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Jonas Hoffmann

SPD 19.02.2025 Sitzungen 17/116

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die meisten von uns sind es gewohnt, ihren Alltag online zu organisieren. Es geht da um Bankgeschäfte, Einkäufe, Verkäufe und Dienstleistungen. Wenn Sie sich das einmal anschauen: Das läuft eigentlich immer nach dem gleichen Schema ab. Ich habe ein Interesse, ich möchte irgendwas, ich melde mich irgendwo an. Ich konfiguriere meine Konfiguration. Am Schluss schließe ich den Prozess ab, mache noch einen Bezahlvorgang, und dann funktioniert das. Die Komplexität, die im Hintergrund definitiv da ist, ist so heruntergebrochen, dass es sich für den Nutzer einfach anfühlt. Es gibt so wenig Hürden wie möglich. Jedes zusätzliche Gerät, jede zusätzliche Information, die benötigt wird, birgt nämlich das Risiko, dass der Prozess abgebrochen wird und statt Erfolg Frust das Ergebnis ist. Wenn mehrere an einem Prozess beteiligt sind, gibt es einen digitalen Ort, an dem alle Beteiligten gleichzeitig und nacheinander ihre Tätigkeiten erledigen können. „Collaboration“ ist der Fachbegriff dafür. Wichtig ist, dass das an allen Geräten, an allen Orten und zu jeder Zeit stattfinden kann. Der entsprechende Fachbegriff lautet „Ubiquität“. Zum Schluss sehen alle Beteiligten zu jeder Zeit und an jedem Ort den Status des Prozesses. Prozesstransparenz lautet hier das Schlagwort. Das kennen wir überall, beispielsweise aus dem Internet; nur bei Verwaltungsprozessen in Baden-Württemberg funktioniert das im Normalfall gar nicht. Digitale Prozesse sind höchst selten, und ein PDF in eine Behörde zu schicken, ist kein digitaler Prozess. Gerade bei Bauvorhaben, bei denen die Komplexität hoch ist, bei denen es wichtig ist, dass Prozessstandards erfüllt sind, weil wir hier über Wohnungsbau sprechen, weil es hier um die Gestaltung (Jonas Hoffmann) unseres Landes geht, brauchen wir IT-Prozessstandards, und die müssen auch funktionieren. Gerade beim Bauen kennen wir die Bilder von den Bergen von Papier, die in drei- bis fünffacher Ausfertigung per Lkw zu den Baubehörden gebracht wurden. Dann hört man über mehrere Monate hinweg gar nichts. Nach einer Zeit der Ungewissheit kommt vielleicht eine Nachforderung, und dann muss man wieder einige Monate warten, bis der Bescheid kommt. Nun sollte das laut dem Ministerium Vergangenheit sein. Seit dem 1. Januar sollte alles digital ablaufen. Hier in der ersten Runde ein paar Fragen zu diesem Thema: Erfüllt die eingesetzte IT-Lösung diese IT-Prozessstandards, und weshalb weigern sich Baubehörden, das ViBa einzusetzen? Wie sieht es mit der Prozesstransparenz aus? Können die Antragsteller das sehen, und, wenn nein, wann kommt das? Wir sind gespannt auf Ihre Antworten auf diese Fragen. (Beifall bei der SPD)

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