Winfried Mack
Herr Minister, was ich nicht verstehe, ist Folgendes: Sie sind in dieser Sache Rechtsaufsichtsbehörde. Die Kassenärztliche Vereinigung hat jetzt ein Kriterium „Bis zu 45 Pkw-Minuten zur nächsten Notfallpraxis“ erfunden. (Abg. Petra Krebs GRÜNE: 30!) – Bis zu 45 Minuten, Frau Kollegin, zur nächsten Notfallpraxis. Ich habe alle Gesetze rechts und links, des Bundes und des Landes, durchgeschaut. Nirgendwo finde ich die 45 Minuten. Ich finde 30 Minuten, so beispielsweise auch in dem Lauterbach-Gesetz, in dem es heißt, ein bedarfsnotwendiges Krankenhaus im ländlichen Raum sei gegeben, wenn man 30 Minuten einhält. iode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 Oder ich lese im Gesetz, dass die Kassenärztliche Vereinigung bei den Hausärzten dazu verpflichtet ist, sich nach Mittelbereichen zu richten. In jedem Mittelbereich muss die kassenärztliche Versorgung mit Hausärzten gegeben sein, nur bei der Notfallversorgung soll der Mittelbereich keine Rolle spielen. Was sagen Sie als Rechtsaufsichtsbehörde dazu? Darf die Kassenärztliche Vereinigung einfach Kriterien erfinden, wie sie will, oder muss sie sich an das halten, was sie im Rahmen der Gesetze vorfindet? Das verstehe ich unter Ermessensüberprüfung. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Zuruf: Bravo!) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Abg. Mack, danke für die Nachfrage. – Tatsächlich gibt es keine gesetzliche Vorgabe zum Zeitwert. Die Sicherstellung ist den Kassenärzten anheimgestellt. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ist frei!) – Es ist frei, anheimgestellt, und sie orientieren sich – das ist für uns doch ganz wichtig in der Anerkenntnis der Wirklichkeit – an Richtwerten, auf die wir uns im Prinzip – Sie waren ja an der Bundesgesetzgebung zum Teil beteiligt – in der neuen Notfallgesetzgebung verständigt hätten – das ist jetzt leider nicht gekommen –, dass wir tatsächlich eine verlässliche, verbindliche, leistungsfähige, planbare Bereitschaftsdienstversorgung anbieten können. Wenn Sie einmal die Landkarte von Baden-Württemberg betrachten, sehen Sie, dass das auch Zirkelwerte sind. Herr Stoch hat ja darauf hingewiesen, wie es früher einmal war. Ich kann mich an die Debatten erinnern. Es war ein großer baden-württembergischer Erfolg, dass Bereitschaftsdienstpraxen an Krankenhausstandorten gemacht werden. Das wird jetzt abgesichert. (Abg. Florian Wahl SPD: Nein, es wird geschlossen! Münsingen wird geschlossen! – Abg. Andreas Stoch SPD: Es wird geschlossen!) Jetzt wird die intersektorale Verantwortung abgesichert. Das haben Sie in dem Antrag auch noch einmal gesehen. Ja, Herr Kollege Mack, diese Frage klärt tatsächlich die Kassenärztliche Vereinigung. Dies ist rechtsaufsichtlich nicht zu beanstanden. Wir haben also tatsächlich die Aufsicht darüber, ob Rechtsverstöße vorliegen, ob Ermessensgrenzen überschritten wurden. Und das ist nicht der Fall. Es ist in der Tat so, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ohne eine Konkretisierung, ohne einen Sicherstellungsauftrag durch den Bundesgesetzgeber wird es keine inhaltlichen Maßstäbe geben. Das ist so. Die haben wir jetzt auch noch einmal artikuliert. Ein aufsichtliches Handeln, das Vorgaben zwangsweise durchsetzen würde, wäre rechtswidrig und ist meines Erachtens auch nicht intendiert. Sie wissen – das weiß auch Herr Stoch –: Die Klage der 13 Kommunen richtet sich nicht gegen die Rechtsaufsicht des (Minister Manfred Lucha) Landes in Bezug auf die Sicherstellung, sondern gegen die KVBW wegen einer vermeintlich nicht ausreichend erfolgten Beteiligung nach SGB X. Das ist eine sehr weiche Generalklausel. Und ich habe da manche Assoziation, wo da die Kommunen gegen sich selbst den Klageweg suchen könnten, wo sie z. B. der Sicherstellung der Pflichtversorgung bei Kitas nicht gerecht werden. Da wäre ich mit solchen Normierungen sehr vorsichtig. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Und ich mit solchen Vergleichen!) Die klarste Normierung ist im SGB V, und das nehmen wir sehr ernst. (Beifall des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Ich möchte auch noch mal eines sagen: Der Vorwurf, die KVBW hätte wenige Gespräche geführt, stimmt nicht. Sie hat viele Gespräche geführt, auch informelle. Sie macht Informationsrunden. (Abg. Florian Wahl SPD: Halt nicht mit den Betrof- fenen! – Gegenruf des Abg. Winfried Mack CDU: Vielleicht nicht mit Ihnen, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Florian Wahl SPD: Mit den Bürgermeistern hat sie nicht gesprochen!) – Jetzt, Leute! Ich habe euch genau zugehört, und wir nehmen das alles sehr, sehr ernst. Aber es ist natürlich so, dass die Bürgermeister, wenn sie keine Botschaft erhalten, die sie wünschen, dann so tun, als wäre nicht kommuniziert worden, und das stimmt einfach nicht. (Abg. Florian Wahl SPD: Also lügen die Bürgermeis- ter? Die Bürgermeister lügen?) Es hat Ihnen doch auch Frau Dr. Reinhardt im Ausschuss mitgeteilt, dass diese Kommunikation stattgefunden hat. Ich bin jetzt echt ein bisschen erstaunt, dass Sie die Aufwertung der 116 117 und auch den Ausbau der Telemedizin nicht zur Kenntnis nehmen. Die KVBW hat von 2023 bis Ende 2024 die Zahl der Mitarbeitenden für die Telemedizin von 150 auf 250 erhöht. (Abg. Florian Wahl SPD: Es geht ja darum, was an- kommt!) Der Prozess geht weiter. Ich nenne die telemedizinische Versorgungsplattform. Sie wissen, die Fahrdienste werden aufgebaut. Die Auffangpraxen sind breiter. Sie haben vorhin so getan, als würde man von Auslastung reden. Meine Damen und Herren, das ist doch genau unser Problem – das ist im Übrigen auch der Logikfehler von Lauterbach –: Wir können gar nicht mehr in Vorhaltestrukturen investieren. Die Strukturen, die wir anbieten, müssen passgenau in Anspruch genommen werden. Die Kassenärztliche Vereinigung – das hat Ihnen Frau Dr. Reinhardt im Ausschuss sehr detailliert erklärt, und deswegen ärgert es mich auch ein bisschen – hat genaue Analysen von Patientenströmen in den Regionen, eriode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 (Abg. Florian Wahl SPD: Nein, die hat es nicht ge- geben!) wenn sie neue Praxen machen, vorgelegt, (Abg. Florian Wahl SPD: Die hat es nicht gegeben!) hat ihnen Personal – – (Abg. Florian Wahl SPD: Die hat es nicht gegeben!) – Herr Präsident, Sie könnten ihm auch mal sagen, dass er zuhören soll. (Abg. Sascha Binder SPD: Zwischenrufe sind immer noch erlaubt!)
