Dr. Erik Schweickert
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel wurde vorgelesen. Frau Ministerin, damit Sie Ihre Zeit mit Beantwortungen verbringen können, trage ich es vor: Es waren 245 000 Fälle, 2,28 Milliarden €, größtes Förderprogramm der Geschichte des Landes, ja. Überbrückungshilfen für BW: 265 000 bewilligte Anträge, 8,64 Milliarden € für die Ü-Hilfen I bis IV – alle zusammen – bis zu November- und Dezember-Hilfen. Ergebnis: Bis Ende letzten Jahres hatten wir 237 000 Bewilligungen mit einer Schlussabrechnung, die eingereicht war. Wir haben 103 000 von der L-Bank bearbeitete Fälle und 19 000 Fälle ohne Schlussabrechnung. (Dr. Erik Schweickert) Wir haben fünf Klagen, davon zwei mit Übereinstimmungserklärungen, elf Gerichtsverfahren, von denen das Land acht verloren hat – diese acht richten sich gegen die Soforthilfe, also gegen das reine Landesprogramm ganz zu Beginn der Pandemie, wo man ja mit heißer Nadel gestrickt hat. Zwei Fälle zur Verwaltungsvorschrift, also dem Bundesprogramm, wurden abgewiesen; ein Fall ist noch offen. Und wir haben noch 1 444 Klagen offen. Dabei wissen wir nicht, wie viele davon sich auf das Landesprogramm und wie viele sich auf das Bundesprogramm beziehen. Ich halte also fest: Fünf Jahre nach Pandemiebeginn ist beim Thema Coronahilfen noch immer kein Abschluss erreicht. Wir haben Ungewissheit, eine Salamitaktik vom Ministerium beim Vorgehen, schlechte Kommunikation; wir haben eine Stichtagsregelung zum Nachteil von baden-württembergischen Unternehmen – darüber haben wir ja schon lange diskutiert –, Klagen etc. Das Ergebnis ist: Die Unternehmen sind sauer und von der grün-schwarzen Landesregierung mehr als enttäuscht. Jetzt möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, zu zwei Themen eine Frage stellen. Erstens: Ich habe hier einen ganz konkreten Fall von einem Unternehmen aus meiner Region, wo sich im Rahmen der Schlussabrechnung herausgestellt hat – Sie kennen den Fall; das Ministerium hat ja auch Stellung genommen –, dass das Unternehmen jetzt 14 000 € zurückzahlen muss, weil ein bundesweiter IT-Systemfehler vorlag. Mich würde einmal interessieren, wie man damit umgeht, dass eine fehlerhafte Berechnung der Förderhöhe nun einfach im Rahmen der Schlussabrechnung korrigiert wird. Warum, Frau Ministerin, übernimmt man bei so etwas keine Verantwortung? Es war ja schließlich die L-Bank, die es mit bearbeitet hat. Warum werden da Betroffene nicht rechtzeitig und proaktiv informiert? Und wie viele Fälle gibt es denn eigentlich in Baden-Württemberg oder in Deutschland, wo man jetzt aufwacht und den Unternehmen im Rahmen der Schlussabrechnung eben so sagt: „Ach, Pech, wir haben das Ding halt falsch programmiert, du bist jetzt der Dumme“? Dann zum Thema „Wer ist der Dumme?“ die zweite Frage, die ich Ihnen, Frau Ministerin, stellen möchte: Ganz viele Unternehmen haben darauf vertraut, dass das, was Sie sagen, richtig ist. Sie haben auf Ihre Politik vertraut und haben nicht geklagt. Diejenigen, die geklagt haben, gewinnen jetzt meist. Mich würde interessieren: Wie wollen Sie eigentlich mit den ehrlichen Unternehmen, die auf die Politik vertraut haben und die gesagt haben: „Das wird schon stimmen“, umgehen? Werden diese jetzt bestraft gegenüber den misstrauischen, die gesagt haben: „Das, was die in Stuttgart gemacht haben, kann doch nicht stimmen“? Ich denke, es wäre schon wichtig, dass Sie noch einmal klar darstellen, wer nun zahlen muss und wie man mit den Unternehmen umgeht, die der Politik vertraut haben und die nicht vor Gericht gezogen sind. Sind dann die Ehrlichen und die Vertrauenden die Dummen? Das würde ich gern wissen, Frau Ministerin. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Ken- ner SPD)
