Daniel Born
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf den Herrn Innenminister um die Beantwortung der Fragen bitten. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Oberstes Ziel ist es, dass Waf- (Minister Thomas Strobl) fen nicht in den Besitz von unzuverlässigen Personen gelangen. Insbesondere haben Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden nichts zu suchen. Hier stimme ich mit Herrn Abg. Hildenbrand wirklich zu 100 % überein. Deswegen setzt das Innenministerium auch alles daran, solchen Verfassungsfeinden den Zugang zu Waffen zu verwehren. Das machen wir sehr konsequent. Das haben wir im Übrigen sehr frühzeitig begonnen zu tun, und das machen wir, wenn Sie etwa den Blick auf die Bundesgesetzgebung richten, über die Innenministerkonferenz und auf andere Art und Weise, auch als bundespolitische Avantgarde. Daran können Sie erkennen, dass das ein Thema ist, das uns sehr, sehr wichtig ist. Wir haben frühzeitig damit begonnen. Bereits im Jahr 2017 habe ich alle Waffenbehörden im Land angewiesen, an Extremisten keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr zu erteilen und bereits erteilte Erlaubnisse konsequent zurückzunehmen. So konnten seit Anfang 2017 bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 252 Extremisten 351 waffenrechtliche Erlaubnisse bestandskräftig entzogen werden. Davon waren 619 erlaubnispflichtige Schusswaffen umfasst. Da hier vor allem Fachleute sitzen, weiß ich, dass ich das nicht zu erklären brauche. Da wir aber eine Öffentlichkeit haben, will ich kurz einen Satz dazu sagen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann durchaus die Erlaubnis für den Besitz mehrerer Schusswaffen beinhalten. Auf einer Waffenbesitzkarte können zwei, drei, vier, fünf Waffen eingetragen werden. Deswegen ist der Entzug einer solchen Erlaubnis nicht unbedingt gleichzusetzen mit der Zahl der Waffen, die dann eingezogen werden. Das Letztere können mehr sein. In diesem Fall waren es 619 erlaubnispflichtige Schusswaffen. Man kann natürlich sagen, das sei nicht arg viel, oder so. Ich bin völlig anderer Auffassung; denn jede Schusswaffe, jede Waffe, die wir einem Extremisten wegnehmen, ist zunächst einmal ein Sicherheitsgewinn in unserem Land. Um die Entwaffnung von Extremisten noch effizienter voranzutreiben, hat das Innenministerium die waffenbezogenen Erhebungen im Zusammenhang mit Extremisten im vergangenen Jahr grundlegend überarbeitet. Obwohl wir hier sehr gut auch bundesweit unterwegs sind, wollen wir es immer noch mal besser machen. Die neue Datenerhebung ermöglicht einen breiteren und noch genaueren Überblick. Dadurch rücken die betroffenen Personen noch stärker in den Fokus. Nach Rückmeldung der Waffenbehörden waren bis zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 214 Extremisten im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Das ist eine zunächst groß und hoch erscheinende Zahl. Das hängt aber damit zusammen, dass wir durch die Neuaufstellung auch Personen in den Fokus nehmen, die wir vorher so nicht im Fokus hatten, insbesondere auch Personen – ich sage es jetzt mal mit meinen Worten – in den Fokus nehmen, von denen wir noch keine gerichtsfesten Erkenntnisse haben, um eine Waffe zu entziehen, aber andere Erkenntnisse. Deswegen konzentrieren wir uns auf diese Personen, auch wenn wir noch nicht unmittelbar so weit sind, ihnen gerichtsfest ihre Waffenbesitzerlaubnis zu nehmen und die Waffen entsprechend einzuziehen. Nach Rückmeldung der Waffenbehörden waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 214 Extremisten im Besitz einer waffeniode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 rechtlichen Erlaubnis. Bei 25 dieser 214 Erlaubnisinhaber ist ein Widerrufsverfahren bereits eingeleitet worden. Bei weiteren 30 Erlaubnisinhabern ist ein Widerrufsverfahren in der Prüfung. Nach Einschätzung der Waffenbehörden reichen bei weiteren 64 Personen die Erkenntnisse derzeit noch nicht aus, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen. Bei 85 Erlaubnisinhabern liegen keine offenen gerichtsverwertbaren Erkenntnisse vor, und in zehn Fällen befindet sich die Erkenntnislage noch in der Prüfung. Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass nach Mitteilung der Waffenbehörden 112 der 214 Erlaubnisinhaber ausschließlich über einen kleinen Waffenschein verfügen. Das ist der Waffenschein, der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. 100 Personen verfügen zumindest auch über eine Waffenbesitzkarte, welche zum Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen berechtigt. Bei zwei Personen handelt es sich um sogenanntes Bewachungspersonal, welches über eine Waffenführungsberechtigung – das ist also das, was der Volksmund unter einem Waffenschein versteht – verfügt. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Entwaffnung von Extremisten ist eine Daueraufgabe. Die Sicherheitsbehörden erhalten laufend neue Erkenntnisse zu Extremisten, die Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind oder eine solche begehren. Es ist also immer ein dynamischer Prozess; deswegen entwickeln sich auch die Zahlen ständig und unterliegen einer Veränderung. Die Waffen- und Sicherheitsbehörden stehen in einem intensiven Austausch, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Noch einmal: Jede Waffe, die wir entziehen, ist ein Mehr an Sicherheit, und die aktuelle Erhebung macht deutlich, wie wichtig es ist, dass wir hier keinen Millimeter nachlassen. Das tun wir auch nicht. Wir setzen auch weiterhin alles daran, dass Extremisten nicht an Waffen gelangen und konsequent entwaffnet werden. Waffen haben in den Händen von Extremisten nichts, aber auch gar nichts zu suchen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD)
