerade die Schlussabrechnung dazu dienen soll, (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Dass System- fehler gefunden werden!) für – in Anführungszeichen – „IT-Systemfehler/Abrechnungsfehler/Angabenfehler/Einschätzungen, die noch einmal korrigiert werden“ die korrekten Zahlen noch einmal zu erfassen, damit Fehler auch korrigiert werden. Ich denke, vor dem Hintergrund, dass es wirklich ein Milliardenprogramm war, gibt es natürlich Fälle, in denen Fehler gemacht wurden. In diesem Fall wurde es jetzt nach unten korrigiert. Es hätte aber auch sein können, das hätte nach oben korrigiert werden müssen. Solche Fälle gibt es auch, in denen die Hilfen dann sogar erhöht wurden. In diesem Fall wurde jedoch ein zu hoher Abschreibungsbetrag angesetzt. Unser Rechtsstaat hat gewisse Prinzipien, Grundregeln, und ich meine, wir sind auch gut beraten, diese nicht außer Kraft zu setzen. Ich möchte noch einmal dieses große Ganze in den Blick nehmen. Bei 600 000 Anträgen konnten wir der überwiegenden Mehrheit eine großartige Hilfestellung geben. (Beifall bei der CDU)
