Daniel Born
Ich darf die Frau Wirtschaftsministerin um die Beantwortung der Fragen bitten. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Koleriode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 leginnen und Kollegen! Es ist noch nicht ganz ein Jahr her, da haben Sie, lieber Herr Professor Schweickert, an derselben Stelle und im selben Format denselben Vorwurf erhoben. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) „Chaos bei den Coronahilfen“, diesen Vorwurf erheben Sie nicht zum ersten Mal, und auch vor einem Jahr war es nicht das erste Mal, dass Sie diesen Vorwurf erhoben haben. Ich komme mir vor wie bei „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Ich möchte Ihnen heute, wie ich das jedes Mal mache, wieder entgegnen: Seit Beginn der Coronapandemie, vor beinahe auf den Tag fünf Jahren, hat die Landesregierung wirklich erfolgreich und unaufgeregt ihr Ziel verfolgt, in einer Phase, in der sich die Unternehmen in unserem Land und wir alle uns in einer Ungewissheit befunden haben, zwischen dem Gesundheitsschutz der Menschen und der Freiheit, auch unternehmerisch tätig zu sein, abzuwägen. Die Regierungen – das war ja nicht nur in Baden-Württemberg, in Deutschland so; es war weltweit so – waren dazu gezwungen, über Verordnungen in Teilen Einschränkungen vorzunehmen, damit sich Menschen nicht mehr begegnen und sich dadurch gegenseitig anstecken konnten. Dadurch kam es zu Schließungen in bestimmten Bereichen, die vom Staat vorgegeben wurden. Hätten wir den Unternehmen die Coronahilfen nicht in dieser Form zur Verfügung gestellt, dann wären ganze Branchen heute nicht mehr da. Wenn ich nur an die Hotellerie und Gastronomie denke, an den stationären Einzelhandel, aber auch an die Schausteller in unserem Land – sie alle hätten diese Zeit nicht durchgestanden. Deswegen war es richtig, die Coronahilfen auf den Weg zu bringen – natürlich in einer Geschwindigkeit, mit der wir unsere Förderprogramme sonst nicht aufsetzen. Der Druck war enorm. Wir mussten den Unternehmerinnen und Unternehmern in einem gewissen Rahmen auch schnell wieder Sicherheit geben. Das ist uns auch gelungen. Es gab keine Insolvenzwelle. Das war eine beispiellose Kraftanstrengung – Sie haben es ja auch angesprochen – vom Bund und den Ländern. Baden-Württemberg ist da wirklich vorausgegangen. Der Landtag hat da ja auch das Geld zur Verfügung gestellt, damit wir schnell Hilfestellung geben konnten. Ich denke, das muss man über alles stellen. Natürlich gibt es bei solchen Massenprogrammen – Herr Schweickert, ich möchte die Zahlen jetzt nicht wiederholen; Sie haben sie genannt – Einzelfälle, auf die die Programme nicht individuell zugeschnitten werden können. Sie haben die Bundesplattform angesprochen, die IT-Plattform: Ja, im Juni hat der Bund diese zentral zur Verfügung gestellt. Das war ein Bundesprogramm, das von den Ländern administriert und teilweise ergänzt wurde. Baden-Württemberg hat beispielsweise über den fiktiven Unternehmerlohn die baden-württembergischen Unternehmen noch zusätzlich unterstützt, sodass viele, gerade auch Kleinstbetriebe, nicht in die Grundsicherung gehen mussten. Wir haben da also noch zusätzlich etwas gemacht. Da waren wir aber natürlich auch an dieses System gebunden, und dieses System war bei fast 300 000 Anträgen auf Soforthilfe und dann auch auf Überbrückungshilfe – wenn man es hochrechnet, um nur mal die Größenordnung zu benennen – auch richtig. Wäre das Ganze hän- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) disch erfolgt, wären wahrscheinlich heute noch nicht alle Erstanträge bearbeitet. Das wäre nicht möglich gewesen. Die L-Bank hat die Plattform des Bundes genutzt und nutzt sie noch. Die L-Bank ist die Bewilligungsstelle; alle Länder haben entsprechende Bewilligungsstellen. Und nach Auskunft der L-Bank verfügen die Bewilligungsstellen über keine Möglichkeit, etwaige IT-Systemfehler und deren Folgen nachzuvollziehen. Denn das System wird von dem einen Dienstleister des Bundes betrieben. Da muss man also unterscheiden. Die L-Bank führt auch keine Statistik. Sie haben mich auf einen Fall angesprochen, der jetzt im Rahmen der Schlussabrechnung aufgrund eines bundesweiten Systemfehlers aufkam. Die Schlussabrechnungen, die uns der Bund vorgegeben hat, dienen ja auch dazu, eventuelle Fehler, die entstanden sind, auszugleichen. In diesem speziellen Fall war es tatsächlich so, dass es zu einer Verschlechterung der Förderung gekommen ist. Aber aufgrund des Systemfehlers – bedingt durch den IT-Systemfehler – wurde eine zu hohe Förderung ausbezahlt. Ich möchte jetzt nicht auf die Details eingehen. Sie wissen, es ging um Abschreibungen. Und im Grunde hat man das jetzt in der Schlussabrechnung korrigiert. Der Fördersatz betrug in der Zeit, in der der Systemfehler vorlag, 90 %. Der tatsächliche Fördersatz bei den Konditionen des Programms der Überbrückungshilfen lag bei 60 %. Man hat hier also jetzt im Grunde eine Korrektur auf den nach den Förderbedingungen korrekten Betrag vorgenommen. Sie hatten mich gefragt, wie viele solcher Fälle uns bekannt sind. In Baden-Württemberg ist das der einzige Fall, der uns bekannt ist. Wie gesagt: Die Schlussabrechnung soll ja auch dazu dienen, bei solchen Massenprogrammen auch entsprechende Abweichungen – die gibt es durchaus, auch in beide Richtungen, nach oben und nach unten – zu identifizieren, sodass – wir gehen ja mit Steuergeldern um – auf der Basis der Förderkonditionen die korrekten Beträge an die Unternehmen fließen. Sie haben mir eine Frage zu denjenigen gestellt, die nicht klagen. Ich meine, es ist wie bei allen Verfahren. Das hat mit den Coronahilfen nichts zu tun. Es gibt den geltenden Grundsatz: Wenn ein Unternehmen nicht geklagt hat, dann partizipiert es natürlich auch nicht an möglichen Änderungen durch eine Rechtsprechung, wenngleich uns ja noch keine rechtskräftigen Urteile vorliegen.
