Dr. Michael Preusch
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Komplexität und Unübersichtlichkeit unseres Gesundheitswesens werden bisweilen auf parteipolitischer Ebene missbraucht, um Ängste zu schüren und sich einen kurzfristigen Geländegewinn zu sichern. Das betrifft Sie nicht; aber wir werden dies sicherlich im Verlauf der Debatte noch aus einer anderen Richtung hören. Aus diesem Grund ist es uns, der CDU-Fraktion, noch einmal wichtig, die emotional so aufgeladene Diskussion um die Notfallpraxen im Land etwas zu versachlichen und der einen oder anderen Fehlinformation auch entgegenzuwirken. (Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Was ist denn Ihre Position?) eriode – 117. Sitzung – Mittwoch, 12. März 2025 Dabei hilft zunächst ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen, die der Bund im SGB V, § 75 geregelt hat. Ich zitiere: Der Sicherstellungsauftrag ... – ich ergänze: der KV – umfasst auch die vertragsärztliche Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst), nicht jedoch die notärztliche Versorgung im Rahmen des Rettungsdienstes, ... Konkret: Wir reden über die Vertretung der hausärztlichen Versorgung zu den sprechstundenfreien Zeiten und nicht über die Notfallversorgung von Herzinfarkt, Schlaganfall und Trauma. Ich darf dies auch mit dem Verweis auf die 50 häufigsten Diagnosen im Notfalldienst sagen. Diese werden primär angeführt von Atemwegsinfekten, diesen folgen Schmerzen des Bewegungsapparats und Magen-Darm-Probleme. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dies soll nicht bedeuten, dass wir die hausärztliche Vertretung am Wochenende nicht benötigen, sondern einmal einordnen, wie diese aktuell in Anspruch genommen wird. Statistisch besucht jeder Baden-Württemberger alle sechs Jahre mal den ärztlichen Notfalldienst, aber sechs Mal im Jahr die ärztliche Praxis zu Zeiten der Regelsprechstunden. Aktuell sind in Baden-Württemberg rund 1 000 Hausarztsitze nicht besetzt. Auch wenn es mancher nicht für möglich halten will, aber faire Arbeitszeiten gelten auch für Ärztinnen und Ärzte sowie für die Kolleginnen und Kollegen in der Pflege. Das heißt, dass die Ärztin oder der Arzt, die oder der am Sonntag Dienst im Notfalldienst tut, am Montag nicht in der Praxis zur Verfügung steht. Es stimmt, Herr Stoch, es gab in diesem Land noch nie so viele Ärztinnen und Ärzte wie heute. Aber sie arbeiten halt nicht mehr 150 %, sondern 100 % oder in Teilzeit. Das heißt, die Zahl der Behandlungsstunden pro Arzt hat abgenommen, und das führt natürlich auch zu Verschiebungen in der Versorgung. Ebendieser Punkt gehört auch zur objektiven Darstellung des aktuellen Problems. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Ich darf im Namen meiner Fraktion schon sagen, dass wir uns seitens der KV eine bessere Kommunikation und eine aktivere Einbindung der Kommunen gewünscht hätten. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der FDP/DVP und der AfD) Und entgegen aller Polemik in Veranstaltungshallen und auf Veranstaltungsplätzen haben wir konstruktiv im Dialog mit den Betroffenen und der KV das Gespräch gesucht. Ebenso wichtig war für uns immer, dass das Thema Erreichbarkeit garantiert wird. Wir haben darüber hinaus das Thema Sicherstellung bereits im vergangenen Jahr in einer parlamentarischen Fragestunde adressiert. Das alles ändert aber nichts daran, dass der Gesetzgeber der KV einen extrem weiten Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung des Sicherstellungsauftrags lässt. Weder die Regie- (Dr. Michael Preusch) rung noch der Landtag haben die Befugnis, unmittelbar darauf Einfluss zu nehmen. Im Antrag der SPD werden retrospektiv verschiedene Punkte zur Veränderung der Organisationsstruktur der Notfallpraxis abgefragt. Eine kritische Aufarbeitung ist selbstverständlich immer gut. Dies ist aber kein Selbstzweck, sondern sie muss Basis einer Diskussion für zukünftige Entwicklungen sein. Wie sieht denn jetzt konkret eine Versorgung im Notdienst in Zukunft aus? Dem widmet sich der Antrag der Regierungsfraktionen, und zwar umfassend und zeitgerecht, mit vielen Parametern, die uns in einer modernen Notfallversorgung heute wichtig sind. Ich durfte Ende Februar zu Gast bei den Bad Boller Reanimations- und Notfallgesprächen sein. Seit zwölf Jahren treffen sich in diesem Forum Experten aus ganz Deutschland mit dem Ziel, Versorgungsstrukturen zu verbessern. Ich will hier exemplarisch nur das Thema Patientensteuerung nennen. Wir, die Regierungsfraktionen, greifen nun einige Punkte dieser Expertengruppe in unserem Antrag auf und werden die längst überfällige Reform der Notfallversorgung des Bundes vorantreiben, effektiver und fachlicher, als es das Bundesgesundheitsministerium bisher getan hat. (Beifall bei der CDU) Unser Antrag thematisiert die Schnittstelle zur stationären Versorgung und zu den Notaufnahmen, die doch Kern einer sogenannten intersektoralen Versorgung sein müssen. Ich darf für die CDU-Fraktion sagen, dass uns der enge Kontakt zu den Kommunen und den Menschen beim Thema Notfallversorgung wichtig ist. Wir setzen hier aber auch und gerade auf zukunftsfähige Konzepte, die wir im engen Austausch mit Experten, beispielsweise aus dem Gremium in Bad Boll, in unserem politischen Leistungsspektrum umsetzen. Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CDU – Beifall bei Ab- geordneten der Grünen)
