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Daniel Lindenschmid

AfD 19.02.2025 Sitzungen 17/116

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Glücksspiel und seine Regulierung sind eine heikle Materie im Spannungsfeld zwischen Freiheit und staatlicher Bevormundung. Staatliche Regulierung gibt es schon seit Jahrzehnten. In der alten Welt des analogen Spiels am Roulette- und Kartentisch hatte man diese Notwendigkeit schon früh erkannt. Der Staat sorgte schon (Daniel Lindenschmid) immer durch staatliche Monopolspielbanken für Rechtssicherheit und für Spielersicherheit. Das war und ist in bestimmtem Ausmaß nötig, da der Bankhalter zwar auch einem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist, anders als der Spieler dieses Risiko aber durch seine Herrschaft über Verfahren und Abläufe senken kann – sei es legal, sei es, wie vielfach, aber auch illegal, ohne dass der Spieler das bemerkt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie meinen, so il- legal wie die Parteispenden aus der Schweiz?) „Die Bank gewinnt immer“ wurde nicht ohne Grund zum geflügelten Wort. Mit dem Aufkommen des Internets begann die Wildwestära des illegalen Glücksspiels. Spieler wurden millionenfach am Rechner betrogen, ausgenommen und ruiniert. Der staatliche Schutzauftrag musste und muss mit der Zeit gehen. Der Glücksspielstaatsvertrag entstand unter erheblichen Geburtswehen und entwickelte sich immer weiter. Er muss mit den immer neuen Möglichkeiten des Internets Schritt halten. In erster Linie geschieht das mit Geboten und Verboten. Der Staatsvertrag 2021 und das vorliegende Gesetz sind restriktive Gesetze mit Erlaubnisvorbehalt. Das kann niemandem, der die Freiheit des Einzelnen liebt, gefallen. Das Grundgesetz gewährt die Freiheit des Einzelnen auch nicht ohne Einschränkungen. Aber man kann vor dem Elend, das durch ruinierte Existenzen und die Auswirkungen auf die Familien entsteht, auch nicht die Augen verschließen. Immerhin erlaubte der Glücksspielstaatsvertrag bis dahin illegale Glücksspiele wie virtuelle Automatenspiele, Onlinepoker und Onlinecasinospiele und lenkte sie in geschützte Bahnen. Darin ist zutreffend nicht eine Einschränkung, sondern vielmehr die Schaffung neuer Freiheiten zu sehen. Die Glücksspielmöglichkeiten wurden erweitert, gleichzeitig aber wurde, soweit möglich, die Gewähr gegeben, dass der Spieler bestmöglich geschützt ist. Es muss eine legale Alternative zu illegalen Angeboten geben. Ein anonymer Spieleanbieter der organisierten Kriminalität auf den Niederländischen Antillen oder auf Malta käme z. B. nie auf die Idee, eine Spielersperrdatei für Süchtige, die sich vor sich selbst schützen wollen, anlegen zu lassen oder eine Anlaufstelle für Spielsüchtige zu finanzieren. Deswegen besteht auch wenig Anlass zu Kritik am Vorhaben der Landesregierung, ein Angebot im Staatsvertrag zu nutzen. Länder haben die Möglichkeit – analog Toto-Lotto –, selbst Onlinecasinospiele anzubieten. Damit werden immerhin Steuereinnahmen generiert, eine Mindestausschüttung garantiert und technische Manipulationen weitestgehend ausgeschlossen. Das Gesetz hat aber auch kritikwürdige Inhalte. So sollen für Kontrollen der Wettvermittler und Spielstätten zunächst zwölf neue Stellen geschaffen werden. Auch wenn sich diese durch Gebühren gegenfinanzieren sollen, fragen wir uns, ob es nicht ein Mal möglich ist, eine Aufgabenmehrung ohne Personalmehrung durchzuführen. Es ist klar, dass auch diese neuen Abteilungen im Laufe der Zeit nach immer mehr Personal gieren werden. Eine Gefahr sehen wir auch im unausrottbaren staatlichen Trieb nach immer mehr Regulierung und vor allem immer ode – 116. Sitzung – Mittwoch, 19. Februar 2025 mehr Risikominimierung. Wenn Spielautomaten mittlerweile so gebaut sein müssen, dass man im Stehen davor einschläft, nur damit sie keine Spielanreize mehr geben, dann ist das kontraproduktiv. Die staatlichen Angebote müssen sicher, aber auch attraktiv sein. Sie müssen den Kick bieten, den Spielsüchtige, aber eben auch gesunde Spieler brauchen. Verkümmern die Angebote zu Schnarchveranstaltungen, empfinden die Spieler weder Spaß noch Spannung und werden zur illegalen Konkurrenz getrieben. So weit darf es auf keinen Fall kommen. Auch im staatlich regulierten Glücksspiel muss die Balance gefunden werden. (Beifall bei der AfD)

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